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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verstöße gegen Wassergesetz und WRRL durch Wasserkraftwerksbetreiber



Gangfisch
21.10.12, 23:32
Hallo Zusammen,

wir haben an einem der Zuflüsse des Bodensee ein Problem mit einem Sägewerksbetreiber. Statt der Einhaltung eines Gewässerrandstreifens wird das Firmengelände immer wieder ins Bachbett erweitert. Dies geschieht durch Setzen einer Pfahlreihe und Verfüllung der Zwischenräume mit Erdreich und Rindenmulch. Gleichzeitig betreibt die Firma ein Wasserkraftwerk. Die Mindestwassermengen für das alte Bachbett werden regelmäßig unterschritten. Leider ist die Firma einer der größten Arbeitgeber in der dortigen Gemeinde. Diverse Behördentermine und Ermahnungen durch das Landratsamt blieben bisher (wohl auch auf politischen Druck von Oben!) ohne Erfolg. Der staatliche Fischereiaufseher und die örtlichen Angler sind inzwischen mit einem Hausverbot für das gesamte Firmengelände belegt.

Da die Verfolgung durch die Behörden (inzwischen ist der Xte Behördentermin vorgesehen) offensichtlich ausgebremst wird, prüfen einige Angler inzwischen die Möglichkeit direkt durch Anzeigen bei der Polizei gegen das Verhalten des Sägewerkbesitzers vorzugehen. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit Anzeigen in diesem Zusammenhang?

Wie geht man da am Besten vor? Direkt über die Staatsanwaltschaft oder über die örtliche Polizeidienststelle?

Freue mich über Eure Anregungen und Hilfe.

Grüßle Gangfisch

Alex
24.10.12, 13:27
Servus!
Das ist bitter.
Ich gehe davon aus dass ihr das WWA bereits informiert habt.
Doppelpegelmessungen Ober-Unterwasser wären hilfreich das zu dokumentieren.
Es gehen aber auch Fotos vom Staupegelfixpunkt.

Ich denke, ohne mir rechtlich sicher zu sein, dass Fischern der Zugang zum Wasser nie verwehrt werden darf, das solltet ihr klären, Hausverbot hin oder her.

Ich würde ernsthaft nachdenken aufgrund der offenbar verfahrenen Situation hier wirklich über die Polizei Anzeige zu erstatten.
Dann ist das schon mal amtlich.

Prüft evtl. auch die Möglichkeit einer Aussetzung bzw. Minderung der Pachtzahlungen da hier ein Wertverlust besteht.
Dann geht es irgend jemanden ans Geld u. ihr habt Beistand

Traurig dass hier kein Konsens zustande kommt, evtl. kann hier aber auch ein Landrat oder ähnliches als Moderator noch was retten.

Beste Grüße, viel Glück u. Durchhaltevermögen!

Alex

Thorsten
24.10.12, 22:35
Hallo Gangfisch,

um zunächst auf das Hausverbot einzugehen. In den meisten Bundesländern gibt es das Uferbetretungsrecht für Angler, und für die Pächter/ Hegebeauftragten. Da du über den Bodensee schreibst, gehe ich davon aus, dass du aus BW stammst. Hier gibt es das Uferbetretungsrecht. Wenn ich mich recht entsinne auf einem Streifen von einem Meter am Wasser entlang. Das kann dir die Firma nur schwer verwehren. Ein Konflikt kann hier durch die potentielle Gefahr durch die Maschinen, oder sonstige Gegenstände (Holzstapel) beim Zutritt zum Gewässer bestehen. Aus meiner Sicht müsstet ihr also nach wie vor an das Gewässer kommen, solange der Eintritt Ufernah und nicht direkt am Firmengelände erfolgt. Ein staatlicher Fischereiaufseher kann so leicht nicht vertrieben werden, wenn er sich nicht vertreiben lässt. Im Zweifel kann er das über seinen Dienstherren klären lassen. Hilft euch natürlich in soweit nicht weiter.

Werden die Mindestwassermengen definitiv aufgrund des Sägewerks/Wasserkraftwerks unterschritten? Das Kraftwerk stört sicher die Fische im Aufstieg, aber Wasser verbraucht es ja nicht.
Wenn ihr hier Fehlverhalten nachweisen könnt - am besten durch Fotos etc., dann versucht den Eigentümer damit zu konfrontieren. Möglicherweise lenkt er in dem Gespräch ein, oder ihr bekommt dadurch Hinweise auf seine Motivation (Geld. ist klar :grins:), bzw. seine Unterstützer. Daraus könnt ihr vielleicht einen Kuhhandel (quid pro quo) erreichen, das ist aus meiner Sicht manchmal besser als gar nichts, insbesondere wenn es um Arbeitsplätze und damit um wirtschaftliche Möglichkeiten einer Gemeinde geht.

Wenn das nichts hilft, und ihr so keinen Kompromiss erzielen könnt, ist der Weg an die Presse oft besser als der zur Polizei, weil ihr da direkt auf verschiedenen Ebenen Druck ausüben könnt.

Gangfisch
25.10.12, 10:18
Hallo Ihr Beiden,

vielen Dank für die Hinweise. Fürchte, der mit der Presse wird am Ende den meisten Erfolg bringen... Leider!

Der Sägewerksbetreiber ist so eine Art Lokalfürst an den sich niemand so richtig ran traut. Leider gibt es in BaWü den WKD nicht mehr - die waren bei solchen Themen echt schlagkräftig.
Mit der Anzeige bei der Polizei ist das so eine Sache: Habe diese Tage gleich mit zwei Dienststellen telefoniert und beide haben nur auf die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt verwiesen. Solange da nicht "tonnenweise" toter Fisch das Gewässer runtertreibt und damit der Verdacht auf eine Straftat besteht, sieht die Polizei die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten klar beim LRA.

Immerhin haben wir so viel Wind gemacht, dass lt. Auskunft der Polizei inzwischen gleich mehrere Behörden (Baurecht, Wasser, Naturschutz, Fischerei) nach einem gemeinsamen Termin vor Ort suchen. Wieviele "Wattebällchen" dann in Richtung Sägewerk geworfen werden bleibt abzuwarten.

Das Hausverbot begründet der Betreiber mit der Unfallgefahr, da seine direkt am Ufer gelagerten Holzstämme sowieso bis über die Wasseroberfläche ragen! Gewässerrandstreifen!?! Ein Witz!

Am meisten stinkt mir das Ottonormalbürger jeden blöden Strafzettel wg. Falschparkens bezahlen muss und in diesem Fall nach jahrelanger Unterschreitung der festgelegten Restwassermenge wieder Dotationsversuche erfolgen sollen. Auf Ottonormalbürger bezogen würde das bedeuten, wenn man oft genug falsch parkt kommt statt einem Strafzettel vielleicht das Schild weg?

Naja, jetzt warten wir mal was beim Behördentermin rauskommt und dann werden wir uns wohl mit der Presse unterhalten müssen...

Grüßle Gangfisch

smithie
25.10.12, 10:30
Zum Uferbenutzungsrecht: hier würde ich mich nochmal genau informieren.
In Bayern geht z.B. bei eingefriedeten Grundstücken nix. Man darf über keine Zäune steigen.

Die Situation ist ja furchtbar verfahren.
Wann habt ihr denn den Behördentermin?