PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Besatzbeihilfe



Der Mensing
02.11.12, 22:42
Hallo zusammen,
ich habe meine erste Besatzbestellung aufgegeben. Wenn die Liefeung erfolgt ist, möcht ich beim Verband die Besatzbeihilfe beantragen. Einige Vereine verzichten bewusst auf das Geld, um eine Einmischung des Verbandes in Ihre Besatzmaßnahmen zu vermeiden.
Wer kann mir aus Erfahrung etwas zu "Besatzbeihilfe" sagen?
Gruß

Der Mensing

Mattes
02.11.12, 23:26
Hallo Mensing,

allen voran darf ich dich bei uns im Forum begrüßen.

Für eine konkrete Antwort, fehlt die Angabe des Verbandes, der die Gelder zahlen soll.

Hier in NRW/RhFV hättest du mit der Schilderung des Ablaufes vermutlich in die Röhre geguckt. Soll heißen: Erst bestellen und besetzen und dann Zuschüsse beantragen geht nicht.

Der gängige Weg wäre: Hegeplan erstellen, genehmigen lassen, besetzen, Zuschuss abholen.

Zudem sind die Bedingung zum Erhalt des Zuschusses zu beachten.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
02.11.12, 23:59
Besatzbeihilfe ?:Heul:
So etwa gibt es bei Euch ?

http://www.rheinischer-fischereiverband.de/index.php?id=312

Ich staune.:top:

Mattes
03.11.12, 00:08
Guckst du hier (http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/pdf/fischerei/fischereiabgabe_richtlinien.pdf)

Die Gelder kommen aus Fischereiabgabe und den Kassen der Landwirtschaftskammer.

Der Mensing
06.11.12, 17:48
Hallo Mattes,

danke für die schnelle Antwort. Ich komme auch aus NRW (Landesfischereiverband Westfalen und Lippe ev.).
Da ich neu bin auf meinem Posten als GW habe ich mal mit diversen Vereinen gesprochen.
Die meisten nehmen diese Besatzbeihilfe nicht in Anspruch. Das Thema "Bürokratie" spielt eine große Rolle.
Von einem Verein habe ich die Aussage: Der Verband kann sich in meine Besatzstrategie einmischen und mir verbieten die eine oder andere Fischart zu besetzen.
Ich werde im nächsten Jahr einen GW-Lehrgang besuchen (und lernen) und da auch noch mal speziell nachfragen.
LG
Der Mensing

Mattes
06.11.12, 20:54
Hi Mensing,

Albaum ist gut. Habe dort auch immer mein Fragenpaket abgeladen.

Mit der Frage der Beihilfe kannst du dich aber auch an den Verband wenden.

Klar sind die Richtlinien so, dass nur Besatz mit Jungfischen, die zur ursprünglichen Fauna gehören und dem Hegeplan entsprechen bezuschusst werden. Teilweise werden auch Ausnahmen gemacht, wenn der Kormorandruck sehr hoch ist, da darf man dann auch schon mal etwas größere Tiere einsetzen.

Man kann die "Einmischung" in den Hegeplan positiv auffassen oder sie ablehnen. Der Grund die Unterstützung abzulehnen liegt meist darin, dass fangfähige Größen der Wunsch sind oder ggf. Arten, die dort eigentlich nicht hineingehören. Das Ganze dient dann aber auch kaum der Entwicklung eines nachhaltigen Ansinnens.

GismoHH
06.11.12, 22:55
Moin und willkommen,

bei uns in HH läuft es genauso: Hegeplan erstellen, genehmigen lassen, besetzen mit Besatz, Kontrolle, Zuschuss abholen.

Lotalota (verstorben am 21.09.2019)
07.11.12, 02:46
Hallo,

den sogenannten "Besatzzuschuss" gibt es in NRW nicht nur für Besatz, sondern auch für andere Hegemaßnahmen. Das kann das Einbringen von Laichilfen oder das Anlegen von Flachwasserzonen sein.
Beim Besatz werden in der Regel 25-50% bezuschusst. Für fangfähige Fische wird in der Regel kein Zuschuss gewährt. Es ist aber einiges an Ausnahmen denkbar, wichtig ist nur, dass man sie sachgerecht begründen kann.

Die Gelder stammen aus der Fischereiabgabe, die mit jedem Fischereischein vom Angler entrichtet wird. Die Verwaltung der Gelder ist Aufgabe der Landwirtschaftskammer Münster. Ansprechpartner für die Vereine ist der jeweilige Landesverband.

Hegepläne sind in NRW nur für bestimmte Flüsse vorgeschrieben, an allen anderen Gewässern werden sie auf freiwilliger Basis erstellt. Das Vorliegen eines Hegeplanes ist für die Gewährung von Zuschüssen nicht gefordert.

Wenn Vereine dieses Angebot nicht nutzen, liegt das in erster Linie an der Scheu vor der Bürokratie und an einer gewissen Bequemlichkeit der Vorstände. Solange man das Geld einfacher durch eine Beitragserhöhung herein bekommt ist der Anreiz wohl nicht groß genug.

Das Argument mit der Furcht vor Fremdbestimmung durch Verbände und Behörden ist bei näherer Betrachtung keines.

Selbst wenn mein Besatz mit Wels 12+ nicht anerkannt wird, heißt das ja lediglich, dass ich dafür kein Geld bekomme. Ich kann aber den Besatz aus eigenen Mitteln tätigen. Mit einer Ablehnung des Antrags wird der Besatz ja nicht untersagt.

Ein gutes hat die allgemein Zurückhaltung der Vereine aber doch....es bleibt mehr für die aktiven Vereine übrig.

LL

Walleye
10.11.12, 12:56
Ein sehr Interessantes Thema und gleich habe ich als Neuling auch eine Frage.


Moin und willkommen,

bei uns in HH läuft es genauso: Hegeplan erstellen, genehmigen lassen, besetzen mit Besatz, Kontrolle, Zuschuss abholen.

Also müsste ich so vorgehen wenn es denn bei uns in BW soetwas überhaupt gibt.



Hegeplan erstellen : Mit den Fischen die wir Besetzen möchten, anhand unserer Fanglisten z.B.
Genehmigen lassen: Den erstellten Hegeplan bei dem für uns zuständigen Verband einreichen
Besatz Bestellen: Das ist mir einleuchtend ;)
Kontrolle: Hier frage ich mich was damit gemeint ist, in wiefern ich wie und was Kontrollieren muss. Würd mich Interessieren.
Zuschuss Abholen: Einfach ein Schreiben an die Schicken oder wie wird das bei euch gehandhabt.


Sorry für die vielen fragen aber ich bin erst seit kurzem zum Gewässerwart gewählt worden, und mich Interessiert das alles sehr.

Schnickes
10.11.12, 14:38
Die Kontrolle geschieht wohl am sichersten mit E-Befischungen.
Dabei wird dann die Zusammensetzung des Bestands ermittelt und dem Bestand vor der Maßnahme gegenübergestellt.

Ich gehe aber mal stark davon aus, dass nur Besatzmaßnahmen gefördert werden die auch "nachhaltig" und gut begründbar sind.

Thorsten
10.11.12, 15:19
Hallo Walleye,

mir ist nicht bekannt, dass wir in BW eine Beihilfe aus der Fischereiabgabe bekommen.

Am besten fragst du beim VFG nach (Dr. Schramm gibt da immer solide Infos, er ist auch der Fischereibiologe des Verbands), oder beim für euren Bezirk zuständigen Reg. Präs. / Fischereibehörde.

Ich denke, dass es bei der Kontrolle des Besatzes eher darum geht, ob auch das besetzt wird, was beantragt wurde.
Wenn du erfahren hast, ob es die Möglichkeit gibt, poste es bitte hier.

Viele Grüße

Thorsten

GismoHH
11.11.12, 19:48
Ein sehr Interessantes Thema und gleich habe ich als Neuling auch eine Frage.



Also müsste ich so vorgehen wenn es denn bei uns in BW soetwas überhaupt gibt.



Hegeplan erstellen : Mit den Fischen die wir Besetzen möchten, anhand unserer Fanglisten z.B.
Genehmigen lassen: Den erstellten Hegeplan bei dem für uns zuständigen Verband einreichen
Besatz Bestellen: Das ist mir einleuchtend ;)
Kontrolle: Hier frage ich mich was damit gemeint ist, in wiefern ich wie und was Kontrollieren muss. Würd mich Interessieren.
Zuschuss Abholen: Einfach ein Schreiben an die Schicken oder wie wird das bei euch gehandhabt.


Sorry für die vielen fragen aber ich bin erst seit kurzem zum Gewässerwart gewählt worden, und mich Interessiert das alles sehr.
Also bei Uns Ist Das so
Hegeplan Erstellen anhand Von Größe Des Gewässers und Der Faglisten
Vom ASV Hamburg Genemigenlassen
Besatz Bestellen Kopie an ASV
Termin Machen mit Lieferant Und den Kontrolör des ASV Der Darauf achtet was und wie viel du besetzt und ob das Gewässer art typisch ist für den besatz. Und auf den Gesundheitszustand der Fische Achtet
Zu Guter Letz Zuschuss abholen.