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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage bezüglich der Wasserentnahme



Markus
30.01.11, 11:01
Hallo Freunde

Also es geht um folgendes. Ich such mich zur Zeit dumm und dusselig. Es geht daraum das ich weis das es ne genaue Regelung bezüglich privater Wasserentnahme aus einem Gewässer ( Fluss ) gibt. Diese wurde auch auf dem GW2 Lehrgang angesprochen nur ich find das irgendwie nicht mehr. Es geht darum das ich auf einer Kontrollfahrt an einem Campingplatz ne Pumpe im Fluß liegen sah + Kabel + Schlauch. Nur ich bin mir nicht mehr ganz sicher wie da die genaue Regelung war, deswegen hab ich auch erst mal nix gesagt.

Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen.

Gruß Markus

Der Siedler
30.01.11, 11:20
Moin,

bei uns würde die Sichtung einen Anruf bei der unteren Wasserbehörde nach sich ziehen.
Die Wasserentnahme aus Fließgewässern ist soweit ich weiß verboten.

Mattes
30.01.11, 11:20
Guten Morgen Markus,

du sprichst vom Landeswassergesetz.

Landeswassergesetz NRW (http://igsvtu.lanuv.nrw.de/vtu/oberfl/de/dokus/7/dokus/70201.pdf)

Hier ist der Paragraph §33.1 entscheidend:


§ 33
Gemeingebrauch (Zu § 23 WHG)
(1) Jedermann darf natürliche oberirdische Gewässer mit Ausnahme von Talsperren zum Baden, Waschen
Viehtränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne
eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht andere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen
und soweit Befugnisse oder der Eigentümer- oder Anliegergebrauch anderer dadurch nicht beeinträchtigt
werden. Unter denselben Voraussetzungen ist jedermann die Entnahme von Wasser mittels fahrbarer Behältnisse sowie die Einleitung von Wasser aus einer erlaubnisfreien Bodenentwässerung landwirtschaftlich,
forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke gestattet. Die zuständige Behörde kann darüber
hinaus für einzelne Gebiete durch ordnungsbehördliche Verordnung bestimmen, daß das Entnehmen von
Wasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder den Gartenbau als Gemeingebrauch zulässig ist; dabei ist zu bestimmen, welche Mengen als gering anzusehen sind

Sollten gesonderte Genehmigungen vorliegen, kann dir die untere Wasserbehörde deines Kreises Auskunft geben.

Markus
30.01.11, 11:31
genauuu das wars ;) habs auch im Ordner wieder gefunden :) man man man Dank euch