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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teich Opfer für Gewerbegebiet. Was tun ?



wolfsangler
21.02.11, 21:50
Hoffe mein Anliegen passt hier in die Ecke des Forums.
Um nicht alles über unseren Teich erzählen zu müssen, könnt ihr in meiner Homepage (http://wolfsangler.de.tl/Unser-Hobbyteich.htm) selber alle Infos finden. Wie ich heute erfahren habe sollen umliegende Felder und Wiesen , die der Stadt gehört , verkauft werden um es als Gewerbegebiet zu nutzen.
Weiterhin erfuhr ich, daß unser Verpächter den Teich somit auch verkaufen wird.
Da wir unseren Teich ( als Pächter ) sehr naturnahe nutzen, haben sich über die Jahre auch Tiere angesiedelt die man sonst eigentlich nur selten sieht. Libellenarten, Molche, Kröten, Waldeidechsen, Hornissen , Teichfledermaus oder einige Graureiher.
Soll diese erfolgreiche Arbeit einfach dem Gewerbegebiet zum Opfer fallen?
Welche Möglichkeit gibt es unser Biotop zu erhalten, und wo kann man sich hinwenden um Hilfe oder Unterstützung zu bekommen?
Die Fläche gehört offiziell noch nicht zum Gewerbegebiet, und liegt außerhalb der Stadt.
Bin für jeden Tip und Hilfe dankbar.

Mattes
21.02.11, 21:56
Aus dem Bauch heraus und ohne viel zu lesen:

Leg dich den Frühling ans Ufer und dokumentiere alles was da schwimmt, krabbel, fliegt und fleucht. Finde eine seltene Art und setze dich mit einer Naturschutzbande auseinander. Übelstenfalls könnte es dir passieren, dass du dann als Angler auch raus bist. Würde aber dennoch zum Erhalt beitragen.

Ansonsten mal checken, wie der Flächennutzungsplan eigentlich aussieht und wie es zu der Änderung gekommen ist, die ja nötig ist, um so ein Vorhaben zu realisieren.

Später ggf. mehr, wenn ich gelesen und das Bügeleisen wieder zur Seite gelegt habe.

wolfsangler
28.02.11, 21:19
Neuigkeiten
Das ganze stellt sich nun anders da als uns zugetragen wurde.
Ein Teil der Wiesenfläche, und der komplette Teich wird Zwangsversteigert, olso
mit einem Titel der Vollstreckung.
Somit hat das nichts mit dem angrenzenden Gewerbegebiet zu tun.
Die reine Wasserfläche ( 7.770m² ) ist mit 16.400.-€ veranschlagt.
Unser bisheriger Pächter ( Erbgemeinschaft ) ist nicht zu erreichen, und hat uns auch bisher keine Info zukommen lassen. Was der Gesetzgeber in solch einem Fall
vorsieht, wie der neue Besitzer unseren Pachtvertrag übernehmen muß, weiß ich leider noch nicht.
Werde mich die Woche bei der Behörde LFV Bayern informieren.

Mattes
28.02.11, 21:42
Hi Wolfi,

wäre sehr interessant zu wissen, wie dann mit bestehenden Verträgen verfahren wird. Ob diese übernommen werden müssen oder ob es sowas wie ein Eigennutzungsvorrang bei Immobilien gibt. Und wenn nicht, wie lange man euch eine Art Verbrauchsfrist gewährt.

Bin sehr gespannt, wie es bei dir weitergeht. Bleib mit Infos am Ball.

wolfsangler
01.03.11, 21:22
News
Für alle die evtl. mal in der selben Lage sind, folgen nun die neuesten Infos vom 01.03.11 . Unser alter Besitzer konnte ( oder wollte ) immer noch nicht erreicht werden, so kam mir der Gedanke, daß ein neuer Besitzer nichts von einem existierenden Pachtvertrag wissen kann.
1.Ich rief heute das zuständige Amtsgericht an, die mir geraten haben einen Brief aufzusetzen , unseren Namen, Anschrift und Telef. zu nennen, damit wir als Pächter in der Versteigerung mit vorgelesen werden , ebenso werden diese Daten in den Kaufvertrag eingeheftet. Mehr konnte oder wollte man mir nicht sagen.
2. Darauf rief ich den Landesfischereiverband in München an der mit guten Tips und Ratschlägen zur Seite stand und gerne über den weiteren Verlauf informiert werden möchte. Um die Sätze hier nicht doppelt zu schreiben folgt Punkt 3, dessen Inhalt fast der gleiche war. Ich bekam vom LFV die Tele.Nr für .........
3. Telefonat mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei München.
a) Mein alter Pachtvertrag ist eigentlich laut Gesetz ungültig, da er sich auf eine jährliche Pacht bezieht, welche 3 Monate vor Ablauf ( 31.12 ) von beiden Seiten kündbar ist. Pachtverträge müssen aber laut Fischereigesetz eine Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren haben. Diese müssen dann bei dem jeweils zuständigen Landratsamt bestätigt und zu den Akten gelegt werden.
Leider war das bei uns damals nicht der Fall.
b) Da wir den Teich schon seit 18 Jahren als Pachtgewässer haben, kann uns trotzdem nicht einfach gekündigt werden, und der alte Vertrag müßte von einem neuen Besitzer für dieses Jahr übernommen werden und zum Ende des Jahres ein gültiger Vertrag aufgesetzt werden. ( der wie Punkt 3.a 10 Jahre Laufzeit haben muß )
c) Nun wird es kompliziert. Wie weit aber ein neuer Besitzer von einem außerodentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen kann, konnte mir Frau.... vom Ministerium auch nicht sagen, denn dafür ist das zuständige Amtsgericht zuständig, bei dem ich ja vorher angerufen hatte.
Somit folgt die Woche nochmals ein Anruf auf dem Gericht. Wenn man mir keine Auskunft geben möchte, kann ich mich auf das Ministerium berufen um etwas Druck zu machen.

Den genauen Grund für die Versteigerung habe ich nun auch erfahren.
Typisch Erbgemeinschaft, Geld regiert die Welt. Nach Jahren wollte jemand der Erben die Pachtgelder aller verpachteten Grundstücke ( um Selb herum exist. noch mehrere ) anheben , und der andere Erbe wollte die Pachthöhen so belassen.
Also alles unter den Hammer und Zwangsverst.
Kleiner Denkanstoß von mir. Pächter scheut euch nicht und wendet euch an euere Verbände, Ansprechpartner in Vereinen, usw.
Termin der Versteigerung 15.04.11.
Wir bleiben am Ball.

wolfsangler
30.05.11, 20:16
Glückliches Ende.
Die Versteigerung verlief Negativ , aber Positiv für uns, denn es hat sich kein Käufer gefunden. Naja vielleicht hatte meine Taktik den Teich bis Ende April leer stehen zu lassen etwas dazu beigetragen, denn so konnten evtl. Käufer die Masse an Schlamm erkennen :grins:

Bis zum Sonntag dem 22.05 11 hatte sich die Erbengemeinschaft immer noch nicht gemeldet, und war auch nicht erreichbar. Doch an dem Tag half der Zufall.
Am Teich stand plötzlich ein Auto mit einem jungen Päärchen :Messias:.
Auf meine Anrede was sie auf einem fremden Gründstück zu suchen hätten, kam die Antwort er wäre der Sohn von Frau ...... und die Erbengemeinschaft hat sich aufgelöst, Grundstücke sind aufgeteilt worden, und seine Eltern ( ehem. ein Teil der Erben ) nun den Teich besitzen. Dazu folgender Satz. Sie würden uns gerne weiter als Pächter haben, falls wir noch Interesse hätten.
Ich gab den Junior meine neue Anschrift , die ab August gültig ist .
Somit muß ein neuer Pachtvertrag geschlossen werden, den ich diesmal nur laut gesetzlichen Vorschriften aufsetze und eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren aufweist. Naja bis hier hin ist es wohl ein Happy End. :prost:

Georg
31.05.11, 20:49
Mensch Wolf, ich will nicht zu früh gratulieren, :Flöt:
aber bis jetzt ein positiver Verlauf für alle inkl. Gewässer.

Mattes
31.05.11, 21:06
Jungs, ich habe soeben ein neues Gewässer auf unserer persönlichen Angellandkarte entdeckt.

Wolfi, wenn ich dieses Jahr nach Italien tuckere, klopf ich mal an. :lachen:

Gratulation zum vorerst glücklichen Ausgang der Geschichte.