PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann darf ein Fischereiaufseher Papiere einziehen?



torino
19.05.15, 19:15
Hallo,
wie sieht das Ganze beim einziehen von Papieren durch Fischereiaufseher aus, in vor allem Niedersachsen, wenn es da Unterschiede gibt? Wann darf er das tun? Darf ein Fischereiaufseher auch ein Angler festhalten?
Was kann ein Betroffener tun, wenn das ganze unrechtmäßig geschieht, den Verein oder den Fischereiaufseher verklagen?
Muss der Fischereiaufseher es quittieren können das er die Papiere eingezogen hat?

Mattes
20.05.15, 09:42
Hallo und willkommen im Forum, torino.

Da es in Niedersachsen keine Fischereischeinpflicht gibt, erübrigt sich schon mal die Frage nach dem Einziehen eines staatlichen Dokumentes. Die hätte ich nämlich als problematisch angesehen.

Das einzige, dass zum Einziehen verbleibt ist somit die Fischereierlaubnis. Also ein Gegenstand eines Vertrags zwischen zwei Parteien. Ich denke, es kommt im Einzelfall auf die Vereinbarung zwischen Fischereirechteinhaber und Fischereiaufsicht an.

Einen Angler "festhalten", also eine vorläufige Festnahme durchführen, wenn dieser denn erwiesenermaßen eine Straftat begangen hat und die Identität nicht feststeht, darf jedermann unter bestimmten Bedingungen (siehe StPO §127 / http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)

Und: Ja, zur eigenen Sicherheit muss alles was vorläufig sichergestellt wurde (Gefahr im Verzug) auch quittiert werden.

Es werden später sicherlich weitere Antworten dazu kommen, die mich korrigieren werden. :heimtückisch:

Ganz wichtig: Es findet in diesem Forum KEINE Rechtsberatung statt.

Weiterhin: Welche Position nimmst du in dieser fiktiven Situation ein? Die Sichtweise des Anglers oder des Aufsehers? Amtlich bestellt oder Vereinsaufsicht?

torino
22.05.15, 16:34
Hallo und willkommen im Forum, torino.

Da es in Niedersachsen keine Fischereischeinpflicht gibt, erübrigt sich schon mal die Frage nach dem Einziehen eines staatlichen Dokumentes. Die hätte ich nämlich als problematisch angesehen.

Das einzige, dass zum Einziehen verbleibt ist somit die Fischereierlaubnis. Also ein Gegenstand eines Vertrags zwischen zwei Parteien. Ich denke, es kommt im Einzelfall auf die Vereinbarung zwischen Fischereirechteinhaber und Fischereiaufsicht an.

Einen Angler "festhalten", also eine vorläufige Festnahme durchführen, wenn dieser denn erwiesenermaßen eine Straftat begangen hat und die Identität nicht feststeht, darf jedermann unter bestimmten Bedingungen (siehe StPO §127 / http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html)

Und: Ja, zur eigenen Sicherheit muss alles was vorläufig sichergestellt wurde (Gefahr im Verzug) auch quittiert werden.

Es werden später sicherlich weitere Antworten dazu kommen, die mich korrigieren werden. :heimtückisch:

Ganz wichtig: Es findet in diesem Forum KEINE Rechtsberatung statt.

Weiterhin: Welche Position nimmst du in dieser fiktiven Situation ein? Die Sichtweise des Anglers oder der Aufsehers? Amtlich bestellt oder Vereinsaufsicht?

Hallo,
ich bin nur die Sicht des Anglers. Ich sprech hier nur von normaler Vereinsanglerei, wir haben hier überwiegend nur Vereinsaufseher, also für die keine Prüfung zum Fischereiaufseher erforderlich ist. Ich versuche mich bestmöglichst zu erkundigen, da diese Vereinsaufseher selber wenig Ahnung besitzen und es in erster Linie darum geht, das sie ihre Vorteile aus den kontrollen ziehen, aber auch nicht zum Allgemeinwohl beitragen, viel mehr sind das Leute, die sich in erster Linie wichtig tun müssen oder neidisch auf Fänge anderer sind.

Mattes
22.05.15, 21:44
Ist jetzt nicht dein Ernst, oder? Du glaubst, jemand wird Vereins-Fischereiaufseher, weil er neidisch auf die Fänge anderer ist? :hust:

Sorry, das ist Stammtischniveau und gehört nicht zu unserer Themenwahl.

Zum Thema: Alles was dieser Aufseher macht, ist vom Vorstand/bzw. der Satzung vorgegeben. Was er darf, bestimmt der Verein. Grenzen der Gesetzte und Verordnungen darf er dabei nicht überschreiten, sprich z.B. staatliche Papiere einziehen.

Rede mit deinem Vorstand und gut ist. Kommen jetzt weiter verallgemeinernde Vorwürfe, schicke ich den Beitrag in die Wüste.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
24.05.15, 01:33
Hallo,
ich bin nur die Sicht des Anglers. Ich sprech hier nur von normaler Vereinsanglerei, wir haben hier überwiegend nur Vereinsaufseher, also für die keine Prüfung zum Fischereiaufseher erforderlich ist. Ich versuche mich bestmöglichst zu erkundigen, da diese Vereinsaufseher selber wenig Ahnung besitzen und es in erster Linie darum geht, das sie ihre Vorteile aus den kontrollen ziehen, aber auch nicht zum Allgemeinwohl beitragen, viel mehr sind das Leute, die sich in erster Linie wichtig tun müssen oder neidisch auf Fänge anderer sind.

Das sind ja lustige Unterstellungen...und ich vermute das Dir das Wissen fehlt, zu wissen wer bestellt ist und wer lediglich im Auftrag des Vereins Kontrollen macht.
Schließlich meinst Du ja auch das sie eine Prüfung ablegen.:ärger:
Aber vielleicht meinst Du ja die Fischerprüfung, die Du wohl haben solltest.
Eigentlich sollte Dir klar sein, dass so eine Funktion keine Vorteile bringen kann, außer es versucht Sie Jemand zu bestechen und sie gehen darauf ein.
Sie können lediglich Verstöße melden, ermahnen oder vielleicht auch mal vorsorglich einen Schein einziehen, weil ganz grob gegen Auflagen der ausgestellten Berechtigung verstoßen wurde. Aber auch dann haben sie den Fall lediglich weiter zu leiten.

Dass Macht bestimmte Typen anzieht oder Menschen verändert, ist halt traurige Wahrheit,
aber ähnlich ist es auch, wenn Menschen meinen, unerkannt etwas behaupten zu können.:Kotz:

Abercrombie
24.05.15, 17:18
Ich war nun eine Weile hier nicht aktiv - aber nachdem mir meine Angeln bei einem Einbruch aus dem Keller gestohlen wurden und ich noch keine neuen habe, brauche ich eine Art Ersatzbeschäftigung :grins:

Ich denke, man muss in dieser Frage einige Gedanken ordnen und zwischen Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung unterscheiden. Einziehungen dürfen nur Gerichte und Ordnungsbehörden anordnen und zwar nur dann, wenn der einzuziehende Gegenstand Tatmittel ist etc. Die Einziehung ist ein ausschließlich staatliches Hoheitsmittel und findet immer am Ende des Straf- oder OWi-Verfahrens statt. Staatsanwaltschaft und Polizei dürfen Beschlagnahmen vornehmen (um z. B. Beweise zu sichern oder die Einziehung vorzubereiten), was ebenfalls ausschließlich staatliche Maßnahmen sind. Alles andere ist eine Sicherstellung, mit der der Beschuldigte einverstanden sein muss. Die Sicherstellung kann aber auch nur in Beteiligung einer Ordnungsbehörde erfolgen. Beispiel:

Bei uns in Brandenburg sind wir Fischereiaufseher als Vertreter der zuständigen Ordnungsbehörde (untere Fischereibehörde) unterwegs und sind vom Landrat bestellt worden - Vereinsaufseher gibt es bei uns nicht. Wir sind ermächtigt, Gegenstände sicherzustellen und haben auch entsprechende amtliche Bescheinigungen dafür, wovon die Betroffenen eine Durchschrift erhalten. Ist der Betroffene mit der Sicherstellung nicht einverstanden, wird die Polizei zur Amtshilfe angefordert und mit der Beschlagnahme der Gegenstände ersucht.

Was hier zur Diskussion steht, ist aus meiner Sicht eine bloße Wegnahme als Nebenfolge eines vertragswidrigen Verhaltens und das müsste in den Vertragsbedingungen auch geregelt sein. Ansonsten kann auch ein Vereinsaufseher nicht einfach so irgendwelche Papiere wegnehmen. Das wäre ja auch nicht im Sinne des jeweiligen Vereins.

Mattes hat es schon gesagt - wenn die Identität des Anglers nicht feststeht, darf er festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft.

Das mit der Rechtsberatung hat Mattes gut erwähnt!!! Die Grenzen sind fließend und ehe man es sich versieht, gibt man eine Rechtsberatung, ohne dass es gewollt ist und schon sitzt man in der Klemme, obwohl man nur helfen will. Rechtsberatung beginnt schon dann, wenn man sich mit einer individuellen Tatsache auseinandersetzt. Aus diesem Grunde diskutiere ich bei meinen Kontrollen auch nie mit Anglern...Es gibt da so einen tollen Spruch: "Ich bin verantwortlich für das, was ich sage, aber nicht für das, was Du verstehst!" Und da ist ganz schnell mal das Gerücht im Raum, dass der Fischereiaufseher dieses oder jenes gesagt hat.


@ Mattes - gibt es eine "vorläufige" Sicherstellung??? Bis auf die Einziehung ist alles nur vorläufig :heimtückisch:

Mattes
24.05.15, 23:18
@ Mattes - gibt es eine "vorläufige" Sicherstellung??? Bis auf die Einziehung ist alles nur vorläufig :heimtückisch:

Du Korinthenproduzent!

:lachen:

Nachtrag: Wollte diesen Beitrag eigentlich heute Abend löschen. Lasse ich nun aber sein, da Ambercrombie es ja geschafft hat einen Sinn zu zaubern. Schöne Auseinandersetzung mit dem Thema. :;: Danke dir für die Rettung.

Thomas
25.05.15, 17:02
Nix is mit Korinthen, Mattes ...

Schön, dass unser Brandenburger FA nach längerer Abstinenz wieder hier ist ... weniger schön, dass sein gesamtes Gerät gestohlen wurde, auch ich musste das schon erleiden.

Selbstverständlich konnte ich als Berliner FA Papiere "einziehen" ... gegen Quittierung, also bspw. ungültige Fischereischeine (fehlende Abgabemarke, FS abgelaufen) und Angelkarten, bei denen in Ausübung der Fischerei eklatant gegen Vorgaben verstoßen wurde. Die Entscheidung dazu lag bei mir.
Eingezogene Bescheinigungen gingen "zur weiteren Verwendung und Entscheidung" dann an die zuständige UFB. Diese Beschlagnahme hatte also eindeutig vorläufigen Charakter, berechtigt dazu war ich aber.

Bei Angelgeräten, vorher bereits treffend wie stimmig ausgeführt, hätte ich die schriftliche Einverständniserklärung des Betreffenden/Betroffenen benötigt ... erfolgt die nicht, wenn es notwendig erscheint: Amtshilfe.

Lücke
28.05.15, 11:24
Hallo Leute,

hier nochmal der kleine Leitfaden für bestellte FA in NDS:

http://www.gw-forum.de/attachment.php?attachmentid=7374&d=1427808433


Darüber hinaus gibt es ja noch die "Vereinskontrolleure", deren Befugnisse gibt der Verein vor, d.h. sie kontrollieren die im Erlaubnisschein aufgeführten Bestimmung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus gehen...
I.d.R. sind diese auch befugt die Papiere (Erlaubnisschein, nicht Fischereischein!) sofort einzuziehen, da wird in unseren Papieren sogar ausdrücklich drauf hingewiesen... Das liegt auch im Ermessensspielraum des Kontrolleurs wann dieser Fall eintritt, und es wird anschließend dem Vorstand mit Sachverhalt vorgelegt... Die entscheiden dann über das "Strafmaß"...

Wenn sich das Mitglied dann in dem Fall immernoch ungerecht behandelt fühlt, gibt es die Möglichkeit des Ehrenausschuss zu rate zu ziehen, der fungiert dann als eine Art Schiedsrichter zwischen Mitglied und Vorstand und prüft ob die Entscheidung des Vorstandes angemessen ist oder nicht.

Es handelt sich bei solchen Fällen um vereinsinterne Vorgänge, das hat nichts mit dem Gesetz zu tun... laut den meisten Satzungen ist der Vorstand befugt zu entscheiden wer den Verein geschädigt hat und wie das zu ahnden ist.

Bei gesetzlichen Verstößen ist das zusätzlich noch der Polizei zu melden, aber der Vorstand hat trotzdem noch die Möglichkeit das Mitglied darüber hinaus zu ahnden, bei harten Fällen bis zum Vereinsausschluß.

Den Bestimmungen und Satzungen hat jedes Mitglied per Unterschrift zugestimmt sich dran zu halten, rein rechtlich ist das dann wohl als Vertragsbruch anzusehen und hat auch im äußerten Fall auch vor Gericht bestand...


Klar gibt es immer irgendwelche Leute die sich auch wichtig machen wollen, aber die Entscheidungen werden i.d.R. geprüft...d.h. da würde niemand unbedacht nur aufgrund von Antipathie die Papiere einziehen, denn er muss es ja auch dem Vorstand den Grund erklären.
Das wird im TE Fall schon seinen Grund gehabt haben... da is jetzt nur jemand angepieselt weil er nicht angeln kann...:;:... bei uns führt auch schon das mehrmalige Auftauchen kleiner Verstöße zu einer 4 wöchigen "Nachdenkpause"...:;:

Gruß
Lücke

Jagdparson
16.05.23, 07:07
Hallo Torino,
wo gibt es den Leitfaden? Das Bild ist leider nicht so gut das man was lesen könnte(Vielleicht ein Scan machen?)

Ansonsten finde ich die Vermutungen das FA nur aus Eigennutz handeln, neidisch auf andere sind und sich wichtig tuen wollen schon recht frech. Wie sieht es denn in der Gesellschaft aus? Alle wollen Spaß, alles soll Tipp Top sein, wir wollen, wir wollen, wir wollen (Gewässer sollen gepflegt sein, ordentlicher Besatz soll gemacht werden, Unbefugte sollen keine Fische stehlen, Irgend wer soll sich mit den Behörden und Naturschützern auseinander setzen) Wenn man auf Versammlungen in die Runde fragt wer denn ein Ehrenamt ausüben möchte sind die Arme plötzlich ganz schwer und es ruhig in der Versammlung.

Zum Thema: Fischereischein, Prüfungsausweis, Verbandspapiere und Papiere anderer Vereine sind tabu. Nur der/die Erlaubnisscheine die von dem Verein ausgegeben wurden dürfen entsprechend der GWO oder Anweisungen der Vereinsführung "eingezogen" werden. Das auch nur von dem Verein für den der Fischereiaufseher bestellt wurde, egal ob vom Verein oder Gemeinde bestellt.

Petri Jörg