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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lebender Köderfisch



Jörg
10.05.16, 16:53
Hallo. Ich habe letzten Freitag einen Angler freundlich(!) darauf hingewiesen, dass das Angeln mit lebenden
Köderfisch lt. Gesetz untersagt ist. Er kam dann auch mit Untiefen und Verkrautung, ich habe meine Meinung
aber vertreten und gesagt, dass das bei uns im Verein untersagt ist. Er war auch einsichtig, also von daher
alles gut. So. Jetzt hat unsere oberster FA davon Wind bekommen und gesagt, das wäre alles so richtig gewesen,
wie ich mich Verhalten hätte. Er hat es bei einem Vereinsangeln erzählt, und dann ging es rund. Wo es denn wohl so
etwas gäbe, was dagegen zu sagen. Wenn sich jetzt die Angeler schon gegenseitig anschei... würden, wäre es wohl
weit gekommen. Ich haben ihn nicht angeschwärzt. Jetzt muss ich dazu sagen, dass wir den See nicht mehr lange
haben. Trotzdem muss man nicht mit allen Mitteln versuchen, die Fische da rauszubekommen, oder? Und ich habe auf der
letzten JHV noch drauf hingewiesen, Fangbegrenzung keine, aber Einhaltung der Mindesmaße und Schonzeiten, was
vielen dann auch wohl noch nicht so ganz klar war. http://www.gw-forum.de/images/lachgesichter/gelb/1%20%28106%29.gif
Ich hätte gerne Eure Meinung dazu gehört! Habe ich überreagiert oder doch eher richtig gehandelt?

Gruß aus Melle Jörg

Günter
10.05.16, 19:12
Du hast richtig reagiert !

Bei uns im Verein würde er sofort aus dem Verein entfernt !
Nebenbei ist es bei uns in Bayern eine Straftat gegen das Tierschutz Gesetz.

Georg
10.05.16, 21:41
Nabend Jörg,
Du hast nicht überreagiert, sondern sehr human und umsichtig.
Anstatt die Papiere einzuziehen, hast Du den Weg der Aufklärung gesucht.
Wir haben in einem früheren Forum das Thema des lebenden Köderfisch schon ausgiebig behandelt und einen Teil hier eingefügt.
Schau Dir mal diesen Link an: Der lebende Köderfisch ist tot! (http://www.gw-forum.de/showthread.php?217-Der-lebende-K%F6derfisch-ist-tot!&highlight=lebender+k%F6derfisch)
Ich persönlich halte die Aufklärung für den besseren Weg, oftmals erreicht man damit sogar eine positive Kettenreaktion die sich auf andere Angler überträgt.
Der Entzug der Angelberechtigung sollte erst der letzte Schritt sein, wir haben dafür extra einen Disziplinarausschuss,
der sich "neutral" mit der Angelegenheit auseinandersetzen kann. Auf diese Art und Weise kann dem jeweiligen FA auch keine Befangenheit vorgeworfen werden.

Wenn sich jetzt die Angeler schon gegenseitig anschei... würden, wäre es wohl
weit gekommen.
Wer sowas behauptet ignoriert lediglich die geltende Gewässerordnung, LFischVO und Vereinssatzung, hier sollte im Gegenzug hinterfragt werden, ob diese Mitglieder im richtigen Verein sind. :;:

Steini (verstorben am 06.09.2019)
10.05.16, 23:29
Hallo Jörg

Ich habe eben geschaut ob Melle NRW oder Niedersachsen ist, na ja Niedersachsen aber direkt an der Grenze.

Auch wenn hier im Forum gesagt wird der Lebende Köderfisch ist tot, will ich mal antworten, tot ist der noch lange nicht.
Selbst da wo er ausdrücklich im Fischereigesetz verboten ist, wird er regional noch oft verwendet.
Scheint in Deutschland halt viele Verbote zu geben, die erst bei Anzeige durchgesetzt werden.
Halten im Halteverbot, Alkohol am Steuer, Steuern sparen, Drogen, Bestechung und vieles mehr.
Ausnahmen sind eher Zugeständnisse, das eine Bierchen reicht durchaus im Schadensfall.
So wie auch der Lieferverkehr oft gar nicht mehr möglich wäre, wenn Halteverbote auch durchgesetzt würden.
Würde man das alles knallhart durchziehen..... :hust:

So weit ich informiert bin gibt es ein solch Ausdrückliches Verbot im Niedersächsischen Fischereigesetz bislang nicht.
Dann bliebe es beim Bundes Tierschutzgesetz, was aussagt das es einen Vernünftigen Grund braucht, so zu angeln.
Was Er Dier da erzählte klingt für mich ähnlich wie der Text aus einem alten Merkblatt, was denn Gründe sein könnten.
http://www.gw-forum.de/showthread.php?217-Der-lebende-Köderfisch-ist-tot!&p=15497&viewfull=1#post15497
Oder Vollständig:http://www.nwaev.de/06normen/nds/lebender_koederfisch.pdf
Was nun wirkliche Begründungen sind, werden im Fall der Fälle, aber wohl Gerichte klären müssen.


Aber all das nur zur Einführung, wenn es in Eurer Satzung als Verbot steht, ist es auch ausdrücklich verboten.
(Achtung, wir verbieten halt vieles, ohne es dann auch immer durchzusetzen)
Trotzdem hast Du aus meiner Sicht dann alles richtig gemacht, wenn der Verein Dier vorher keine andere Anweisung gab.

Wenn es aber nicht in der Satzung ausdrücklich verboten ist, dann sollte er Dich auch versuchen zu überzeugen.
Puh,.. ich bin kein Anwalt.
Ich denke selbst bei guter Begründung ist ein Ausgang vor Gericht immer unsicher.
Aber schon eine berechtigte Begründung zu finden, wird sehr schwer sein, wobei diese dann ja auch noch das Gericht überzeugen muss.

Du siehst, auch die Mitglieder im Forum sehen es grundverschieden, so leicht ist es eben nicht Jemanden zu überzeugen, der da Anders denkt.


Sollte es aber um NRW gehen, dort ist es wohl ohne Ausnahme unzulässig.

Thomas
11.05.16, 13:27
Die Satzung des Vereins ist in Bezug auf diese Fragestellung absolut irrelevant, Steini.

Das Angeln mit einem lebenden Köderfisch ist bundesweit ein Straftatbestand. Ausnahmegenehmigungen können nur die Landesfischereibehörden erteilen. Mir ist so ein Fall bisher aber nicht bekannt geworden.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
11.05.16, 15:37
Die Satzung des Vereins ist in Bezug auf diese Fragestellung absolut irrelevant, Steini.

Das Angeln mit einem lebenden Köderfisch ist bundesweit ein Straftatbestand. Ausnahmegenehmigungen können nur die Landesfischereibehörden erteilen. Mir ist so ein Fall bisher aber nicht bekannt geworden.

Sorry, das Merkblatt ist von der Landesfischereibehörde.
Trotzdem würde ich mich darauf nicht berufen und es nicht als Freibrief ansehen.
Bundesweit gilt lediglich das Tierschutzgesetz als Staatsziel, dem haben auch Fischerbehörden zu folgen.

Da steht es braucht einen vernünftigen Grund wenn Wirbeltieren Schmerzen zu gefügt werden.

Ob ein Angler das begründen kann, befinden Richter und weder Du noch Ich.
Man muss nicht immer vorauseilend gleich ein Verboten sehen, nur weil man selbst meint, keine Begründung zu finden.

Jörg
11.05.16, 18:42
Vielen Dank für Eure Antworten und Meinungen. Ich finde, dass es keinen Grund gibt, mit lebendem
Köderfisch zu angeln. Wenn es der einzige Weg zur Nahrungsbeschaffung wäre, dann wohl ja.
Isses aber nicht....

Schönen Gruß aus Melle Jörg

Steini (verstorben am 06.09.2019)
12.05.16, 22:23
Ich konstruiere mal einen Fall.. ob nun sinnvoll oder nicht, es reizte mich einfach, das Alles mal völlig anders zu betrachten.
Ich denke so etwas, würde so etwas so oder so gar nicht verhandelt, sondern schon im Vorfeld eingestellt werden.
Thomas, würde dann auch nie von so einem Fall erfahren. :;:



Ein Mann ende 50 sitzt dort am Wasser und angelt mit einem lebenden Köderfisch, ein zweiter Giebel befindet sich im belüfteten recht großem Eimer neben Ihm.
Mit einer zweiten Rute fischt er gleichzeitig auf Aal.
Der angelt da dicht neben seinem Auto, von einer Betonplatte die über die Steinschüttung eines mit Steinen befestigten verkrauteten alten Kanals ragt.
Es kommt zur Anzeige wegen einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und das Verfahren wird nicht eingestellt.
Der Mann hat einen gültigen Angelschein und die Verwendung lebender Köderfische ist Ihm weder durch den Verein noch das Land verboten.
Auch das Mitbringen von Köderfischen ans Gewässer, ist nicht durch Verein oder Land verboten.

Vor Gericht versucht Er nun seine Entscheidung zu begründen.

Wegen eines Unfalles, seit dem er kaum noch laufen kann, ist Er Frührentner und bezieht den Sozialhilfesatz.
In seiner Freizeit geht er viel Angeln, weil er gerne Fisch esse und eben nicht viel Geld habe.
So würde Er die Zeit sinnvoll nutzen und sich über jeden tollen Fang doppelt freuen.
Leider gebe es aber für Behinderte nur wenige Stellen ans Wasser zu kommen, aber diese Betonplatte wäre schon O.K, wobei Er dort sonst wegen der für Ihn unbegehbaren Steinschüttung ja gar nicht ans Wasser kommen würde.

Der Richter will nun aber langsam hören warum er denn nun mit lebenden Fischen angelte.

Er antwortet, weil man dort in der Steinpackung unglaublich viele teure Twister abreißen wurde und auch sonst die Wasserpflanzen Probleme machen.
Außerdem seien brauchbare Kunstköder ungleich teurer und Er hätte ja nicht so viel Geld.

Der Richter, fragt nun warum er nicht mit toten Fischen angeln würde, anstatt der Lebenden.
Andere Angler würden die ja auch einfrieren und das solche Fische ja auch fangen wäre doch wohl klar.

Er antwortet, ich angel mit denn ja oft viele Tage, wobei ich möglichst keine Fische unnötig töten möchte.
Ich hake die Giebel immer nur ganz vorsichtig am Rücken ein und werfe sie ja nicht einmal, weil ich ja nur mit der Stellrute dicht an der Betonplatte angel, wo ich auch etwas anfüttere. Da ist halt ein Bereich wo keine Wasserpflanzen wachsen.
Manch mal Angel ich mit nur einem Giebel dann eine ganze Woche.
Ja, das tote Fische fangen würde Er wissen, aber er empfände es als Verstoß gegen den Tierschutz, mehr Tiere zu töten als nötig.
Viele Angler würden ja, mit 10 oder mehr toten Fischen kommen, um sie dann am Ende des Tages, alle wegzuwerfen weil nichts gebissen hat.
Denn frisch sollten sie ja schon sein...

Der Richter fragt nun wegen des 2.Giebels im Eimer.

Der Angler versucht auch das zu begründen.
Dort an der Stelle sei es sehr schwer Köderfische zu fangen, wobei diese Arten dann viel empfindlicher wären und Er sie eben nicht tagelang nutzen könne.
Diese Giebel würden aus seinem Gartenteich stammen, eins der wenigen Gewässer wo er den überhaupt hinkommen würde.
Falls Er mal einen beim Angeln oder durch einen Biss verlieren würde nehme Er immer einen Zweiten als Ersatz mit.
Auch wenn Giebel unglaublich zäh seien, würde er aber immer seinen großen dunklen Eimer noch mit einer Akkupumpe belüften.
Auch wenn das vielleicht unnötig sei, würde er das so besser finden.

Nun soll der Richter ein Urteil fällen...

Was muss dabei alles Beachtet werden?

Das Tierschutzgesetz sagt:
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben
und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen.

Angeln um seinen Fang zu essen ist ein anerkannter Grund, Fische zu fangen auch wenn beim Fang auch Leid oder Schäden entstehen.
Dieser Angler hat die Berechtigung auch Raubfische zu fangen, ist aber auf Grund seiner Behinderung dabei stark eingeschränkt.
Jetzt könnte man ja denken das er dann eben nicht auf Raubfisch oder überhaupt Angeln sollte.
Wobei das dann wieder eine Ungleichbehandlung durch die Behinderung wäre, was mit dem Grundgesetz kaum zu vereinbaren ist.
Er hat sich weiter durchaus bemüht alles richtig zu machen, wobei er ein Leiden von Einzeltieren in Kauf nahm, um das Töten vieler Fische zu verhindern.
Auch ein unnötiges Töten von Fischen ist aber ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Dieser wäre ganz klar ein Sonderfall, wobei ich nicht denke das alle Richter da dann zu gleichen Urteilen kommen werden.
Warum ich das aber hier so Praxisfern schrieb, Ist um klar zu machen das es durchaus Gründe geben kann die vereinzelt auftreten.
Ich könnte an so einem Tun nichts Falsches finden, im Gegenteil, für mich hätte er sich absolut vorbildlich verhalten..
Jedes Hegefischen, bevorraten mit toten Köfis, und vieles mehr, könnte kritischer gesehen werden.
Auch ein schneller Tod ist endgültig, ein sinnloses Töten immer verwerflich.

Im Strafrecht gilt die Reinfolge Mord, Todschlag und dann Körperverletzung, bei Fischen nehmen wir es oft anders herum wahr.
Dort erscheint ein schnelles oft sinnloses Töten vielen Betrachtern harmloser, als so etwas wie Körperverletzung.
Im konstruierten Fall, könnte das Leid eines Einzelfisches den Tot von 10 - 50 Fischen verhindert haben.
Wobei wir ja nicht nur von Tieren reden, sondern von Wildtieren, es also auch zu einer Sache von Raubbau an der Natur wird.

Mit ausdrücklichen Verboten, ist man halt immer schnell, wobei sie Einzelfälle oft nicht berücksichtigen..
Ich finde es also völlig ausreichend, wenn das Tierschutzgesetz eine Begründung verlangt.
So etwas dann extra noch in Fischereigesetzten zu verbieten, ist eher eine Arbeitserleichterung oder eine Klarstellung, wobei es dann den Nachteil hat das es zu unflexibel wird.
Nun wird es auch wieder anfechtbar, oder man beginnt nachsichtig aus Vernunft ,Dinge zu übersehen, die eigentlich Verboten sind.
So wird das Recht nicht glaubhafter, nur immer schräger.

§ 17 des Tierschutzes stellt im Übrigen auch das sinnlose Toten von Fischen, wie auch den Groben Umgang mit Fischen gleich.
Auch das vergessen Viele.
------------------------------------------ENDE-----------------------------------------------------------------------ENDE-------------------
Nun folgt noch etwas wildes Zeug,

Wer also Fische tötet, um eine Angelberechtigung vorzutäuschen, oder Fische ohne Sinn tötet, verstößt voll gegen das Tierschutzgesetz.§ 17
(Mattes hat mal geschrieben das ein Staatsanwalt gegen das Merkblatt Fälle öffnen könnte, nun ich denke, hier könnte ich eine Ganze Menge Fälle auflisten wo sich momentan alle für unangreifbar hallten)
(Das wird nun teilweise gar vorgeschrieben,, da zwingt man ja fast Angler, gegen höheres Recht zu verstoßen)
Wer Angelt um Fische zu fangen, die Er gar nicht verwerten will, mag gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, handelt aber immer noch ungleich harmloser.
Nehmen wir mal den bösen C&Rler.
§17 ist es erst wenn:
einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Ein einfaches Fangen und schnelles schonendes Schwimmenlassen betrifft es wohl weniger.

Eigentlich darf man nur keine Fische angeln die man nicht verwerten will oder darf, jeglicher Beifang ist zu vermeiden oder schonend frei zu lassen.
Wer berechtigte Gründe hat, warum er einen gefangenen Zielfisch nicht entnehmen möchte, dem muss auch das möglich sein.
Wer einem Hechtangler z.B verbieten möchte den 1.Großhecht dann doch zu schonen weil der Angler sich auf Erbanlagen, Naturschutz und Nachwuchs beruft, sollte das schon hinnehmen.
So lange das eine oder andere nur behauptet wird ist es ein Patt, wobei keiner gezwungen werden sollte gegen sei Gewissen zu handeln.
Ihm nur zu unterstellen das wäre eine Ausrede reicht nicht.


Ich bekomme immer das kalte Grausen, wenn Ich vernehme das man Fische nicht zurücksetzen dürfe.
Man darf keine Fische unnötig töten, weil es Tierschutzrecht und Naturschutz betrifft und jeder Mensch mit nur einem bisschen Achtung vor der Natur und einer Kreatur handelt auch entsprechend.
Das Schlimme dabei sind Menschen die das mal eben einfach und klar regeln wollen, wobei dann die Achtung vor der Kreatur und der Natur unterbunden wird.
Oft kommt es gar von Menschen die diese Achtung weniger haben und eher versuchen Gesetzen folge zu leisten.
Aber es ist umgekehrt, die Gesetze wurden erlassen um das sicherzustellen was wir als Achtung vor der Kreatur und der Natur empfinden, nur kann man das nur schwer in Worte fassen und sinnvoll als Gesetze zusammenfassen.







§ 18
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche
Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,

§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

Das ganze Tierschutzgesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschg/gesamt.pdf

Jörg
14.05.16, 07:41
Moin......viiiiel Text, viele Gedanken. Du hast ja Recht. Aber vorweg eines: ich dachte am Anfang,
du kennst den vorwiegenden Rest unseres Vorstandes....Angler über 50, körperlich eingeschränkt,
Angeln direkt neben dem Auto....ich schmeiss mich wechhttp://www.gw-forum.de/images/lachgesichter/gelb/1%20%2822%29.gif. Nein. Stimmt schon.
Man sollte das nicht immer allgemein Betrachten. Auch Stipper angeln mit nicht nur mit verpuppten
Maden, sondern mit Wurm, Made, Pinkies, wie auch immer. Da sagt auch keiner etwas, weil es normal
ist, einen Wurm oder eine Bienenmade aufzuspiessen, um einen Fisch zu fangen. Darüber macht sich
auch keiner Gedanken. Dein Fall ist schon besonders und dann auch so zu behandeln und zu beurteilen.
In meinem Fall sah ich es notwendig, Ihn darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist. Es steht sogar in
unserer Gewässerodrnung, die sich wohl kaum jemand durchliest. Wenn ich das akzeptiere, wohlwissend
wegschaue und der gute Mann wird von öffentlicher Seite kontolliert, dann bin ich mit dran, weil ich ihn
als Vorstandsmitglied hätte darauf hinweisen müssen. Selbst wenn ich zum Arbeitseinsatz "einlade", ist
mein Begleiter das Naturschutzgesetz(!), weil es tatsächlich Honks gibt, die bei der Stadt andrufen und
sich beschweren: Die wollen Rasen mähen, aber die Vögel werden dabei in Ihrer Ruhe gestört! In diesem
Sinne....

Allen schöne Pfingsten

Gruß aus dem Hasetal Jörg

Elritzendriller
16.05.16, 11:24
Moin......Auch Stipper angeln mit nicht nur mit verpuppten
Maden, sondern mit Wurm, Made, Pinkies, wie auch immer. Da sagt auch keiner etwas, weil es normal
ist, einen Wurm oder eine Bienenmade aufzuspiessen, um einen Fisch zu fangen.

Moin,

ich wusste gar nicht, das die oben genannten Köder "Wirbeltiere" sind.

Zu dem fiktiven Fall von oben:

Wenn ich in Ausübung meiner Kontrolltätigkeit davon Kenntnis erlange, das mit einem lebenden Köderfisch gefischt wird, wird dies von mir zur Anzeige gebracht.

§ 17 TierSchG:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.

Die örtlichen Umstände spielen dabei keine Rolle. Und die habe ich auch nicht zu bewerten.

Ich habe für so was kein Verständnis !

T.F.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
16.05.16, 13:43
Zu dem fiktiven Fall von oben:

Wenn ich in Ausübung meiner Kontrolltätigkeit davon Kenntnis erlange, das mit einem lebenden Köderfisch gefischt wird, wird dies von mir zur Anzeige gebracht.

Die örtlichen Umstände spielen dabei keine Rolle. Und die habe ich auch nicht zu bewerten.



Laut Leitfaden (leider von 91) für Niedersachsen wäre es auch nicht Deine Aufgabe davon Kenntnis zu nehmen, weil es gar nicht das Fischereigesetz betrifft, sondern das Tierschutzgesetz.

Bei Euch in Hessen gelten andere Spielregeln, ich meine da ist der Köderfisch schon seit Jahrzehnten noch extra verboten.

Für mich war das damals als Kind etwas Seltsames dieses Verbot, wobei ich staunend sah wie viel Beachtung so ein Verbot fand.:ärger:

Günter
16.05.16, 16:46
@ Ellritzendriller

Da stimme ich dir deiner Auslegung voll zu !

Jagdparson
13.06.23, 14:19
Für mich ist der lebende Köderfisch ein absolutes no go. Wir als Angler sind eh schon im Focus bestimmter Gruppen. Es gibt wirklich keinen vernünftigen Grund lebende Köderfische zu benutzen. Das was hier vorgebracht wird sind miserable Ausreden. Fest steht das hier einem Wirbeltier erhebliche Schmerzen zugefügt werden. Auch wenn das Verbot noch nicht in der Binnenfischereiverordnung oder irgendeiner Gewässerordnung steht, ist es nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat. Das so ein Vergehen zur Anzeige führen muss sollte jedem, dem das Angeln, die Natur und den lebenden Kreaturen am Herz liegen, klar sein. Das Urteil ob und wie .. kommt immer vom Gericht, nicht durch uns.

Ich bin FA in Niedersachsen und ziehe die Fischereierlaubnis in so einem Fall umgehend ein. Die Anzeige bei der Polizei ebenfalls.
Petri Jörg

Seele
14.06.23, 09:40
edit

Thomas
14.06.23, 11:19
Hi Jagdparson (Jörg?),

Du hast seltsame Steuerzeichen in Deinen Beiträgen.

Schön mal ein älteres Thema ins Sonnenlicht gezogen ... ich teile Deine Meinung/Einschätzung.

Meine "Lieblingsklientel" als ehemals praktizierender FA waren immer Schwarzangler (kein FS bzw. keine Angelkarte, oder beides nicht) und solche, die wirklich schwerwiegende Verstöße begangen haben. Da gab es bei mir auch keine Gnade ...

Eine Ordnungswidrigkeit habe ich niemals ausgestellt. Ich habe z. B. mehrfach Angler mit einer nicht gestatteten zusätzlichen Rute kontrolliert. Ich habe mir die Papiere vorgenommen und sagte, das sei ja alles sehr vorbildlich gepflegt.

"Weniger vorbildlich hingegen ist die Anzahl der Ruten, die hier aktiv in Anwendung sind. Ich drehe mich jetzt um und steige wieder zu meinem Kollegen ins Boot. Ich erwarte, dass die nicht genehmigten Ruten in Sekundenbruchteilen demontiert und verstaut werden. Sollten wir uns ein zweites Mal in einer solchen Konstellation treffen, bleibt es nicht mehr bei meiner freundlichen Ermahnung".

Hat bestens gewirkt, man hat sich schlicht verbeugt ... und die seinerzeit betroffenen Angler (Mutter und Sohn) wussten dann auch, dass ich nicht zum "Anscheißen" oder zur persönlichen Selbstbestätigung/"Machtausübung" ans Wasser gekommen bin.

Thomas
14.06.23, 11:39
Und wir erinnern uns gleichzeitig daran, dass der Einsatz einer zusätzlichen Rute entgegen den Bestimmungen des Fischereierlaubnisvertrags einen (anzeigepflichtigen) Straftatbestand darstellt, also Fischwilderei nach § 293 StGB ... die Anzeige müsste aber dann vom Pächter oder Inhaber des Fischereirechts kommen, nicht von mir als ehrenamtlich bestellten Fischereiaufseher.

Elritzendriller
15.06.23, 15:14
Ist verboten ja, ob es ok ist den Fisch auf jeden Fall umzubringen, auch wenn man nichts fängt, darüber hat jeder seine eigene Meinung. Ob man aber als Fischereiaufseher immer einen riesen Terz machen muss und solche Dinge ausschlachten muss ist die andere Frage, rückt uns Angler in kein besseres Licht. Aber manche Aufseher wollen eben auch Bestätigung für ihr Amt.
Ich mag diese übereifrigen Kontrolleure nicht, die selber mit 120km/h über die Landstraße zum kontrollieren fahren um einem dann zu sagen, dass man ein Maßband dabei haben muss und der Angeltag ab jetzt gelaufen ist. Lieber mal nen Schwarzangler kontrollieren oder schauen, dass die Fanglimits eingehalten werden, auch wenns ne Gruppe von mehreren Männern ist.


Ich finde es ja schon erstaunlich was Du hier von Dir gibst. Da ist von:

riesen Terz machen, Dinge ausschlachten, Bestätigung für ihr Amt suchen, übereifrige Kontrolleure die sich selbst nicht an Regeln halten würden (120 Km/h) usw. die Rede.

Und das nur, weil man seiner Aufgabe als staatlicher Fischereiaufseher gewissenhaft nachkommt?

Und ich finde man sollte eine solche Diskussion nicht führen. Wer so denkt, sollte seine Tauglichkeit als Fischereiaufseher überdenken.

Seele
16.06.23, 07:38
edit

Thomas
16.06.23, 10:25
Halte ich auch für ziemlich übertrieben, da hatte ich immer eine andere Vorgehensweise.

Habe vor Jahren mal 2 jüngere Angler mit Spinnruten (erstmalig) kontrolliert, bin mit dem Boot längsseits. Der eine der beiden wurde irrsinnig nervös, dem zitterten die Hände, als er seine Papiere aus der Angeltasche heraussuchte.

Alles war in Ordnung, haben uns dann noch ne Weile unterhalten, die haben mir auch noch ein paar schöne Fangfotos gezeigt.

Ein paar Tage später gab es ein erneutes Zusammentreffen, sie im Boot, ich aber diesmal am Ufer. Habe sie angerufen ...

"Moin Jungs. Ihr habt wieder vorbildlich alle Papiere dabei? Denkt daran, auch die WasPo kann kontrollieren ... ".

"Jo, haben wir. Alles dabei".

"Na dann mal Petri, Jungs".

Ende der "Nachkontrolle" ... ich habe nicht im Traum daran gedacht, sie zu mir ans Ufer heranzuwinken, um die gesamte Prozedur zu wiederholen.


Anderes Thema, diesmal ich selbst im Mittelpunkt.

Ebenfalls vor Jahren war ich als noch praktizierender FA mit meinem besten Freund in Brandenburg zum Angeln verabredet. Bei einem Köderwechsel am Wasser bemerkte ich, dass der gesamte Umschlag mit allen Papieren fehlte. Ich habe das Angeln sofort eingestellt, konnte mir das Fehlen aber überhaupt nicht erklären.

Am nächsten Tag, wieder daheim, fand ich meine Papiere in meinem Briefkasten. Die waren mir bei Transport der Gerätschaften aus meiner Spinnangeltasche ins Treppenhaus gefallen, weil ein Reißverschluss nicht geschlossen war, ein Hausbewohner hat sie mir eingeworfen.
Absurd, ist aber vorgekommen ... einmalig. Ob ich seitdem jedes Mal Reißverschlüsse überprüfe?

So viel zu Verhaltensweisen ... :;:

Elritzendriller
16.06.23, 18:02
Genau so geht es. Wer es dann nicht kapiert hat, der muss eben dafür gerade stehen.






Es ist ein Unterschied ob ich meiner Aufgabe gewissenhaft nachkomme und meinen gewissen Spielraum komplett ausreize oder ob ich mit dem nötigen Fingerspitzengefühl an die Sache ran gehe.
Ich habe vom anscheißen bei zurück setzen von untermaßigen Fischen (weil der Fischereiaufseher das aus 50m besser sieht als mein Maßband) bis hin zum Nachmessen von Bügelweiten am Kescher schon alles mit erlebt. Auch 4 Kontrollen in 2 Wochen nach meinem Jahresschein vom selben Kontrolleur sind einfach nur lächerlich.

Und deshalb unterstellt du dem User Jagdparson indirekt, das er ein solcher Patron wäre der seinen Spielraum komplett ausreitzt oder wie sonst soll man dein Post verstehen?

Zitat Seele:

Ist verboten ja, ob es ok ist den Fisch auf jeden Fall umzubringen, auch wenn man nichts fängt, darüber hat jeder seine eigene Meinung. Ob man aber als Fischereiaufseher immer einen riesen Terz machen muss und solche Dinge ausschlachten muss ist die andere Frage, rückt uns Angler in kein besseres Licht. Aber manche Aufseher wollen eben auch Bestätigung für ihr Amt.
Ich mag diese übereifrigen Kontrolleure nicht, die selber mit 120km/h über die Landstraße zum kontrollieren fahren um einem dann zu sagen, dass man ein Maßband dabei haben muss und der Angeltag ab jetzt gelaufen ist.
Zitat ende.

Denn genau so liest sich Dein Text.

custos
17.06.23, 08:49
Ist verboten ja, ob es ok ist den Fisch auf jeden Fall umzubringen, auch wenn man nichts fängt, darüber hat jeder seine eigene Meinung. Ob man aber als Fischereiaufseher immer einen riesen Terz machen muss und solche Dinge ausschlachten muss ist die andere Frage, rückt uns Angler in kein besseres Licht. Aber manche Aufseher wollen eben auch Bestätigung für ihr Amt.
Ich mag diese übereifrigen Kontrolleure nicht, die selber mit 120km/h über die Landstraße zum kontrollieren fahren um einem dann zu sagen, dass man ein Maßband dabei haben muss und der Angeltag ab jetzt gelaufen ist. Lieber mal nen Schwarzangler kontrollieren oder schauen, dass die Fanglimits eingehalten werden, auch wenns ne Gruppe von mehreren Männern ist.Ob der Köderfisch am Haken tot zu sein hat, oder noch "leben muss" ist absolut keine Ermessenssache. Weder vom Angler, noch vom FA oder sonst wem. Hier dringend mal die eigene Haltung zum Umgang mit Tieren überprüfen!
Und mit dem "besseren Licht" verhält es sich dann so, dass der dem Angeln kritisch gegenüberstehend Betrachter, aus derart polemisch formulierten Kommentaren nun seine Meinung bilden darf?

Ich kenne es so, dass Angler für die es eine Selbstverständlichkeit ist die Regeln einzuhalten, auch eine freundliche Einstellung zu Fischereikontrollen signalisieren. So ist dann auch eine freundliche u. entspannte Kontrollsituation zu erwarten...

Seele
17.06.23, 10:53
edit

Thomas
17.06.23, 11:29
Nun von mir nochmal direkt zum Köderfisch. Auch zum lebenden.

Ich angle seit fast 30 Jahren ausschließlich mit Kunstködern, es gibt nicht mal einmal pro Jahr eine Ausnahme davon.

Warum? Es dauert mich, einen kleinen Fisch als Köderfisch abzuschlagen, von dem ich nicht weiß, ob mir das Anbieten desselben einen guten Raubfisch einbringt. Wüsste ich das vorher, hätte ich kein Problem damit, denn der Fisch hätte ja von einem Raubfisch auch komplett ohne meine Mitwirkung verschlungen werden können.
Habe ich am Ende des Angeltags aber einfach nur 5 KöFis verangelt ... dann stimmen Ressourceneinsatz und Ertrag nicht, das gäbe mir deutlich zu denken.

Und der lebende Köderfisch? Verbietet sich mir ohnehin, wenn ein Fang nicht einmal mit einem toten Köderfisch sicher ist. Ich würde ein Wirbeltier sinnlos verletzen und es müsste unter ungewissem Ausgang versuchen, dann mit der Verletzung weiterzuleben.
Gefällt mir nicht ... auch dann nicht, wenn ich kein Biologe wäre.
Eine länderspezifisch bestehende Gesetzeslage interessiert mich dabei nicht vorrangig. Wo ich es darf, mache ich es trotzdem nicht ... meine Entscheidung.

Ich konstruiere mal einen schnellen, aber auch absichtlich hinkenden Vergleich:
Welchen meiner Forenkollegen dürfte ich denn, ggf. unter Schmerzen, von meinem Boot aus "anbieten", um festzustellen, ob im betreffenden Meeresabschnitt Exemplare von Carcharias carcharodon unterwegs sind?

Diese Freiwilligen möchten sich bitte zu erkennen geben ... :Messias:

Jagdparson
18.06.23, 09:16
Die Einstellung von Seele ist scheinbar durch kein Argument zu ändern. Abstruse Behauptungen zB. mit 120 zur Kontrolle und dann großen Terz machen. Penetrante Kontrollen mit messen der Kescheröffnung und so weiter. Sachliche Argumente und Tatsachen versucht man mit Ausreden und alternativen "Wahrheiten" zu zerreden. Es ist und bleibt eine Straftat in Deutschland. Und wer meint im Ausland leiden die Tiere nicht ist einfach ein schlechter Mensch, ein TierquälerDie Forummacher sollten solche Mitglieder entfernen. Sie sind in keinster Weise für ein Gewässerwarte Forum dienlich.
Petri Jörg

Thomas
18.06.23, 11:31
Hallo Jörg,

nein, wir pflegen hier unterschiedlichste Sichtweisen in stets einander zugeneigter Form auszudiskutieren. Ohne jeden Streit oder gar unter persönlichen Anschuldigungen.
Insofern fand ich Deinen letzten Beitrag durchaus etwas kontraproduktiv.

Seele kann und soll stichhaltige Gegenargumente selbst für sich gewichten und seine gegenwärtige Einstellung auf den Prüfstand stellen. Aber ohne äußeren Zwang dazu, das bringt nichts. Ihm nicht, uns ebenfalls nicht.

Vielleicht mögen sich ja auch noch weitere Forenkollegen zur Thematik äußern?

custos
18.06.23, 20:12
Hmm, ist mein Beitrag zum Thema doch einfach so verschwunden. Habe ihn beim späteren Versuch einen Schreibfehler zu editieren offenbar gelöscht. Pech, Schicksal...
Es sei denn, dies ist von der Moderation rückgängig zu machen. Wenn nicht, auch nicht weiter schlimm.

Thomas
19.06.23, 10:19
Hi custos,

ich konnte Deine versehentliche Beitragslöschung rückgängig machen.

Leider hat Seele inzwischen den Inhalt seiner Beiträge gelöscht und mich um Löschung seines Kontos gebeten, er fühlt sich übermäßig wegen der von ihm geäußerten Meinungen und geschilderten persönlichen Erfahrungen angegriffen.
Jeder (!) prüfe bitte mal für sich selbst, ob die eigenen Beiträge vielleicht etwas zu forsch im Tonfall waren.

Muss mal schauen, ob ich da auch noch etwas machen kann ... das zerreißt leider gerade das gesamte Thema.

custos
19.06.23, 16:41
Danke Thomas, für die Wiederherstellung meines Post.
Werde meinen Ton auch überdenken.

Die Beiträge zurück bis der Zusammenhang wieder stimmt können von mir aus gern gelöscht werden.

Diskussionen um z.B. FA-Kontrollen u. "lebender Köfi", (ähnlich wie C&R) sind temperamentvoll. Übrigens deutlich heftiger als hier, noch in anderen Foren rund ums Fischen. Das wird Seele sicher auch wissen. Entsprechende Konfliktfähig ist da nun mal angeraten. Bleibt es in einem sachlichen u. respektvollen Rahmen, ist es ja auch völlig ok.

Thomas
19.06.23, 18:28
Fast genau so habe ich es ihm auch gesagt/geschrieben. Unterfüttert von Anekdoten aus meinem vorherigen Forenleben als Moderator in den größten Angelforen Europas.

Habe eine Seele am Haken ... versuche Handlandung, dann zählt auch keine Bügelgröße mehr.