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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewissensbisse - Im Kassenbericht fehlen über 4000€. Was tun?



ralle80
27.03.18, 13:17
Moin zusammen,
ob ich in diesem Forum richtig bin, weiß ich nicht. Aber hier scheinen langjährige Vorstandsmitglieder zu sein, die mir helfen können.
Aus naheliegenden Gründen möchte ich anonym bleiben, weil mir die Sache zu heikel ist.

Zufällig konnte ich an das Protokoll unserer letzten Mitgliederversammlung kommen. Normalerweise befindet sich das Protokoll unter Verschluss und wird nur auf ausdrücklicher Anfrage -also nie- herausgegeben. Da die Zahlen auf der Versammlung schnell von der Liste abgelesen werden, gabs auch noch nie Rückfragen.

Im Kassenbericht findet man dort den Jahresanfangsbestand, den Endbestand und eine Auflistung der Einnahmen und Ausgaben als zusammengefasste Posten. Z.B. Mitgliedseinnahmen 25000€, Einnahmen durch Tagesscheine ....., Pachtausgaben für die Vereinsgewässer ....

Nach meinen Berechnungen und den Berechnungen meines Angelkollegen (den ich eingeweiht habe) kommen wir auf einen nichtaufgeführten Fehlbetrag von über 4000€, was mehr als 10% der Gesamteinnahmen darstellt. Mich wundert das, weil die Kasse ja durch Kassenprüfer geprüft wurde. Allerdings habe ich auch schon gehört, dass die Kassenprüfung mal eben nebenher bei einem Bier im Vereinsheim vollzogen wird.


Für mich stellt sich die Frage, was ich tun soll. Eigentlich habe ich keinen Zugang zum Protokoll. Soll ich die Sache einfach auf sich beruhen lassen, da von einer Schlampigkeit auszugehen ist?

Wenn eine wirkliche Betrugsabsicht dahinter stecken sollte, würde man doch wenigstens die Endabrechnung anpassen, so dass das Ergebnis passt. Z.B. 2000€ weniger Einnahmen und 2000€ höhere Kosten für Gewässerunterhaltung und schon wäre die Sache unauffällig.

Oder soll ich mit dem Kassenwart unter 4 Augen sprechen oder bei der nächsten Mitgliederversammlung die Fehler ansprechen?

Seitdem ich die Rechnung habe, fehlt mir die Ruhe. Außerdem wissen jetzt schon zwei von der Sache.

Thomas
28.03.18, 10:23
Hallo Ralle,

was sagt denn die Satzung des betroffenen Vereins zu Protokollversand und -einsicht?

Weitere Informationen findest Du erst einmal hier:

https://www.juraforum.de/forum/t/einsicht-in-protokolle-von-mvs-und-vorstandsitzungen.170589/

Georg
28.03.18, 20:29
Nabend, der Kassenfehler ist das eine, die Einsicht, oder die Verweigerung derselben, in das Protokoll der JHV eine andere Geschichte.
Die zahlenden Mitglieder finanzieren schließlich den Verein und stimmen auf der JHV ab, da ist es ihr gutes Recht das Protokoll und die Kassenbewegungen einsehen zu dürfen und zwar nicht als Holschuld, sondern als Bringschuld des Vorstandes, so sollte es eigentlich laufen, alles andere wäre eine Frechheit.
Jeder einzelne Kleinaktionär bekommt Einsicht in den Geschäftsbericht!

Günter
30.03.18, 11:18
Einsicht in den Kassenbericht hat normal jedes Mitglied wenn er dieses Beantragt.
Ich würde mich mit dem Kassier und dem Vorstand in Verbindung setzen und das klären.

Da in den letzten Jahren immer mehr Angelvereine vom Finanzamt überprüft wird empfehle ich immer einen Steuerberater einzuschalten. Sonnst kann es vorkommen das die Gemeinnützigkeit in frage gestellt wird und Gegebenfalls auch Steuern nachzuzahlen sind.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
30.03.18, 16:19
Die Versammlung scheint ja durch zu sein und die Kassenprüfer haben sicher Entlastung beantragt.
Sprich den Kassenart an, vielleicht kann Er Dier die Sache erklären und hatte Gründe.
Dann kann da bei Dir oder Ihm ja auch noch ein peinlicher Fehler vorliegen..
Aber Du hast recht, es kann auch Unterschlagung sein, so etwas kommt vor..
Treudoofe Abnicker und Bier-Kumpels übersehen so etwas schon mal einige Jahre.
Da geht das durchaus auch mal um größere Summen, von denen ich hörte.
Das selbst das nicht oft an die ganz große Glocke gelangt, zeigt wie man auch da wieder tricksen kann.
Oder eben auch muss, wenn man Kassenwart ist.
Bei uns hat es mal fast einen Misstrauensantrag wegen wenigen Pfennigen für Bonbons gegeben, das ist unvergessen seit Jahrzehnten.
Mann kann es mit der Genauigkeit halt auch übertreiben, weil Menschen eben alle Fehler machen.

Oft tritt dann Jemand zurück oder aus und nur ganz kurz machen Gerüchte die Runde, man nennt das dann wohl das Vertrauensverhältnis ist gestört.
Nicht jedes Gerücht ist unwahr und nicht alle Menschen erliegen den Versuchungen nicht.
Will so sagen, ich kenne nicht viele denen ich eine Kontovollmacht geben, oder für sie bürgen würde.
Es kann halt so viel im Leben passieren und selbst sich selbst kann man nicht immer trauen.
Ein gesundes Mistrauen ist gut, aber sprich den Kassenwart oder einem dem Du vertraust vorher an, bevor du meinst betrogen zu werden.

ralle80
31.03.18, 16:24
Danke für die Infos. Habe einen Kollegen eingeweiht, der die Rechnung bestätigt. Es liegt ein Fehlbetrag vor, der nicht vorliegen dürfte. Da dieser so offensichtlich ist, gehe ich eher von großer Schlampigkeit aus.
Schade, dass die Kassenprüfer nicht gerechnet haben.

In der Satzung steht nur, dass ein Protokoll angefertigt wird. Nichts über Einsichtnahme usw.

smithie
01.04.18, 20:07
Noch 1-2 Gedanken dazu:

- Wie wird bei euch die Steuererklärung gemacht?
Durch den Kassier? Zusammen mit einem Steuerberater?

- habt ihr den Bericht der JHV vorliegen oder den gesamten Kassenbericht bzw. Steuererklärungs-Bericht?
Nicht dass es ein Fehler im Protokoll ist?

- Wenn Du den Bericht nicht offiziell hast, wird Dir bewusst sein, dass ggf. Probleme für den Weiterleitenden geben kann, wenn das auf den Tisch kommt.
Eine Möglichkeit wäre, ihn (den Weiterleitenden) oder ein Vorstandsmitglied "auf eurer Seite" den Fehlbetrag in der Vorstandsrunde ansprechen und klären zu lassen.


Alles in allem eine knifflige Situation.

Komplett auf sich beruhen würde ich es nicht, denn wie schon geschrieben, im schlimmsten Fall kann die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt werden.
D.h. im Umkehrschluss, wenn Du/ihr darauf hinweist, müsst ihr das schriftlich machen, um im Anschluss was auf der Hand zu haben.

ralle80
05.04.18, 09:51
Ob und wie eine Steuererklärung gemach wird, weiß ich nicht.
Allerdings liegt mir im Protokoll das Originalschreiben des Kassenwarts vor. Dort werden die Einnahmen und Ausgaben aufgelistet (in zusammengefassten Posten) und der Kassenbestand am Jahresanfang und der Kassenbestand am Jahresende.

Wenn jetzt die Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden und diese Differenz auf den Jahresanfangsbestand ausummiert wird, passt der Kassenbestand am Jahresende nicht mehr.
Da fehlen 4000€.

smithie
05.04.18, 23:15
Gab es für die betroffene Periode bereits eine Entlastung der Vorstandschaft nach dem Bericht der Kassenprüfer? (das wäre dann noch eine Möglichkeit das anzusprechen)
Ist es denn eine Möglichkeit, die Kassenprüfer zu befragen?

ralle80
06.04.18, 22:17
Klar, bei der letzten Hauptversammlung wurde der Kassenwart entlastet und die Kasse gilt als geprüft.
Bei dem Fehlbetrag ist mir das Schleierhaft. Allerdings wenn beim Bier mal grob drüber geschaut wird, könnte es passen.
Bald ist Vorstandssitzung, wo mein Informant den Mund aufmachen wird.
Es besteht aber die Gefahr, dass er seinen Job verliert und aus dem Verein fliegen könnte.

smithie
08.04.18, 19:37
Wieso sollte er deswegen rausgeworfen werden?
Er wird ja kaum über die Weitergabe sprechen sondern über die Differenz.

Mit einem Rauswurf nach so einer Geschichte würde sich der Verein bzw. die Vorstandschaft auf ziemlich dünnes Eis begeben.