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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Formular OWI / SA



Totty
22.09.12, 19:29
Mahlzeit zusammen,

ich weiß im alten Forum gab es mal ein "Musterformular" für OWIs oder SAs.
Hat das von euch noch jemand?


LG Totty

Mattes
23.09.12, 17:20
Ja, ich.

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Totty
30.09.12, 15:04
Danke Mattes!
Wusste doch, dass das noch jemand hat! (: Auf dich ist eben verlass!

Gruß Totty

Pixelschubser
01.10.13, 22:03
Tolles Dokument - aber für Bayern z. B. so nicht verwendbar, oder täusch ich mich?

Mattes
01.10.13, 22:36
Hi Schubser,

das Formular wurde in einem Forum - speziell für FAs - entworfen. Dieses Forum gibt es nicht mehr, an anderer Stelle mehr dazu. Seinerzeit wurde die Erstellung von Leuten aus NRW vorangetrieben und genutzt.

Es muss sich eigentlich in den Ländern unterscheiden, da du ja weißt, dass Fischereirecht Länderangelegenheit ist. Bzw. müsste vor dem Einsatz in anderen Bundesländer geprüft werden, ob es der Lage dort stand hält.

Andererseits ist es kein behördliches Papier und kann somit frei eingesetzt und verändert werden. Je nach persönlichem Ansinnen. Zweck des Ganzen war alle wichtigen Fakten und Beobachtungen, die später für die Rechtsprechung relevant sein würden, als eine Art ToDo-Liste vor Augen zu haben und zu erfassen. Oft ärgerte man sich im Nachhinein, dass man teilweise vergessen hatte sich Dinge zu notieren, die eine Verfolgung am Ende scheitern ließ.

Ich selber benutze es allerdings nicht mehr, da ich erkannt habe, dass die Staatsanwälte meines Kreises kein Interesse haben den Strafanträgen folge zu leisten. Auch dann nicht, wenn ein §293er (StGB/Fischwilderei) bewiesen unter Vorsatz gegangen wurde.

Pixelschubser
02.10.13, 10:04
Danke dir für die Info - schadet aber sicher nicht.

Auch wenn die StA nicht wirklich konsequent hinterher sind (was ich z. B. in München aufgrund der deutlich höheren Strafanzeigenlast durchaus auch verstehen kann), so kenne ich aus meiner "grünen" Zeit noch genügende von der Firma, die es meist gegen Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages einstellen.
Die Person ist zwar dann nicht vorbestraft - aber so ein 500 Euro Denkzettel ist sicher auch dem Lernfortschritt dienlich. *GG*

Und eine ordentliche Dokumentation gehört ja dazu - wenn es Formulare gibt: Wunderbar, die UFB tut sich dann ja auch leichter, wenn ihnen eine brauchbare Arbeitsgrundlage zugeht.