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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann ist ein untermaßiger Fisch nicht mehr lebensfähig ?



Steini (verstorben am 06.09.2019)
18.02.12, 11:16
Der Gesetzgeber schließt untermaßige Fische von der Aneignung bei Fang aus.
Oft finden sich aber auch Reglungen, wie mit einem nicht mehr lebensfähigen Fisch umgegangen werden soll.
Nun gut, ein toter Fisch ist nicht mehr lebensfähig.
Aber ab wann ist ein Fisch so schwer geschädigt, dass er nicht mehr als lebensfähig gilt?

Ich denke, dieses ist sehr schwer zu beantworten.
Ist ein schwerstverletzter Fisch lebensfähig, dessen Möglichkeiten sich zu erholen nur gering sind.
Oder gilt auch für leicht verletzte Fische, dass sie nicht mehr lebensfähig sind, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie verenden.

Auch dort wieder treffen wir auf zwei Gedankengänge,
einmal den Tierschutzgedanken (ein Tier soll nicht leiden),
und zweitens Gedanken zur Arterhaltung. (wenn nur eine geringe Möglichkeit des Überlebens besteht, ist es besser als tot)

Wie lege ich nun fest, wann ein Fisch nicht mehr lebensfähig ist ?

Was noch bleibt ist die Frage, nach dem richtigen Verhalten des Fängers wenn ein zu Kleiner den Haken verschluckt hat.
Darf der Fänger"länger" versuchen, den Haken zu lösen,
oder muß dann die Schnur schnell und dicht am Haken durchschnitten werden?
Denn der Fisch kommt ja lediglich mit einem Haken im Schlund (leicht verletzt)
aus dem Wasser, die großen Schäden entstehen aber erst bei dem Versuch, diesen zu entfernen.
Zu den großen Schäden zähle ich mal Austrocknen, Sauerstoffmangel , Verletzungen der Schleimschicht, Quetschungen, Verletzungen der Organe (z.B Kiemen) und natürlich starke Blutungen.
All diese Verletzungen entstehen aber zu einem Zeitpunkt, wo er schon wieder im Wasser wäre, wenn sofort nach Fang die Schnur durchtrennt worden wäre.
Stellt sich mir die Frage, wie schädlich ein Haken im Fisch ist.
Nun ich denke, der einfache Haken ist oft nur ein geringes Problem.

(Drillinge, Zwillinge im Schlund schon, wer so etwas so einsetzt, nimmt ein Verludern in Kauf )

Thomas
18.02.12, 13:56
Hallo Steini,

dies ist tatsächlich eine subjektive Entscheidung, die der Angler nach dem Fang selbst treffen muss.
Mit allen Unsicherheiten, die mit dieser Entscheidung verbunden sind.

Minutenlanges Herauspräparieren eines tief sitzenden Hakens sollte unbedingt unterlassen werden, dann ist es besser, die Schnur dicht am Haken durchzutrennen.

Hier besteht die Möglichkeit, dass der Haken im Laufe der Zeit "herauseitert", sich selbst herausdreht.

Hechte sind sogar in der Lage, über ihre Magensäure einen tief im Magensack sitzenden Haken aufzulösen, es darf nur kein Goldhaken sein.

Das Durchtrennen der Schnur ist also in solchen Fällen vorzuziehen, in denen man dem Fisch beim Entfernen des Hakens weitere schwerwiegende Verletzungen zufügen würde.

Hat er diese bereits und wird der Fisch als nicht überlebensfähig eingestuft, unterschieden sich die Bestimmungen in den Bundesländern. In Berlin müsste ich ihn töten und dem Gewässer zurückerstatten, in einigen anderen Bundesländern töten und vergraben.

Georg
18.02.12, 22:02
Thomas hat Deine Frage eigentlich schon umfassend beantwortet Steini, ich möchte allerdings auch noch auf die Eigenverantwortlichkeit des Anglers und dessen "Material" hinweisen.

Nicht nur Hechte vertragen einen tief geschluckten, zersetzbaren Haken, ich habe in der Vergangenheit leider öfter Forellen gefangen, die halb zersetzte Haken in ihren Mägen hatten, ob sie nun abrissen, oder abgeschnitten wurden, sei dahin gestellt, mich ärgerte nur die Tatsache, das es Plättchenhaken an einer "Fly only"-Strecke waren. :Knüppel:

Nun zum eigentlichen Thema, Fakt ist, das unbehandelte sprich rostende Haken recht gut vom Fisch "vertragen" werden und genau hier greift die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Anglers. Ich bin der Meinung, dass jeder im Sinne des evtl. zurücksetzbaren Fisches auf Zwillinge, Drillinge oder gar Oberflächenbehandelte Haken verzichten sollte, auch der Schonhaken sollte noch Erwähnung finden, diese lassen sich auch noch recht tief geschluckt, gut lösen.

Noch bevor ich in die Verlegenheit komme, darüber zu entscheiden, ob ein Fang überlebensfähig ist oder nicht, muss ich mein Material so "Fischgerecht" wie möglich vorbereitet haben.

Ich selbst verwende nur noch bei Jerkbait, Wobbler oder "Gufi-Angsthaken" Drillinge, diese sind unbehandelt und müssen regelmäßig erneuert werden, bei Spinner und Co. nehme ich schon seit Jahren Einzelhaken, bilde mir sogar ein, sie hätten hierbei einen besseren Hakeffekt, nur bei meinen Fliegen verwende ich noch Rostfreie Barbless-Modelle.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
25.07.15, 15:08
passt hier wohl abschließend ganz gut rein.
http://www.bvo-emden.de/bvo_site/pages/fischsterben_Angelhaken.php

Kurz bei Versuchen an Sonnbarschen überlebten etwa 90% die geschluckten Haken.
Das Lösen der geschluckten Haken erhöhte die Verluste mehrfach.

Noch kürzer: Abschneiden und gut, oder so fischen das Haken nicht geschluckt werden.

Elritzendriller
24.11.15, 11:53
Hallo,

ich hatte neulich einen so ähnlichen Fall, da hat ein Vorstandsmitglied eines angeschlossenen Vereins ( es handelt sich hierbei um eine IG also eine Interessengemeinschaft) eine in der Schonzeit gefangene Bachforelle abgeschlagen weil sie angeblich zu tief geschluckt und schon geblutet hätte.

Er meinte der Fisch wäre sowieso "verreckt".

Das kann ja alles so sein, aber wo soll man da die Grenze ziehen? Bei uns wird das so gehandhabt, das jeder Fisch, welcher untermaßig ist oder während einer Schonzeit gefangen wurde, sofort schonend zurück zu setzen ist. Egal wie hoch oder niedrig seine Überlebenschancen sind. Aber er hat wenigstens eine.

Mir blieb also nichts anderes übrig als den Fisch wieder dem Gewässer zu übergeben und den Kollegen anzuzeigen, was bei uns eine 12 Monatige Gewässersperre zur Folge hat.

Gruß
T.F.

Günter
24.11.15, 21:04
Ich sehe die Auslegung des Gesetzes so, das jeder Angler in so einer Situation selber entscheiden muss .
Ich halte nichts davon wenn jeder Handgriff durch Gesetze geregelt wird!

Elritzendriller
24.11.15, 21:26
Das würde aber jedem Fischfrefler Tür und Tor öffnen. Dann hätte jeder in der Schonzeit gefangene oder untermaßige Fisch sooooo tief geschluckt und würde bluten, das man ihn aus humanitären Gründen abgeschlagen hätte.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
25.11.15, 00:21
Das würde aber jedem Fischfrefler Tür und Tor öffnen. Dann hätte jeder in der Schonzeit gefangene oder untermaßige Fisch sooooo tief geschluckt und würde bluten, das man ihn aus humanitären Gründen abgeschlagen hätte.

Böse Menschen werden dann halt so fischen, das sie die Entnahme begründen können.
Dann wartet man halt länger oder verwendet entsprechende Haken.

"Ich sehe die Auslegung des Gesetzes so, das jeder Angler in so einer Situation selber entscheiden muss .
Ich halte nichts davon wenn jeder Handgriff durch Gesetze geregelt wird! ":ärger:

Wenn es nur Heilige Menschen bei Euch gibt, braucht es keine Regeln.
Aber wenn einige es ausnutzen, werden sich andere verarscht vorkommen und dem folgen.

Ist es aber verboten sich so einen Fang anzueignen, kann man es strafen oder im Einzelfall übersehen.
Ist es nicht verboten, wird Strafe zur Willkür.

Günter
25.11.15, 20:54
Schwarze Schafe gibt es überall !
Bei uns im Erlaubnisschein ist geregelt das jeder "nicht überlebensfähiger" Fisch nicht zurückgesetzt werden darf !
Die nicht überlebensfähigen Fische müssen aber auch in unserer Fangliste eingetragen werden und dabei gekennzeichnet werden und zählen zum Fanglimit.

Im Bayerischen FiG wird die Regelung den Fischereiberechtigten (Vereinen) überlassen.

Und das finde ich richtig!
Z.B. fängt man einen Fisch in der Schonzeit wirft ihn zurück und er treibt einige Meter weit mit dem Bauch nach oben und es sieht ein Tierschützer kannst du dir eine Anzeige einfangen.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
26.11.15, 08:10
Ja Günter, das mit dem Eindruck auf Tierschützer ist der Haken.
Aber Aufgabe eines Jeden Anglers ist es halt , den Fang von geschützten Fischen möglichst zu vermeiden.
Tierschutzrechtlich betrachtet, darf er ja so oder so nur auf Fische angeln, die auch von Ihm entnommen werden und dürfen.

Ich finde es auch gut das man dem Bewirtschafter da Handlungsspielraum lässt.
Eine kleine Gruppe von Anglern, kennt Ihre schwarzen Schafe und mag das im Griff haben.

Aber bei hunderten oder tausenden von Angelberechtigten ist das nicht mehr möglich.
Da braucht es andere Betrachtungen.
Wenn da Jemand einen zu kleinen Fisch liegen hat und erwischt wird, braucht es Möglichkeiten da auch zu handeln.
Sonst wird es ausgenutzt zum Schaden der "guten" Mehrheit und es werden viele dann dem Beispiel folgen.

Das ist dann doof, wenn ein Fisch zu Tode kommt und trotzdem nicht genutzt werden darf.
Aber die Schuld liegt dann immer noch bei dem Angler, der diesen Fisch unnötig geschädigt hat.
Das Moralische Problem soll er dann ruhig auch haben.

Insgesamt wird es sicher auch deshalb unterschiedlich betrachtet weil es einen Unterschied macht ob es natürliche Fische oder Besatzfisch sind.
Ein Besatzfisch setzt man mal eben nach, versucht man ohne Besatz auskommen, muss man durchgreifen.
Dort aber wo es eher P&T ist, wird man nicht verstehen wenn ein Fisch ungenutzt bleiben soll.

In meiner Region wäre die festgestellte Entnahme und Aneignung eines untermaßigen Fisches, (mindestens) ein zeitlich begrenzter Entzug der Angelberechtigung.
Im Einzelfall kann man ja auch mal einen begründeten Fall übersehen..
Bitter, das fast alle Vereine der Umgebung zusammenarbeiten und das dann übergreifend gilt.
Entzug der Angelberechtigung ist eine sehr harte aber auch gerechte Strafe, denn es trifft Reiche und Arme gleich

Elritzendriller
26.11.15, 12:27
Bei uns wird das so gehandhabt, das jeder untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Fisch sofort schonend zurück gesetzt werden muß. Ohne Ausname. Wie soll ich als Fischereiaufseher denn sonst meine Arbeit machen wenn jeder behauptet, er hätte den Fisch nur entnommen da er ja eh schon geblutet hätte und ohnehin eingegangen wäre. Nein, so kann das nicht funktionieren.

In meinem oben genannten Fall hat der betreffende Vorständler an einer Stelle eines Flüßchens ( ca. 5m breit) gesessen, an der regelmäßig Bachforellen gesetzt werden. Man setzte die BaFos extra nach beginn der Schonzeit, da bei uns am Gewässer ein erheblicher Angeldruck herrscht und die Fische sich über die Schonzeit etwas verteilen sollen. Und ausgerechnet an der Besatzstelle sitzt dieser Sportfreund und angelt seelenruhig mit einer Grundrute und Tauwurm und einer Spinrute. Und rundherum springen die Bachforellen. Soll man so einem das etwa durchgehen lassen? Ich denke eher nicht! Zumal sein Angelkollege, der etwa 50m weiter saß, auch eine Bachforelle abgeschlagen hatte und nicht mal seine Angelerlaubnisscheine dabei hatte. Die zwei Kollegen hatte ich bis dato noch nie am Wasser gesehen (und ich bin da täglich). Und ein paar Tage nach dem Besatz sitzen sie dann da. Hallo?

In einem anderen Fall hat drei Tage zuvor ein junger Fliegenfischer, der gerade seine Prüfung gemacht hatte zwei Bachforellen entnommen da er fest der Überzeugung war das es sich um Regenbogenforellen handelte. (es waren aber auch sehr blasse, silbrige BaFos ohne rote Zeichnungen und mit viel Fantasie leicht rötlich schimmernden Flanken.) Er hat mir freudig seinen Fang gezeigt obwohl er wusste das ich Fischereiaufseher bin. Als ich ihm sagte das das BaFos. sind hat er fast geheult. Der konnte mir glaubhaft machen das er es nicht besser wusste und fest versprochen das ihm das nie wieder passiert. Der kam dann mit einer Mündlichen Verwarnung davon.

Gruß
T.F.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
26.11.15, 15:10
Als ich ihm sagte das das BaFos. sind hat er fast geheult. Der konnte mir glaubhaft machen das er es nicht besser wusste und fest versprochen das ihm das nie wieder passiert. Der kam dann mit einer Mündlichen Verwarnung davon.

Gruß
T.F.
Das wir Ihm so peinlich gewesen sein, das Er auf Jahre alles liest was Ihm zur Unterscheidung B.F und R.F unter kommt.
Du hast vermutlich erst sein Interesse geweckt, weil man das Wissen eben doch nicht nur für die Prüfung braucht.:lachen:

Günter
26.11.15, 19:37
Zitat Steini:
Ich finde es auch gut das man dem Bewirtschafter da Handlungsspielraum lässt.
Eine kleine Gruppe von Anglern, kennt Ihre schwarzen Schafe und mag das im Griff haben.

Aber bei hunderten oder tausenden von Angelberechtigten ist das nicht mehr möglich.
Da braucht es andere Betrachtungen.
Wenn da Jemand einen zu kleinen Fisch liegen hat und erwischt wird, braucht es Möglichkeiten da auch zu handeln.
Sonst wird es ausgenutzt zum Schaden der "guten" Mehrheit und es werden viele dann dem Beispiel folgen.


​Unser Angelverein hat auch knapp 700 aktive Angler !
Wir haben da eigentlich wenig Probleme, natürlich gibt es ab und zu Vorfälle haben es aber durch unsere Angel Gewässerordnung im Griff.
Wenn wir jemanden antreffen der eine Forelle in der Schonzeit gefangen hat(nicht Lebensfähig) und weiterhin dort Angelt ohne seine Angeltechnik nicht geändert hat, oder gar schon zwei gefangen hat dem wird der Schein genommen oder Geldbusse.

BMP
27.11.15, 13:44
Bei uns ist es so geregelt, daß jeder Untermaßige nicht Überlebensfähige Fisch, getötet werden muss. Dieser muss aber sofort vergraben werden.