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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dürfen wir als Verein Krebse an Teichwirte oder Gastronomen verkaufen?



Lücke
27.04.15, 17:04
Hallo Leute,

wir überlegen gerade wie wir mit unserer Signalkrebs Überpopulation umgehen können und da war eine Idee die Überschüsse aus Krebskörben die die Mitglieder nicht selbst verwerten können/wollen an Fischhändler und Gastronomen zu veräussern....

Ist sowas an irgendwelche Auflagen gebunden? Dürfen wir als Gemeinnütziger e.V. das überhaupt?

Gruß
Lücke

Jürgen W aus T
27.04.15, 18:13
Gehen tut das schon - habe mich auch gerade versucht zu erkundigen wegen Räucherforellenverkauf um Geld zu generieren. Ihr müsst halt auf jeden Fall Umsatzsteuer abführen. Ich habe meinen Steuerberater gefragt:
Hallo Jürgen,

das geht. Ihr habt dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und müsst für diesen Bereich auch Umsatzsteuer (7%) zahlen. Evtl. auch noch Körperschaftsteuer.


Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe das hilft dir ein bisschen weiter - meistens hat der Kassierer/Geschäftsführer keinen Bock auf Steuerklärung.

Beste Grüße

Jürgen

Lücke
27.04.15, 18:27
Hallo,

auch wenn ich ausschließlich an Firmen verkaufe? Marktstand oder sowas für Endkunden wollen wir nicht machen, ist zu viel Aufwand...


Wie sieht das denn aus wenn wir das mit dem Fischhändler verrechnen mit Besatz?

Gibt es da für Vereine nicht irgendeine Freigrenze? Sonst müssten wir ja eigentlich auch jedes Bier auf einem Vereinsfest versteuern... Oder Einnahmen aus einem Angelkurs...

Ich hab bei dem Thema leider keine Ahnung, würde aber gerne ein Konzept vorstellen das machbar ist... Lagerung, Befischung, etc. steht, nur die Finanzen nicht...

Gruß
Lücke

Jürgen W aus T
27.04.15, 18:54
Im Prinzip gibt es für jeden eine Freigrenze - die bei ca 17.000 € Umsatz - wieviel Jahre das so geht weiß ich nicht. Ich würde am besten zu einem Steuerberater gehen und das abklopfen. Kostet auch nicht die Welt - und man hat nachher Sicherheit.
Die Idee mit dem Fischzüchter (wenn der aus der Gegend kommt) ist doch super, ihr liefert die Krebse an die Gastronomie - die bezahlen anhand der Rechnung des Züchters am besten in bar, und ihr kauft am Ende des Jahres dafür Fische..

Wird sich bestimmt kein Finanzbeamter hinstellen und Eier und Verluste bei dem Züchter zählen. ;) Bei denen läuft bestimmt eine ganze Menge neben den Büchern her.

Das ist bestimmt die beste Möglichkeit das über den Fischzüchter zu regeln.

Beste Grüße

mario-
01.05.15, 11:21
Gehen tut das schon - habe mich auch gerade versucht zu erkundigen wegen Räucherforellenverkauf um Geld zu generieren. Ihr müsst halt auf jeden Fall Umsatzsteuer abführen. Ich habe meinen Steuerberater gefragt:
Hallo Jürgen,

das geht. Ihr habt dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und müsst für diesen Bereich auch Umsatzsteuer (7%) zahlen. Evtl. auch noch Körperschaftsteuer.


Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe das hilft dir ein bisschen weiter - meistens hat der Kassierer/Geschäftsführer keinen Bock auf Steuerklärung.

Beste Grüße

Jürgen


Hi Jürgen,

leider muss ich eure Hoffnung etwas dämpfen!

Die Auskunft von deinem Steuerberater ist richtig bezogen auf den steuerlichen Aspekt, aber leider spielen noch andere Faktoren mit rein! es geht hierbei um das in verkehr bringen von Lebensmittel und diesbezüglich würde ich mich mal beim Veterinär erkundigen!

Das Problem besteht immer darin, zu beweisen, dass der Fisch/Krebs frei von Krankheiten und frisch ist!
Man muss sich vorstellen, dass jemand nach dem verzehr von euren Forellen/Krebsen mit einer Lebensmittel-/fischvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wird! Nun beweist doch bitte mal das bei euch alles ok war bzw. ist! Rechtlich gesehen immer schwer!

Gruß

Mario

Lücke
01.05.15, 12:05
Hallo Mario,

deswegen ja der Umweg über den Fischzüchter, das sind ja zertifizierte Betriebe... Ich glaube das ist ein geringeres Problem...

Unsere Kassiererin hat immer Angst um die Gemeinnützigkeit (steuerbefreiung)... die machen da immer ein riesen Bohei drum, aber irgendwie weiss doch keiner wirklich Bescheid...:evil:

Laut Satzung müssen unsere Einnahmen zum Zwecke des Vereins eingesetzt werden, also gemeinnützig, da wir die Einnahmen in Besatz oder Hegemaßnahmen einsetzen wollen ist das gegeben.

Ich glaube kaum das unsere Kassiererin eine Steuererklärung abgeben möchte, auch ist wohl in diesem Zuge angeblich die Gemeinnützigkeit flöten... Aber das muss doch so irgendwie möglich sein... Mein Züchter möchte eine Rechnung haben, könnten wir die einfach ausstellen?

Gruß
Lücke

mario-
01.05.15, 12:11
Hi Lücke,

beim Jürgen kam es nicht so rüber! Das was du meinst stimmt natürlich und man ist recht sicher!

Verein und Rechnungen
Das darf man! Die Einnahmen müssen aber dem Verein oder der Wohltätigkeit zu gute kommen!

Mario

Lücke
01.05.15, 12:18
Hallo,

das heisst ich stelle dem Händler ne Rechnung aus als Verein, diese Einnahmen fließen in den Vereinstopf und werden nachweislich zum Zwecke des Vereins ausgegeben laut Kassenbericht.
Ist damit die Sache wasserdicht? Das werden ja keine zigtausend Euro sein, eher ein paar hundert...

Wir haben glaube ich alle 3 Jahre eine Steuerprüfung wegen der Gemeinnützigkeit... dieses Vorgehen würde so eine Prüfung überstehen?

Gruß
Lücke

mario-
01.05.15, 12:20
Hi,

bei uns übersteht es die Prüfung!

Allerdings würde ich mal mit dem zuständigen Mitarbeiter des Finanzamtes reden! Hat immer den Vorteil, dass er gefragt wurde ..... :Messias::Messias:

Lücke
01.05.15, 13:06
Hallo,

super, danke für die Info...

Das mit dem Finanzamt predige ich seit Jahren... auch wegen anderer Fragen, vorallem wegen den Rücklagen... einfach zu viel Halbwissen in der Geschäftsführung... nervig...:down:

Gruß
Lücke

Günter
03.05.15, 18:56
Rücklagen darf ein Verein haben (zum Gewässerkauf oder Reperatur von Teichen).
Eine graue Zone ist der Verkauf von den Angelerlaubnisscheinen wenn der Beitrag extra abgerechnet wird.
Wird der Vereins Beitrag extra verrechnet sind auf die Erlaubnisscheinen Steuern zu zahlen.
Dabei geht es hier nur um die Formulierung ! Das Problem hatten wir schon in Verein.

Lücke
03.05.15, 23:52
Hallo,

wir haben keine Jahreskarten, nur einmalig im Ausnahmefall, danach muss in den Verein eingetreten werden... ansonsten haben wir nur Tageskarten...

Wir überlegen Tageskarten extra für die Krebse einzuführen... Weil es für den Bach keine Tageskarten gibt...

Wie hat denn die Formulierung auszusehen?

Gruß
Lücke

Günter
05.05.15, 22:22
Ich weis nicht wie ihr das macht, bei uns musst du im Verein sein um eine Jahreskarte zu bekommen.
Auch für Tages oder Wochenkarten... muss Steuer abgeführt werden.

Mal versuchen ob ich die Formulierung richtig rüber bringe, ist etwas schwer.
Ich sage mal so, es darf nicht als Erlaubnisschein ausgewiesen sein sondern mit als Beitrag verrechnet werden.
Also nicht Beitrag und Erlaubnisschein getrennt sondern nur beide Komponenten als Beitrag.

Lücke
05.05.15, 22:54
Puh,
keine Ahnung wie das geregelt ist... ja, die Jahreskarten sind auch für passive Mitglieder gedacht, aber Tageskarten kriegt jeder... Wie bei allen anderen Vereinen auch... weiss nicht ob man dann für 24 STunden Mitglied wird...:;:

Das muss ich wohl mal erfragen...

Gruß
Lücke

Günter
06.05.15, 22:42
Bei uns ist das so, wer eine Jahreskarte (nur für Vereinsmitglieder) löst ist aktives Mitglied . Tageskarten sind dann passive Mitglieder oder Gastangler.

Sagen wir mal so Taucht der Posten, Jahreskarten, Tageskarten... bei den Einnahmen auf sind sie Steuerpflichtig !
Vereins-Beiträge nicht da sie Rücklagen sind!
Hat mit Vereins Zugehörigkeit bei der Erlaubnisschein Abgabe nichts zu tun !
Haben uns darum einen Steuerberater genommen.
Möchte aber sagen das es nur auf Bayern bezogen ist, andere Bundesländer weiß ich nicht!