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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Elektrofischereischein wo?



ralle80
16.01.19, 15:49
Hallo zusammen,
ich würde gerne mittelfristig den E Schein erwerben. Leider bin ich in einem Großbetrieb mit starren Urlaubszeiten, so dass ich zu den üblichen E-Scheinkursen nicht an den Kursen teilnehmen kann. Sowie ich mitbekommen habe, werden die Kurse eigentlich nur außerhalb der Ferien angeboten und sich mein Arbeitgeber an die Ferien richtet, wirds problematisch.
Mit Bildungsurlaub wirds auch schwierig, da dieser Kurs wahrscheinlich nicht nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zertifiziert ist.
Hat jemand eine Idee, wie man trotzdem an den Schein rankommt?

Georg
16.01.19, 17:24
Ich weiss nicht, wie es bei Dir (Bundesland) geregelt ist, aber in Niedersachsen ist der Lehrgang bewilligungsfähig, was den Bildungsurlaub angeht und bekommst vom "Veranstalter" eine Bescheinigung für den Arbeitgeber. Du müsstest auch schauen, daß Du den Lehrgang in dem für Dich zutreffenden Bundesland absolvierst, da er nur dort gültig ist.

Gekko gecko
16.01.19, 18:41
Hallo Georg,

Der Bedienerschein für Elektrofischfanganlagen ist in der Regel auch in anderen Bundesländern gültig.
Ich habe auch in meiner E-Fischer Gruppe einen der seinen Schein im Saarland und nicht beim LANUV (NRW) gemacht hat.

Georg
17.01.19, 19:31
Nabend Gekko, es kann durchaus sein, dass ich mich irre, deshalb hake ich mal nach:
Gilt Deine Aussage für alle Bundesländer?
Werden die Bedienerscheine überall in Deutschland anerkannt,oder ist NRW da einfach großzügiger?
In den Bedienerscheinen wird immer Bezug auf die Landesfischereiordnung /-gesetz des ausstellenden Bundeslandes genommen, wozu, wenn der Bedienerschein bundesweit Gültigkeit hat? :hmm:
Ich habe nur im bayrischen Gesetzestext einen Passus gefunden, der ausdrücklich die Bedienerscheine anderer Bundesländer erwähnt und anerkennt.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
18.01.19, 02:46
@Georg, die Frage ist doch ob alle Bundesländer solche Lehrgänge überhaupt durchführen.
Auch Niedersachsen bietet sie erst seit etwa 28 Jahren an, vorher machten viele/die Niedersachsen sie in NRW oder Bayern.
Da müsste es also Länderübergreifende Anerkennungen geben, denn viele Projekte waren da längst am Laufen.
Es gab bei Anträgen auch nachfolgend nie Unterscheidung, wo die Prüfung denn abgelegt wurde.

Gekko gecko
18.01.19, 11:54
Hallo Georg,

ob alle Bundesländer das so sehen kann ich nicht sagen. Aber es gibt auch nicht in jedem Bundesland entsprechende Ausbildungsstellen.
Ich habe zwischenzeitlich die Leitung unserer E-Fischergruppe (ca. 10 Leute mit Bedienerschein) übernommen.
Unser Schwerpunkt liegt eindeutig im Wanderfischprogramm NRW.
Einer unserer E-Fischer hat seinen Schein im Saarland gemacht, obwohl er seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausbildung in NRW hatte.
Wir werden jedes Jahr durch das LANUV mit den Elektrobefischungen für die Effizienzkontrollen des Besatzes, Nachweis von Naturbrut und Nachweis von Rückkehrern beauftragt.
Für diese Beauftragungen liegen dem LANUV Kopien unserer Bedienerscheine vor.
Das LANUV beauftragt uns namentlich mit Nummer der Bedienerscheine.
Sollte der Schein der im Saarland gemacht wurde in NRW keine Gültigkeit haben, würde der Betroffene keine Beauftragung erhalten.

Georg
18.01.19, 18:55
Nabend Ihr beiden!
Es kann durchaus sein, das ich falsch liege, lasse mich auch gerne zur oberen Aussage korrigieren, wollte der Sache aber auf den Grund gehen.
Ich habe mir einen Wolf gesucht und bis auf Bayern nichts gefunden, was einer rechtskräftigen Aussage gleich kommt.


(...)
Da müsste es also Länderübergreifende Anerkennungen geben, ...
Müsste, oder gibt es sie?
Bayern war bisher das einzige Bundesland, was ich gefunden habe, das es explizit beschrieben hat.


(...)
Wir werden jedes Jahr durch das LANUV mit den Elektrobefischungen für die Effizienzkontrollen des Besatzes, Nachweis von Naturbrut und Nachweis von Rückkehrern beauftragt.
(...)
Sollte der Schein der im Saarland gemacht wurde in NRW keine Gültigkeit haben, würde der Betroffene keine Beauftragung erhalten.
Ok, Ihr wurdet von amtlicher Seite beauftragt und das ist auch gleichzeitig der Haken an der Sache.
Das LANUV hätte auch eine polnische Truppe mit der zyklischen Kontrolle beauftragen können, Du verstehst, was ich meine? :;:

Spinnen wir mal weiter: Ein Thüringischer Angelverein bittet einen Niedersächsischen Bedienerscheininhaber um eine Bestandskontrolle in ihrem Bach. Würde dieser Antrag einfach so genehmigt werden, bzw. würde der Bedienerschein anerkannt?
Wie oben geschrieben, habe ich mir vergeblich einen Wolf gesucht, etwas handfestes zu finden.

Will ich als Niedersachse mit meiner absolvierten Sportfischerprüfung in anderen Bundesländern zum Angeln gehen, muss ich zusätzlich den Fischereischein beantragen, hier zu Hause reicht der Personalausweis. Dazu gibt es in den Gesetzestexten der Bundesländer eindeutige Aussagen, zur Elektrobefischung nicht, oder ich bin zu blöd.

Steini (verstorben am 06.09.2019)
18.01.19, 20:49
Hallo Georg, Ich denke Du bohrst zu tief....
(Bitte um Vorsicht, da ist schnell ein Leck gebohrt, wo eben noch alles trocken war.)


Es gibt ja meist kein Recht zum E-Fischen, im Gegenteil es gilt meist als verboten und kann im Außnahmefall genehmigt werden, wenn..
Ich denke man könnte es auch Jemanden ohne Schein genehmigen, denn auf die Genehmigung kommt es an.

Gekko gecko
19.01.19, 11:53
Für NRW: wenn wir nicht vom LANUV beauftragt werden, sondern durch die Unteren Fischereibehörden eine Genehmigung erteilt werden muss.
Müssen Kopien der Bedienerscheine, Kopien der TÜV -Bescheinigungen der E-Geräte, sowie die Zustimmung des Fischereirechtinhabers vorgelegt werden.
Ohne die benannten Sachen gibt's keine Genehmigung.

ralle80
22.01.19, 16:07
Interessante Infos. Leider werden in den Sommerbetriebsferien keine Kurse angeboten, so dass viele Personen ausgeschlossen werden. Habe heute bei meinem Arbeitgeber nachgefragt. Für E-Scheine gibt es keinen Bildungsurlaub.

ralle80
10.02.19, 19:58
Habe die Antwort von der Fischereibehörde in NRW, dass in den Ferien weder GW-Lehrgänge noch E Scheinlehrgänge angeboten werden. Damit gibt es für mich leider keine Möglichkeit, diese Scheine zu erwerben, da ich an die Sommerferien der Schulen gebunden bin (Betriebsferien). Zum Verzweifeln. Einerseits wird der E Schein vorgeschrieben und als E-Ingenieur wäre für mich der Theorieteil ein Witz.
Hat jemand vielleicht eine Alternative?

reke scout
15.06.19, 20:20
In Schleswig-Holstein findet in Rendsburg ein Elektrofischereischeinlehrgang vom 12.08 bis 16.08.2019 statt.
Wie das mit der Anerkennung in anderen Bundesländern ist weiß ich jedoch nicht.

ralle80
27.06.19, 17:04
Danke für die Antwort.
Ob der E Schein aus anderen Bundesländern anerkannt wird, kann ich nicht beurteilen. Da Fischereireicht Ländersache ist, kann ich mir durchaus Probleme vorstellen.
Heute kam wieder ein Newsletter von einen NRW Verband.

Natürlich sind die GW Termine wieder außerhalb der Haupturlaubszeit. Sehr ärgerlich.

ralle80
11.08.20, 09:54
Natürlich nicht.
Es gibt weiterhin keine Termine in den Hauptferienzeiten. Damit kein Urlaub und damit kein E-Schein, obwohl ich um einen Termin innerhalb dieser Zeit gebeten habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es nicht nur mir so geht. Jeder Schüler/ Student/ Lehrer/ Dozent oder wie bei mir, wo in den Sommerferien Werksferien sind, können kaum außerhalb dieser Zeit teilnehmen.

Bildungsurlaub kann ich für einen Töpferkurs in der Toskana beantragen, aber nicht für einen E-Schein.

Georg
13.08.20, 15:37
(...)
Bildungsurlaub kann ich für einen Töpferkurs in der Toskana beantragen, aber nicht für einen E-Schein.

Elektrofischerlehrgang_Laves_LBZ-Echem (https://www.laves.niedersachsen.de/tiere/binnenfischerei/aktuell/elektrofischerlehrgang-73903.html)


Der Lehrgang für den Erwerb des Elektrofischereischeins ist als Maßnahme der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiter/-innen und als Maßnahme der beruflichen Bildung gem. § 10 Abs. 1 NBildUG anerkannt.

Nun musst Du schauen, ob Dein Arbeitgeber das akzeptiert, bei mir in NDS gab es keine Diskussion, nachdem ich im Antrag auf Bildungsurlaub den Paragraphen erwähnte, vorher wollten sie auch nicht so recht.

ralle80
10.09.20, 13:19
Bei mir keine Chance.
Damit hat sich das für mich erledigt. Jemand vom Verband wollte sich darum kümmern, hat aber den Posten verlassen und der Nachfolger wusste wieder von nichts.
Sehr schade.