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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entenfütterung mit einem Floß



Elritzendriller
29.12.15, 13:42
Hallo Forengemeinde,

ich habe kürzlich festgestellt, das entlang des Flüsschens an dem ich Kontrollberechtigt bin, mehrere ca. 1m² große schwimmende Floße am Ufer angebracht sind, die mit Weizenkörnern bestückt werden. Dies soll Augenscheinlich die Enten zu Jagdlichen Zwecken anlocken. Jetzt stellt sich mir die Frage ob das überhaupt zulässig ist.

Kennt sich jemand im Hessischen Jagdgesetz aus und kann mir Auskunft darüber geben oder einen Link oder Quelle nennen wo ich das nachlesen kann? Ich bin selbst nicht fündig geworden.

Gruß
T.F.

Günter
29.12.15, 16:13
In Bayern ist das erlaubt!

Mattes
03.01.16, 23:59
Hi Elritzendriller,

frag doch einfach mal bei der Unteren Jagdbehörde nach.

Als ich einmal einen Steg bauen wollte und Rückfragen hatte, hat sich das Bauamt komplett rausgezogen und auf die Wasserfläche verwiesen. Keine Zuständigkeit. Soll heißen, dass durch die Gegebenheit Wasser ein Sonderfall bestehen kann. So könnte die UJB an die UFB verweisen.

Ob die Kirrung nun am Ufer oder auf der Wasseroberfläche statt findet, macht aus meiner Sicht eigentlich kaum einen Unterschied.