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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?



smithie
07.11.12, 08:52
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, wie das Thema Aufsicht bei euch abläuft.

* Wie viele Mitglieder und Gewässer habt ihr?
* Wie viele Aufseher habt ihr?
* Wie oft sind die unterwegs? (wie machen die das zeitlich? Rentner?)
* Kontrolliert die Vorstandschaft bei euch auch (=aktiv)?

Viele Grüße
Rupert

GismoHH
07.11.12, 09:25
Moin Moin Bei Uns Ist es Erstmal so das Jedes Mitglied Jeden Angler am Vereinsgewässer Kontrollieren Darf . Wir Haben 9 Gewässer Und 2 GW und ein GW Obmann . Ich geh je Nach Jahreszeit 2 - 4 Mal die Woche um die 3 seen in Meiner Nähe zu unterschiedlichen Zeiten Manchmal geh ich auch 2 mal am Tag an den WE wen es besonders schön ist und nachts warm ist und die weißen Kormorane unterwegs sind. Die anderen beiden gehen Je nach Wetter 1 - 2 mal die Woche die Rest seen ab . Ich Bin berufstätig und Vater die anderen beiden Rentner.

Geronimo
14.11.12, 13:08
Hi, wir haben ein Gewässer, Uferlinie sind rund 10km, haben derzeit ca. 350-400 Mitglieder. Haben vier bestellte Fischereiaufseher, und nochmals vier Hilfsaufseher. Kontrollen erfolgen nach eigenem Ermessen ohne Vorgaben des Vorstands.
In den Jahren seit 1999 bin ich in weit über 6000 Angelstunden zu allen Tages- und Jahreszeiten keine 10 mal auf einen der Kontrollöre (deren eigene Angelansitze mal ausgeschlossen) gestoßen.

Grüße Geronimo

Günter
18.11.12, 14:31
In Bayern ist es nicht erlaubt, dass jeder Angler jeden anderen Angler kontrollieren kann. Hatten wir auch gedacht und sind dazu belehrt worden.

Bei uns ist das Gewässer in Strecken aufgeteilt und jedes Gewässer hat meistens 2 Gewässerwarte dazu gibt es noch 2 Hauptgewässerwarte dazu kontrollieren auch noch die Verwaltungsmitglieder sowie die Vorstandschaft.
Die Gewässerwarte bilden bei uns den Fachausschuss und bestimmen den Besatz, Schonzeiten...
Wir haben 28 Gewässerwarte auf unsere Angelstrecken eingeteilt und alle Besitzen einen Ausweis.

Mattes
18.11.12, 15:10
Das Thema ist so alt wie die Anglerforen selber.

Die Freigabe der Aufsicht an alle Mitglieder halte ich für den falschen Weg. Nicht umsonst sollten die ehrenamtlich Kontrollierenden der Behörde (in NRW) mindestens 10 Jahre Inhaber des Fischereischeins sein und zudem auch die persönliche Kompetenz inne haben.

Wenn ich als Neuling in einen Verein eintrete, würde mein unbekanntes Gesicht vermutlich einen Run auslösen und ich wäre nach der vierten, fünften Kontrolle vermutlich arg genervt.

Ein weiteres Problem: Als Mitglied des Verein bin ich an die Anerkennung der Gewässerordnung und der Satzung gebunden und muss mich jedem gegenüber ausweisen. Als Schwarzangler müsste ich mich allerdings nicht ausweisen, da ich die Gewässerordnung oder die Satzung ja nie anerkannt habe.

Nun könntest du mutmaßen: Ah, der will sich nicht ausweisen, also Schwarzangler. Demzufolge rufst du die Polizei. Nun stellt sich heraus, dass ich aber doch ein Vereinsmitglied bin und nur gegen die Gewässerordnung verstoße, weil ich mich dir gegenüber nicht ausgewiesen habe. Mitnichten bin ich aber ein Schwarzangler. Die Polizei darf wieder abdackeln.

Ich finde das ganze System krankt, dass sich (zumindest bei uns) Vereine ihre Kontrolleure selber aufstellen können. Ein behördlicher Aufseher muss erst vom Verein dazu erhoben werden und bei der UFB vorgeschlagen und von selbiger dann ernannt werden. Dieser kontrolliert dann auch nur das eigene Vereinsgewässer.

Viel besser wäre es, unabhängige Aufseher aufzustellen. Wer ein Gewässer kontrolliert, sollte dort auch nicht zur aktiven Anglerschaft gehören. So gibt es immer Skrupel, einen bestimmten Personenkreis wegen einer OWI oder Strafsache zu belangen. Die berühmte Krähe, die der anderen nicht abgeneigt ist.

Günter
18.11.12, 16:42
Ich meinte jetzt nicht die Freigabe vom Verein aus, bei uns in Bayern ist das gesetzlich nicht erlaubt.
Also es sind nur die Pächter (und die Eingesetzten Personen berechtigt) zu kontrollieren
Die eingesetzten Gewässerwarte sind bei uns im Fachausschuss und sind mit Ausweisen ausgestattet.

Mattes
18.11.12, 17:44
Hi Günter,

ich bezog mich auf Geronimo. Habe dummerweise kein Zitat eingefügt.

Thomas
18.11.12, 18:02
Viel besser wäre es, unabhängige Aufseher aufzustellen. Wer ein Gewässer kontrolliert, sollte dort auch nicht zur aktiven Anglerschaft gehören.

Dieser Vorschlag zur Verbesserung erhält meine volle Unterstützung ... gegenüber den UFBen aller Bundesländer.
(Sichwort Vereinsgebundenheit)

smithie
18.11.12, 20:43
In Bayern ist es nicht erlaubt, dass jeder Angler jeden anderen Angler kontrollieren kann. Hatten wir auch gedacht und sind dazu belehrt worden.
Jein... :-)

Kontrollieren kann grundsätzlich jeder jeden. Nur wenn man an der Stelle ankommt, dass der Gegenüber einem Erlaubnisschein und Fischereischein nicht zeigen will, hat man als Vorstandsmitglied genauso wie als "normales" Mitglied keine weitere Handhabe. Man kann nur die Polizei oder einen Fischereiaufseher hinzuziehen.

Selbst wenn in der Jahreskarte drinnen steht, dass Vorstandsmitglieder kontrollieren dürfen, haben die keine zusätzlichen Rechte, die über die eines Mitgliedes hinaus gehen. Das ist jetzt für Bayern, wie es in anderen BL ist, weiß ich nicht.

Mir ging es eigentlich darum, wie viele Aufseher sich bei euch auf wie viele Gewässer verteilen, wie oft die unterwegs sind, ob sonst noch jemand kontrolliert, etc. pp.

Detlev
19.11.12, 20:12
Kontrollieren kann grundsätzlich jeder jeden.
Hier habe ich einen Einwand.

Kleiner Auszug aus dem Bayerischen Fischereigesetz:
Folgende Personen dürfen kontrollieren.
-Polizeibeamten,
-Fischereiberechtigten,
-Fischereipächtern
-Fischereiaufseher
Der Erlaubnisscheininhaber fällt in aller Regel nicht unter den Begriff des Fischereiberechtigten.

Nix für ungut.
Grüße
Detlev

smithie
20.11.12, 08:24
Hier habe ich einen Einwand.

OK.

Ich meinte es anders:

Grundsätzlich steht es jedem frei, einen Angler an einem Gewässer zu fragen, ob er Fischerei- & Erlaubsschein hat.

Zeigt der Angler demjenigen die Dokumente, ok.
Zeigt es die Dokumente nicht, ist an der Stelle die Aktion für jeden "normalen" Angler beendet. Er hat keine weitere Handhabe.
Ist der Kontrollierende Aufseher oder Polizist, hat er weitergehende Saktionierungsmöglichkeiten.

Meines Wissens hat solche Sanktionierungsmöglichkeiten der Pächter oder Fischereiberechtigte nicht?!

Mattes
20.11.12, 09:45
Ist der Kontrollierende Aufseher oder Polizist, hat er weitergehende Saktionierungsmöglichkeiten.


Moin,

Sanktionierungen wird es durch einen Fischereiaufseher keine geben. Solche Rechte besitzen wir nicht. Wir dürfen lediglich beobachten, kontrollieren und das Ergebnis in Schriftform an die UFB weiterreichen. Die UFB oder die Staatsanwaltschaft entscheidet dann ob es ein Verfahren gibt oder ein Ordnungsgeld auferlegt wird oder ob die Sache fallen gelassen wird.

Der einzige Fall in dem ein FA weiterreichende Handlungen durchführen kann, ist der, wenn Gefahr im Verzug ist. In diesem Fall dürfte er Dinge sicherstellen, um die Gefahr abzuwenden.


Um aber noch einmal auf deine Frage aus dem Erstbeitrag einzugehen:

In 40 Tagen bin ich nicht mehr Mitglied in meinem dann "ehemaligen" Verein. Dort wurde es so gehandhabt, dass die Gewässerwarte und die Mitglieder des Vorstandes die Mitglieder kontrollieren durften. Hätten sich diese nicht ausgewiesen, bliebe auch hier nur der Ruf nach den Ordnungskräften.

Kontrolliert wurde in aller Regel nur, wenn man selber zum Angeln ans Wasser gefahren ist. Ein oder zwei Gewässerwarte fuhren hin und wieder auch so ans Wasser. Gab es dort Gesichter, die unbekannt waren, wurde natürlich nach den Papieren gefragt. Bei einem dringenden Verdacht auf Schwarzfischerei wurde in aller Regel ich dazu gerufen, da ich der einzige (ehren)amtliche im Verein war und somit berechtigt mir die Papiere zeigen zu lassen.

Wenn ich nun aus dem Verein austrete, verbleibt mir zur Kontrolle noch die Niers, in einem Bereich, der sich über zwei Stadtgebiete erstreckt. Kontrolliert wird quasi immer, wenn ich mich in der Nähe aufhalte. Muss ich von einem Ort zu anderen, meide ich in aller Regel die Hauptstraßen, sondern ziehe die Neben- und Feldwege vor, die am Fluss entlang führen. Dadurch entsteht ein zufälliges und regelmäßiges Kontrollmuster. Kontrollen des Nachts sind zwar selten, kommen aber auch gezielt vor.

Spaß machen Touren mit dem Kanu. Da kann man genießen und kontrollieren. Das Nützliche mit dem Sinnvollen im Verbund.

smithie
20.11.12, 10:17
Der einzige Fall in dem ein FA weiterreichende Handlungen durchführen kann, ist der, wenn Gefahr im Verzug ist. In diesem Fall dürfte er Dinge sicherstellen, um die Gefahr abzuwenden.

Geräte und Taschen o.ä. besichtigen, Dinge sicherstellen, Platzverweis erteilen, etc.
Die vorgenannten Möglichkeiten hat ein Mitglied oder ein Vorstandsmitglied (als "nicht-Aufseher") nicht.
Klar ist dabei natürlich, dass hier ggf. die Grenzen schnell erreicht sind, da ich natürlich nicht mit Gewalt die Kontrolle durchziehen kann.

Ggf. sind auch die rechtlichen Möglichkeiten eines FA unterschiedlich von BL zu BL.

Georg
20.11.12, 12:29
Der Erlaubnisscheininhaber fällt in aller Regel nicht unter den Begriff des Fischereiberechtigten.


Grundsätzlich steht es jedem frei, einen Angler an einem Gewässer zu fragen, ob er Fischerei- & Erlaubsschein hat.
(...)
Zeigt es die Dokumente nicht, ist an der Stelle die Aktion für jeden "normalen" Angler beendet. Er hat keine weitere Handhabe.

Moin!
Was in dieser Diskussion nicht vergessen werden darf, ist die Vereinsinterne Regelung, dieser Vertrag wurde durch jedes Vereinsmitglied per Unterschrift auf seinen Papieren bestätigt und anerkannt.

Nach Aufforderung ist jedes Mitglied verpflichtet, sich dem gegenüber amtlichen Aufsichtspersonen, der Fischereiaufsicht und sich ausweisenden Vereinsmitgliedern auszuweisen.
Fischereiaufseher mit Ausweis sind berechtigt, gegen Quittung die Ausweispapiere, mit Ausnahme des Fischereischeines, eines Mitgliedes einzuziehen. Der Fischereiaufsicht sind auch die Fangbeute und mitgeführten Behältnisse usw. vorzuweisen. Ihren Anordnungen ist umgehend Folge zu leisten.
Somit darf ich als "zur Fischereiaufsicht berechtigte Person" sehr wohl Kontrollen durchführen, als benannte Fischereiaufsicht sogar die Inspektion der Taschen, Kühlboxen, Eimer etc. vornehmen, solange der Kontrollierte kooperativ ist, ist ja alles in Ordnung. Gehört er nicht dem Verein an, hat er den Vertrag auch nicht akzeptiert, logisch. Bei Verweigerung bleibt also nur der Ruf nach der Pol oder WaPo.

smithie
20.11.12, 12:46
Moin!
Was in dieser Diskussion nicht vergessen werden darf, ist die Vereinsinterne Regelung, dieser Vertrag wurde durch jedes Vereinsmitglied per Unterschrift auf seinen Papieren bestätigt und anerkannt.

Somit darf ich als "zur Fischereiaufsicht berechtigte Person" sehr wohl Kontrollen durchführen, als benannte Fischereiaufsicht sogar die Inspektion der Taschen, Kühlboxen, Eimer etc. vornehmen, solange der Kontrollierte kooperativ ist, ist ja alles in Ordnung. Gehört er nicht dem Verein an, hat er den Vertrag auch nicht akzeptiert, logisch. Bei Verweigerung bleibt also nur der Ruf nach der Pol oder WaPo.
Genau das ist der Punkt!
Wenn der andere kooperativ ist, kein Problem.
Wenn nicht, kann das Vereinsmitglied oder Vorstand auch nur (Wa)Pol rufen.

Detlev
20.11.12, 16:11
Jetzt kommen wir auf den Punkt.
Ist so eine vereinsinterne Regelung rechtens?

Mattes
20.11.12, 18:15
Hallo Detlev,

kannst du mal den Originaltext des Paragraphen hier rein kopieren, den du ober umrissen hast. Der Wortlaut ist oft entscheidend.

Sollte die Verordnung geltendes Recht beschneiden oder aufweichen oder dem zuwider handeln, wäre die Regelung des Vereins eigentlich nichtig.

Als Mitglied würde ich mich dann zwar erst mal daran halten, aber spätestens auf der kommenden JHV eine Änderung anstoßen.

Nachtrag: Habe den Titel mal angepasst.

Detlev
21.11.12, 08:19
Dann schau mer mal!

Bayerisches Fischereigesetz Art. 29 Abs. 4
Wer den Fischfang ausübt, ohne selbst Fischereiberechtigte oder Fischereipächter zu sein, muss einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Fischereiberechtigten und Fischereipächtern zur Prüfung aushändigen.

Arbeitsblatt Bayerisches Fischereigesetz
Wer den Fischfang ausübt, muss soweit erforderlich Fischereischein und Erlaubnisschein immer mit sich führen und auf Verlangen folgenden Personen zur Prüfung aushändigen:
-Polizeibeamten,
-Fischereiberechtigten,
-Fischereipächtern
-Fischereiaufseher
(Art. 29 Abs. 4 Satz 1, Art. 57 Abs.1)

smithie
21.11.12, 09:38
@Detlev: genau.

Zusätzlich kann natürlich per "Vertrag", also Erlaubnisschein, anderes, weiteres vereinbart werden (also z.B. Kontrolle durch Mitglied oder Vorstandschaft).
Mit dem Kauf (Unterschrift) erkennt der Fischer die Regelungen an.

Probleme gibt's so und so nur dann, wenn der Kontrollierte dem Mitglied oder Vorstandsmitglied nicht "folgt".

Ich darf ja auch jeden auf der Straße nach seinem Ausweis fragen, nur wenn er ihn mir nicht gibt, kann ich ihm schlecht Fingerabdrücke abnehmen... :-)

Detlev
21.11.12, 10:36
Schwierig wird es dann, wenn sich weniger bekannte Gesichter am Wasser aufhalten und ständig von Erlaubnisscheininhabern kontolliert werden. Dann ist Ärger vorprogrammiert. Vorallem wenn sie sich einfach nicht mehr kontrollieren lassen und das "normale" Vereinsmitglied sich daran aufhängt und auf sein vermeindliches Recht besteht. Auch Tageskartenangler werden die Nase bald voll haben, wenn jeder seinen Schein sehen möchte. Das Fischereigesetz ist nun mal höher als eine vereinsinterne Regelung, aber wenn das die Mitglieder so wollen, dann ist es auch OK.
Wir im Verein haben genügend Gewässerwarte und Fischereiaufseher die ihrer Arbeit auch nachkommen und es kommt gar nicht zu selten vor, dass Angler mehrmals am Tag kontrolliert werden.
Wir hatten mal einen Fall, da haben sich zwei Mann bei einem Arbeitsdienst ganz gut verstanden und haben auch ein Bier zusammen getrunken. Am selben Tag kontrollierte der eine dann den anderen beim Angeln. Es gab sehr großen Unmut. Meiner Meinung nach sollten auch nur Personen kontrollieren, die das Fischereigesetz kennen und die vereinsinternen Regelungen, die sich auch regelmäßig damit beschäftigen. Erlaubnisscheininhaber lesen oft nicht mal ihren eigenen Erlaubnisschein durch.
Dennoch eine schöne und interessante Diskussion.

smithie
21.11.12, 10:56
Ich will mal mit dem Hintergrund der Frage rausrücken...

Aktuell gibt es bei uns "Gastkarten", will heißen, Tageskarte, die nur in Begleitung eines Mitglieds gültig ist (es gab da schlechte Erfahrungen aus der Vergangenheit).
Kontrollen sind eher selten.

Nun diskutieren wir, ob es wieder ganz normale Tageskarten geben soll.
Daran schließt sich natürlich ein entsprechender Kontrollaufwand an.
Daher die Frage, wie das bei euch geregelt ist, Aufseher/Kontrolleur ist nunmal kein Job, um den sich jeder reißt...

Detlev
21.11.12, 12:12
Unsere Gewässer sind in Teilstrecken unterteilt. Je nach Länge bzw. Größe gibt es ein bis zwei Gewässerwarte. Zusätzlich sind die Fischereiaufseher aktiv. Die Gewässerwarte müssen bei uns, als Anreiz oder Vergünstigung, keinen Arbeitsdienst leisten. Sie gehören auch dem Fachausschuss an und bestimmen über Besatz und Vereinsinterne Sachen. Das ist auch ein Anreiz im Verein aktiv mitzuarbeiten.
Ich muss sagen, dass klappt ganz gut.