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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gülle - Randstreifen



Graf von Wittgensteyn
24.04.14, 02:01
Bei uns ist mal wieder im Verein eine Diskussion losgebrochen, was das Ausbringen von Gülle betrifft und den gebotenen Abstand zum Fliessgewässer.
Wer kann mir für NRW Richtlinien, Verordnungen usw. nennen aus denen ein Mindestabstand hervorgeht. Und was ggf bei Unterschreitung zu veranlassen ist?

Danke schonmal...

:-)

Mattes
24.04.14, 08:56
Moin,

hier hat die Landwirtschaftskammer Infos zum Düngerecht bereit gestellt:

http://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/ackerbau/duengung/duengeverordnung/index.htm

Im kommentierten Vollzugshinweis ist die Rede von einem Meter:

http://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/ackerbau/pdf/duev-vollzugshinweise-kommentiert.pdf


Ein Verstoß liegt vor, wenn die Düngemittel in das Gewässer, das unabhängig vom Wasserstand an der Böschungsoberkante beginnt, eingetragen werden.
Der Eintrag von Düngemitteln in den 3- bzw. 1-m-Abstand stellt keinen Verstoß
dar.




Kurioserweise ist sich unser Land aber scheinbar noch nicht einmal einig darüber, was überhaupt ein Gewässer ist:


Das Landeswassergesetz NRW wird zurzeit überarbeitet. Es bleibt also abzuwarten, wie die "Gewässer" definiert werden.