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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde



Thomas
09.09.13, 03:29
Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde (http://www.tagesspiegel.de/berlin/frachtschiff-rammt-boot-mit-spandauer-anglern-rettung-in-letzter-sekunde/8759432.html)


50 Jahre ist Rückert im Angelsportverein „Union 1949“, der an der Spandauer Zitadelle seine Bootsstege hat. „Ich kenne mich dort auf dem Wasser aus“, versichert der 79-Jährige: „Wir halten uns immer raus aus der Fahrrinne.“ Wieso das Schubschiff so dicht unter Land gefahren ist, bleibt indes unklar. „Wenn der weiter so gefahren wäre, hätte er einen Brückenpfeiler gerammt“, meinte ein Angler. „Der war entweder blind oder besoffen.“ Doch Hinweise auf Alkohol hat die Polizei nicht. In der Vergangenheit hatte es Kollisionen gegeben, weil die Kapitäne die Brücke verlassen hatten – um sich einen Kaffee zu holen oder weil sie ein Bedürfnis hatten.
Gewonnen hätte Rückert das Wettangeln der CDU nicht, nach knapp vier Stunden auf dem Wasser hatten sie nur geschätzte drei Kilogramm Weißfisch zusammen. Den Pokal gewann ein Tegeler Angelverein, Rückert bleiben Ärger und Sorgen. Allein der Motor des Bootes habe einst 5000 Mark gekostet: „Welche Versicherung trägt das jetzt?“

Ich weiß nicht, welche Versicherung das letztendlich trägt, aber: ich darf versichern, dass ich in der nächsten Woche ganz sicher meinen Berliner Fischereiaufseherausweis inkl. Dienstabzeichen abgeben werde.

Wettangeln der CDU, untersagt laut Berliner Fischereigesetz ... Nun muss ich überlegen, ob ich in letzter Amtshandlung noch Strafanzeige stellen muss.

Gegen den Veranstalter, die Berliner CDU, sowie die Beteiligten. Ohne Überschlafen denke ich mal, dass eine Anzeige gegen den Veranstalter genügen wird.

Mattes
09.09.13, 20:37
Ich schwanke.

Vor ein, zwei Jahren hätte ich umgehend gehandelt und hätte die Hebel betätigt, die nötig sind. Heute, nach der ganzen Erfahrung wie in staatsanwaltschaftlichen Ebenen mit Anträgen auf Verfolgung umgegangen wird, wüsste ich nicht wozu ich mir die Arbeit machen sollte. Möglicherweise sieht man im Bundesland Berlin die Dinge unentspannter.

Bleibt zu hoffen, dass die 3 Kilo Weißfisch eine sinnvolle Verwertung gefunden haben.

...


Obwohl ... ich würde es vermutlich wieder tun. :grins:

BMP
10.09.13, 11:51
Gib einfach der PETA den Link zum Artikel. Die Arbeit machen die dann schon :Klatsche:

Thomas
10.09.13, 14:24
Erste Anfrage an meinen Dienstherrn ist gestellt ... schaumermal, wie entspannt die Reaktion ausfallen wird..

Hier erstmal die aktuellen Passagen aus der LFO Berlin.

ABSCHNITT 8
Angelveranstaltungen
§ 23
Begriffsbestimmung und Zulässigkeit von Angelveranstaltungen
(1) Als Angelveranstaltung gilt die gemeinschaftliche Angelfischerei, deren Zeitpunkt,
Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung vom
Veranstalter festgelegt werden.
(2) Angelveranstaltungen sind verboten, wenn sie aus Wettbewerbsgründen, zur Erzielung von Geld-, Sach- und sonstigen Preisen, zur Erlangung von Pokalen oder zur
Ermittlung von Siegern und Platzierten durchgeführt werden.
(3) Angelveranstaltungen mit fischartlicher Erfassung des Fanges sind nur dann zulässig, wenn der nach dem geltenden Tierschutzrecht erforderliche vernünftige Grund
gegeben ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fischen
1. dem Fang von Fischen zur menschlichen Ernährung dient oder
2. im Rahmen der Erfüllung der Hegepflicht nach § 3 Abs. 3 Satz 1 des Berliner
Landesfischereigesetzes und nach einer Hegebeauftragung durch den Fischereiberechtigten oder den Fischereipächter erfolgt

Meine Fragen:
- wurde die Veranstaltung (auch eine der vorhergehenden) beim Fischereiamt angemeldet?
- wurde bereits Strafanzeige gestellt?

Ich warte erstmal die Antwort ab, Strafanzeige kann ich immer noch stellen.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
11.09.13, 10:49
Mal im Ernst, so lange wie es Angler gibt, werden die sich auch in Ihrem Können messen wollen.
So eine Art Wettfischen, aber auch Beweisfotos um zu zeigen das sie kein Anglerlatein reden, wird es immer geben.
Kein Gesetz wird das je ändern, aber die jetzigen Gesetze geben die Möglichkeit größere Auswüchse zu beenden.
Warum Jemanden Bestrafen der lediglich in der Aufregung vergessen hat, irgendwelche Wortspielereien zu machen und Klartext sprach?
Auch CDU Angler sind ganz normale Angler.:grins:

Das könnte Ihnen glatt noch Stimmen bringen, wenn Sie so beweisen könnten, was viele Mitglieder wirklich vom Verbot von Wettfischen halten.

Jürgen W aus T
11.09.13, 16:22
Da halte ich es mit Steini, ja klar es ist ungeschickt das in der Zeitung zur veröffentlichen. Wenn Ihr Fischereiaufseher Langeweile habt dann schaut doch in youtube, Anglerboard, Fischhitparade etc. dann könnt ihr den ganzen Tag leute anzeigen wenn ihr Spass dran habt.
Bin ich froh das ich nur Gewässerwart bin und nicht Fischereiaufseher, ich sehe so manche Verstöße ohne Brille ja gar nicht :Messias: .

Thomas
11.09.13, 18:00
Mal im Ernst, so lange wie es Angler gibt, werden die sich auch in Ihrem Können messen wollen.


Da halte ich es ausnahmsweise mal nicht mit Steini, Jürgen ...

Dieser Konkurrenzgedanke beim Angeln ist mir ziemlich fremd.

Wenn ich mit jemandem im Boot sitze, der 40 30er Barsche fängt, ich derweil keinen ... frage ich mich, woran es liegt, bin also lern- wie wissbegierig. Da muss ja dann jemand Gewässer wie Fischart besser gelesen haben. Oder weiß, an genau welche Stelle er wann zu werfen hat.

Ich kann mich nicht erinnern, dass ich einem vernünftigen Kollegen jemals meine Hilfe versagt hätte, wenn es andersherum gewesen ist, also nur ich gefangen habe, kam auch öfters schon mal vor.

Diese Ausführungen nur mal zum anglerischen Untereinander ...

Nun haben wir hier aber noch klare Vorschriften vorzuliegen, deren Einhaltung jeder F-Aufseher überwachen sollte, zumindest dann, wenn er sein Ehrenamt nicht nur aus Langeweile, Obrigkeits-Duktus oder Konfrontationswillen auszuüben gedenkt.

Entweder oder ... entweder ist es mir egal, wenn vor meiner Nase vorschriftswidrig ein Wettangeln stattfindet, oder ich habe zu handeln. Zum gewollt-bewussten Wegsehen lasse ich mich persönlich jedenfalls nicht verpflichten.

Die Vorschrift selbst halte ich für gut, nachvollziehbar wie notwendig ... auch um eine gesamtgesellschaftliche Akzeptanz des Angelns nicht weiter zu beschädigen (Anfütterbombastik, C&R bspw.).

Steini, BMP, Jürgen ... meine Sichtweise ist wohl eine grundsätzlich andere. Sorry ... :nö:

Steini (verstorben am 06.09.2019)
11.09.13, 20:38
Thomas, bleib dir einfach treu. :lachen:

Ich wollte nie Deinen Job machen, der fordert so etwas wie Kompromisslosigkeit wohl teilweise ein.
Als G.W eines Vereins macht man halt auch Kompromisse,
wer das nicht will oder kann, wird dabei nicht glücklich.

Das wäre ja noch schöner wenn alle eine Meinung hätten. :Kotz:
Wer bräuchte dann noch Austausch?
:ärger: :lachen:

Jürgen W aus T
11.09.13, 21:34
Hallo Steini,
ehrlich sage ich manchmal nervt es, aber ansonsten ist alles gut als OGW. Gerade heute nervt es ein wenig, weil ein mähen angesagt ist und ich niemanden erreiche und wenn hat der jenige keine Zeit.
Aber sonst macht mir mein Job schon Spass, ich mache manches anders als meine Vorgänger. Erstaunlicher weise komme ich damit recht gut durch.
Mal sehen ob es im nächsten Jahr auch noch so klappt, will die Bäche natürlicher gestalten. Das wird eine echte Aufgabe.

Daher beneide ich die Fischereiaufseher nicht um ihren Job, trotzdem wünsche euch euch viel Erfolg bei eurer Tätigkeit.

Mattes
12.09.13, 00:06
Jürgen, wir kennen uns kaum und haben oft vollkommen gegenläufige Ansätze. Ich bin aber auch überzeugt davon, dass wir uns in den Armen liegen würden, wenn wir uns auf einem GW-Treffen begegnen und uns austauschen würden.

Bevor ich das FA-Amt angenommen habe, haben wir uns in dieser Gruppe (GW-Team) zusammen gehockt und beraten. Wir kamen seinerzeit zu dem Konsens, dass man dieses Amt des FAs nur annehmen kann, wenn man auch bereit ist, es durch zu ziehen. Sicherlich mit Augenmaß und definitiv nicht von Langeweile getrieben.

Die Grautöne, die ihr (z.B. Steini und du) euch in der Betrachtung eurer Gesetzestreue verschafft, dürft ihr getrost auch von uns im FA-Job erwarten. Die Frage von Thomas bezüglich einer Duldung ist keine Schwarz-Weiß-Sicht, sonder schlicht konsequent.

Im hier besprochenen Fall hätte ich für eine Ahndung ein breites Grinsen parat, weil es einfach dumm ist, wie es in der Presse rüber kommt. Ist es aber einmal in der Presse, ist es öffentlich dokumentiert. Ein Wegsehen kommt dann der Fahnenflucht des FAs gleich.

Aber es ist natürlich auch wie Steini so treffend formuliert: Ich bin froh nicht gleichgeschaltet zu sein und dazu am Austausch Teil zu haben. Trotz und weil!

Würdest du mich nun auf Ausnahmen verweisen wollen, müsste ich dir Recht geben. Der Job zieht Blockwarte an wie gammeliges Fleisch die Fliegen.

Jürgen W aus T
12.09.13, 00:29
Hallo Mattes,
alles ist gut, ich verstehe euer Anliegen. Ich bin sehr froh das ich nicht Fischereiaufseher bin, sondern nur der OGW. Obwohl es wurde mir schon angetragen ich sollte den Aufseher machen, da habe ganz leise ja gesagt.

Werde mich sicherlich nicht aufdrängen, denn der Gewässerwartposten und der FA Posten wiedersprechen sich manchmal ein wenig.

Beispiel: Wir haben ein Gewässer in dem viele Welse sind, die hätten wir gern dezimiert bzw. am besten komplett raus. Bei dem Kontrollganng als Gewässerwart sehe ich das die große Raubfischpose sich bewegt. Dann schaue ich den Angler in die Augen und sage ihm "Ich glaube du hast einen Biss" und gehe. Was ist wenn ich das als bestellter FA sehe, mache ich mich da zum Mittäter, bzw. sogar angreifbar?

Schönen Abend Jürgen

Thomas
12.09.13, 10:28
Habe eben Antwort meines Dienstherrn erhalten ...

[...]
habe Ihr Anliegen an die zuständige Sachbearbeiterin weiter geleitet. Eine Anmeldung dieser Veranstaltung liegt im Fischereiamt nicht vor, allerdings aber beim Wasser – und Schifffahrtsamt.
Das Fischereiamt Berlin wird nach Prüfung der Angelegenheit gegebenenfalls Anzeige erstatten. Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Mit Freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]


Korrekte Handlungsweise, finde ich.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
12.09.13, 10:50
:lachen: Ob er Dir so dankbar ist?

Thomas
12.09.13, 11:36
Nun, Steini, ich gehe davon aus, dass "meine" Berliner UFB ein sehr hohes Interesse an der Einhaltung fischereilicher Vorschriften hat, und zwar unabhängig von Namen oder Personen bzw. Institutionen/Parteien.

Jede gegenläufige Annahme wäre ja auch glatt widersinnig ...

Schön, die Angelegenheit ist so kurz vor der Bundestagswahl vielleicht ein wenig delikat, aber dafür kann ich ja nichts, bin ja nicht der Veranstalter ... :grins:

BMP
12.09.13, 13:16
Steini, BMP, Jürgen ... meine Sichtweise ist wohl eine grundsätzlich andere. Sorry ... :nö:

Falsch, ich bin zwar Fischereiaufseher halte aber nichts von Anzeigen.
Ich habe bislang eine Anzeige geschrieben, gegen einen Schwarzangler der einen 22cm langen Hecht ohne Abstechen in der Plastiktüte hatte.

Ansonsten bin ich bislang mit Ermahnungen ausgekommen.
Mir liegt viel mehr in der Aufklärung der Angler warum Ihr verhalten falsch ist, als in der Bestrafung der gleichen.
Ich habe ca. 2-3 Schwarzangler im Monat. Diese kläre ich über das fehl verhalten auf und weiße auch auf aktuelle Urteile und das Strafmaß hin.
Dem Pächter stelle ich die Daten dann zur Verfügung und er schreibt diese dann an mit einer Ermahnung und einem Betretungsverbot des Grundstückes.
Das ganze läuft natürlich mit Zustimmung der UFB.

Thomas
12.09.13, 14:08
Doch, BMP, nicht falsch, meine Sichtweise ist eben doch eine komplett andere.

Wer mir ohne Fischereierlaubnisvertrag in die Arme läuft, kann mit mir, sofern er erwachsen und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, keinen nachträglichen "Deal" aushandeln.

Ich habe meinen mir bekannten Ermessensspielraum. So habe ich in den bisherigen Jahren meiner Tätigkeit noch nie eine Ordnungswidrigkeit (bspw. kürzlich abgelaufener Fischereischein o.ä.) aufgenommen, sondern es immer bei einer ersten, eindringlichen Ermahnung belassen.
Und die Kollegen freundlich des Gewässers verwiesen, natürlich.

Schwarzangler unter 16, im Einklang zur Vorgabe der UFB, wurden ebenfalls nur ermahnt.

Wenn ich erwachsene, strafmündige, mit einzuforderndem Rechtsempfinden ausgestattete Schwarzangler laufen lassen würde oder müsste ... kann ich mir doch jede Kontrolle am Gewässer ersparen.
Wozu werde ich dann ehrenamtlich benötigt, wo läge der Sinn der Tätigkeit?

Insofern halte ich die Verfahrensempfehlung "Deiner" UFB für ausgesprochen kontraproduktiv. So etwas lädt zu bewussten, weiteren Verfehlungen ja geradezu ein ... keinerlei Verständnis meinerseits.

BMP
12.09.13, 14:43
Insofern halte ich die Verfahrensempfehlung "Deiner" UFB für ausgesprochen kontraproduktiv. So etwas lädt zu bewussten, weiteren Verfehlungen ja geradezu ein ... keinerlei Verständnis meinerseits.

Es gehört halt eine menge Fingerspitzengefühl dazu.
Habe ich da vor mir einen unbelehrbaren Schwarzangler, der meint nicht kooperieren zu müssen, schreibe ich Anzeige.
Habe ich im Gegensatz jemanden vor mir, der die Gesetzeslage nicht kannte und auch sichtlich erschrocken ist. Der es bereut und Einsicht zeigt, so kommt er mit einer Verwarnung davon.

Ich habe es noch nie erlebt, das ich so eine Person ein zweites mal erwischt habe.
Im Gegenteil, ich habe viele der Personen, in Vorbereitungskursen wieder getroffen.

Natürlich hast du Recht, so wie du handelst. Aber ich glaube ab und an bringt eine sehr dunkle Sonnenbrille mehr.
Weder ich habe etwas von der Anzeige noch die UFB. Wenn der (Schwarz-)Angler aber danach die Prüfung macht, haben alle langfristig mehr davon.

Thomas
12.09.13, 15:10
Es gehört halt eine menge Fingerspitzengefühl dazu.
Habe ich da vor mir einen unbelehrbaren Schwarzangler, der meint nicht kooperieren zu müssen, schreibe ich Anzeige.
Habe ich im Gegensatz jemanden vor mir, der die Gesetzeslage nicht kannte und auch sichtlich erschrocken ist. Der es bereut und Einsicht zeigt, so kommt er mit einer Verwarnung davon.

Ich habe es noch nie erlebt, das ich so eine Person ein zweites mal erwischt habe.
Im Gegenteil, ich habe viele der Personen, in Vorbereitungskursen wieder getroffen.

Natürlich hast du Recht, so wie du handelst. Aber ich glaube ab und an bringt eine sehr dunkle Sonnenbrille mehr.
Weder ich habe etwas von der Anzeige noch die UFB. Wenn der (Schwarz-)Angler aber danach die Prüfung macht, haben alle langfristig mehr davon.

Ich wusste nicht, dass ich zum Führen eines PKW einen Führerschein benötige, bin erschrocken und bereue es aufrichtig. Habe auch keine Fahrzeugpapiere bei mir, TÜV abgelaufen, keine ASU-Bescheinigung. Was passiert?
1 Strafanzeige, 2 OWI's ... 3 OWI's, wenn ich meinen Führerschein nur zu Hause vergessen habe.


Ich auch nicht, spricht eben für jenes geforderte "Fingerspitzengefühl" ...


Doch, erstens die Landeskasse, aus der ehrenamtliche FAs aufwandsentschädigt werden. Und ein Schwarzangler muss eine Jahreskarte nachlösen, die er niemals ausgehändigt erhält, also die monetäre Ahndung der unterlaufenen Fischereirechte des Rechteinhabers. So ist es in Berlin.

BMP
12.09.13, 15:16
Doch, erstens die Landeskasse, aus der ehrenamtliche FAs aufwandsentschädigt werden. Und ein Schwarzangler muss eine Jahreskarte nachlösen, die er niemals ausgehändigt erhält, also die monetäre Ahndung der unterlaufenen Fischereirechte des Rechteinhabers. So ist es in Berlin.

Leider aber nicht in NRW.
Ehrenamtliche FA bekommen keine Aufwandsentschädigung vom Land hier.
Angezeigte Schwarzangler können fast immer mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.

Thomas
12.09.13, 17:58
Oha, lausig ... wir können uns aber alle gegenseitig vorrechnen, wie weit man mit der jährlichen Berliner Aufwandsentschädigung von EUR 100,00 kommt.
Wenn man eine einfache Wegstrecke von 25 km zum Gewässer hat ... ohne Verlagerung vor Ort.

Der Buß- u. Strafgeldkatalog in NRW gehört aber auch schnellstens mal überarbeitet, oder? Und dann stringent verfolgt, versteht sich ... hätte nicht gedacht, dass sich das bevölkerungsreichste Bundesland da so phantasielos anstellt ...

BMP
16.09.13, 10:25
Der Buß- u. Strafgeldkatalog in NRW gehört aber auch schnellstens mal überarbeitet, oder? Und dann stringent verfolgt, versteht sich ... hätte nicht gedacht, dass sich das bevölkerungsreichste Bundesland da so phantasielos anstellt ...

Inspiriert durch diesen Thread (http://gw-forum.de/showthread.php?1673-NDR-Beitrag-%FCber-Angler-und-Schmerzempfinden-der-Fische-g-s-am-09-09-13/page2), habe ich bei der UFB mal angefragt wie in Zukunft mit FoPos und Schwarzanglern vorgegangen werden soll.
Als Antwort bekam ich Sinngemäß folgendes:


an kommerziellen Angelteichen hat natürlich in erster Linie der Betreiber dafür zu sorgen, dass die Fischerei ordnungsgemäß ausgeübt wird. Missstände - auch bei anderen Anglern - müssen angesprochen werden.
Als bestätigter Fischereiaufseher beschränkt sich ihre Aufsichtsfunktion zwar auf die Vereinsgewässer, Sie können aber dennoch Informationen an die Ordnungsbehörde der Stadt oder die Polizei weitergeben, damit diese die Personen kontrollieren.

Thomas
16.09.13, 15:00
:hmm:

Berliner Ordnungsbehörden (Ordnungsamt) dürfen Angler nicht kontrollieren. Aber in Berlin haben wir meines Wissens nach auch keine solche Anlage, erst im Umland in Brandenburg.

Dass Angelteichbetreiber in erster Linie für die Einhaltung von LFischG und LFischO sorgen sollen, halte ich für sehr abenteuerlich. Staatliche FAs, also nicht ehrenamtlich bestellte, müssten auf jeden Fall eingreifen und kontrollieren dürfen, die sollte es in NRW mit Sicherheit geben, einige Mitarbeiter der UFB mit Kontrollfunktion, Berufsfischer müssen ja auch mal kontrolliert werden.

Ein Angelteichbetreiber sollte den Fischereischein eines Interessenten zur Ausgabe seines zeitlich befristeten Fischereierlaubnisvertrages einsehen dürfen ... aber darüber hinaus?
Allenfalls noch Platzverbot bei Verstoß gegen die Regularien des von ihm erteilten Fischereierlaubnisvertrages unter Einzug der Karte aussprechen ...

Frage: benötigen Angelteichbetreiber in NRW einen Fischereischein B (Berufsfischerei)?

Albert
16.09.13, 17:10
Frage: benötigen Angelteichbetreiber in NRW einen Fischereischein B (Berufsfischerei)?

:hmm:

Ich plädiere für:

1. Sachkundenachweis (http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/7/nav/0/action/events/article/22355.html)

2. lebensmittelrechtliche Vermarktung (http://www.was-wir-essen.de/abisz/fisch_erzeugung_haltung.php)


Gesetzliche Regelungen im Tier- und Umweltschutz fordern von den Tierhaltern Sachkunde im ordnungsgemäßen Umgang mit Tieren. Der Lehrgang bietet die Möglichkeit, Sachkunde in Theorie und Praxis im Umgang mit Fischen und ihrer Umwelt zu erlangen. Bei erfolgreicher Teilnahme (Theorie- und Praxisprüfung) erhält der/die Teilnehmer/Teilnehmerin eine Sachkunde-Bescheinigung nach §4 TierSchSchlV u. §13TierSchTrV i.V.m. §4 TierSchG zum ordnungsgemäßen Betreuen, Betäuben, Schlachten, Töten und Transportieren von Nutzfischen.

Anmeldung:
Siehe hier (http://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/lbzechem/nav/690/article/13345.html)

In diesen Anlagen betrifft es die Haltung von nicht herrenlosen Fischen in allen künstlich angelegten und/oder ablassbaren Teichen.
Und die Vermarktung hat eindeutig Lebensmittelrechtliche Vorschriften zur Folge.
Dazu zählt übrigens auch der Verkauf von geräucherten Mastforellen.
Nichts anderes als ein pervertierter Fischhandel, solche Anlagen.

Thomas
16.09.13, 18:14
Das würde die vorhergehende Nennung der Ordnungsbehörden seitens der UFB plausibel machen, Albert.

Spannend ... erstmal also eine blanke Zuständigkeitsfrage.

Thomas
17.09.13, 14:17
:hmm:

Aber, fällt mir gerade auf: Angelteichbetreiber geben doch auch Angelkarten (Fischereierlaubnisverträge, FEV) aus, und sei es nur stundenweise.
Oder? War ja noch nie an einem solchen Angelteich ...

Werden die von der zuständigen UFB nicht vorher durchgeprüft wie für alle anderen Strecken/Bereiche sonst auch?

Thomas
05.02.14, 16:57
Nochmal zurück zum Kernthema, der in der regionalen Berliner Tagespresse beschriebenen Wettangelveranstaltung unter Auslobung von Sachpreisen sowie generierten Platzierungen ...


Ich habe gestern gemäß meiner Ankündigung meine FA-Insignien, also Ausweis und Plakette, meinem Dienstherren zurückgegeben. Dabei hat sich ein recht persönliches Gespräch entwickelt, in dessen Verlauf ich auch nach dem Fortgang dieses Themas gefragt habe.

Die Sache wurde, meiner Erwartung entsprechend, nachverfolgt wie aufgeklärt.

Leider (!) waren Berliner Partei-Ortsverbände nur buhlende Sponsoren, nicht aber Veranstalter. Der tatsächliche Veranstalter, ein Berliner Angelverein, wurde wegen einer offensichtlichen Ordnungswidrigkeit mit einem Buß-/Ordnungsgeld belegt.

Unsere UFB funktioniert also offensichtlich, was mir im Rückblick auf meine bisherige FA-Tätigkeit ein gutes Gefühl verschafft. Es war nicht umsonst ...