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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wasserspinne (Argyroneta aquatica)



Mattes
07.03.11, 18:49
Hallo Männers,

Unter Wasser konnte ich diese Spinne verhaften.

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Hat jemand eine Idee wer sie ist?

Mario
07.03.11, 18:59
Da gibt es hierzulande nicht soviel Auswahl: http://de.wikipedia.org/wiki/Wasserspinne

Mattes
07.03.11, 19:09
Der blaue Hinterleib ist nirgends erwähnt. :kratz:

Gut, dass ich das mit dem schmerzhaften Biss jetzt erst gelesen habe.

Mattes
07.03.11, 20:16
Kann nun deine Vermutung bestätigen, Mario.

Es ist die Wasser- oder auch Silberspinne. habe auch endlich ein Vergleichsbild gefunden.

http://www.wetterzentrale.de/cgi-bin/webbbs/wzarchive2006_2.pl?noframes%3Bread=900698

Dort ist Argyroneta aquatica deutlich wieder zu erkennen.

Das ausgerechnet wir die stark gefährdete Silberspinne in unserem See haben, ist schon ein starkes Stück.

Der Siedler
08.03.11, 12:17
Das ausgerechnet wir die stark gefährdete Silberspinne in unserem See haben, ist schon ein starkes Stück.


Und Du hast sie entnommen... herausgerissen quasi .... :Klatsche:

Du hast sie doch brav wieder zurückgesetzt, oder? :Knüppel:

Spaß bei Seite,
ich bin immer überrascht wenn ich auf ähnliche Überraschungen treffe. Vor ein paar Jahren war es bei mir das Bachneuenauge.

Mattes
08.03.11, 12:32
Hi Hagen,

heute morgen wurden nach einer kurzen Temperaturanpassung beide Tiere zurück in den See gesetzt (In den Proben befand sich ein weiteres Tier).

Aber dein humorvoll gemeinter Einwand wirft wirklich Fragen auf. Ich mache mir seit gestern darüber Gedanken. Im Grunde habe ich mit der Entnahme gegen die Regeln verstoßen. Eigentlich hätte ich sie gar nicht entnehmen dürfen, da geschützt.

Die Folge wäre ab nun nur noch vor Ort zu bestimmen. Wer aber hat schon Kamera für die Doku, Bücher für die Bestimmung und dergleichen ständig dabei.

Mit: "Das wusste ich nicht, dass sie geschützt ist" kann man sich ja nicht rausreden, denn Unwissenheit schützt nicht.

Wie also vorgehen?

Was meinen die anderen?

Der Siedler
08.03.11, 15:33
Wie also vorgehen?

Also ich musste über die Frage jetzt auch erstmal mein Inneres befragen.

Grundsätzlich ist es klar geregelt. Finger weg!!
Ich denke und halte es aber auch für richtig, ein "ABER" einzufügen, denn manche Personen sind innerhalb gewisser Grenzen quasi beauftragt sich um die Natur entsprtechend zu kümmern. Keiner kann alles wissen und muss die Sache ggf. studieren.

Ein Exemplar zur Bestimmung seiner gewohnten Umgebung zu entnehmen und wenn möglich wieder zurück führen, ist handeln nach besten Wissen und Gewissen. Vor allem wenn darauf bekannt wird, das diese Kreaturen zu schützen sind und durch dieses Wissen die Kreatur selbst einen Schutz erfährt.

Wir planen für jeden unserer Seen Schaukästen und da würde ich z.B. solche Nachrichten unterbringen.

Auf der anderen Seite, wo kein Kläger da kein Richter, was nicht heißt das man jetzt die Sache leichtfertig betrachten sollte, sondern viel mehr, dem Naturschützer Mut machen soll sich auch mal über allgemeine Regeln hinweg zu setzen um Wissen zu erlangen.
Es ist aus meiner Sicht eine Frage des Umgangs mit geschützen Kreaturen.

Erinnern wir uns mal an die Geschichte von dem See der einem Industriegebiet weichen soll.... hier könnte dieses Wissen wesentlich mehr Natur schützen, oder umgekehrt, ohne ein kleines Opfer würde es ein großes werden.

So meine Ansicht.

Gruß
Hagen

Mattes
08.03.11, 16:14
Hallo Hagen,

ich stimme dir im Groben zu.

Dennoch ist da der Wunsch der Vater des Gedanken.

Ich habe an die Artenschutzbeauftragte der OFB eine Anfrage gestartet. Sie ist ab morgen wieder im Hause. Gleiches an die Untere Landschaftsbehörde. Die sind auch erst ab morgen wieder da. Dann werde ich Antworten bekommen, in wie weit hier Ausnahmen zu dulden sind.

Ich selber leiste mit keine Sprünge über die Grenze der Vorschriften. Das hat einen guten Grund. Es gibt einige Leute, die nur darauf warten, dass ich einen Fehler begehe, den sie mir dann unter die Nase reiben können. Als FA und Forenuser mit Vergangenheit schauen mir viele auf die Finger. Dürfen sie ja auch gerne. Zudem bin ich strikter Gegner von Gesetzesbiegern. Dies ist Grund genug, warum ich mich absolut an alle Spielregeln halte und mir jeden noch so kleinsten Mist genehmigen lasse. Zudem ist es für andere ja auch nicht uninteressant zu erfahren, wie wir hier zu verfahren haben.

Der Siedler
08.03.11, 16:42
Moin Mattes,

Dein Vorgehen ist sicher der absolut beste Weg!
Für mich stellt sich die Frage zur Zeit nicht wirklich, da ich noch mit Grundlagenforschung beschäftigt bin, in ein paar Jahren mag das anders aussehen.

Gruß
Hagen

Thomas
08.03.11, 18:12
Für einen sicheren Artnachweis sollte prinzipiell ein Exemplar der aufgefundenen Art dokumentiert werden.

Das geht 'im Feld' nicht immer, soviel dürfte jedem klar sein.

Sind arttrennende Merkmale nur unter Bino oder gar Mikroskop zu erkennen, bleibt eben nur das Labor.

Die Meinung zuständiger Behörden interessiert mich zwar ebenfalls, ich gehe aber davon aus, Mattes, dass Du Deine Artbestimmung mit der erforderlichen Sorgfalt zum nachträglichen Erhalt des Individuums durchgeführt hast.

Insofern sehe ich da keinen Grund für Selbstzerknirschung. Die Art ist nachgewiesen, das ist ein Fortschritt.

Bei E-Befischungen kann ein artgeschütztes Individuum auch durchaus wie unbeabsichtigt den Löffel abgeben ... und dann?

Mattes
08.03.11, 18:31
... Mattes, dass Du ...zum nachträglichen Erhalt des Individuums durchgeführt hast.

Das sollen die mal schön selber machen! :grins:

Wie immer würde kaum jemand auf die Idee kommen hier einzugreifen. Aber wie so oft, ist es die Gesetzeslage, die interessiert. Bin gespannt.

Mattes
09.03.11, 14:37
Habe heute das kurze Gespräch mit der unteren Landschaftsbehörde geführt.

Die Fragestellung war jene, in wie weit ich gegen Vorschriften verstoße, wenn ich zur Bestimmung (auch bewusst) geschützte Arten entnehme.

Antwort: Da dies in der Ausübung der Hege geschieht und das Tier / die Tiere wieder unbeschadet in ihr Habitat entlassen wurden, kann man dort nichts anstößiges feststellen.

Also: Vernünftiger Grund und verantwortungsvoller Umgang lassen eine Ausnahme bei der Entnahme geschützter Arten zu.

So und nun noch mal zur Silberspinne:

In der Beschreibung von Wikipedia, rangiert der Schutz auf Stufe 3, als stark gefährdet. Leider berücksichtigt WP nicht die unterschiedlichen Bundesländer.

Auf der Roten Liste von 1999 wird sie für NRW mit Stufe 2 bewertet. Also gefährdet.

Das LANUV hat aber in 2010 eine neue Liste für Spinne (http://www.lanuv.nrw.de/natur/arten/rote_liste/pdf/RL-NW10-Webspinnen-Araneae.pdf)n erstellt., in der sie "nur noch" mit V gekennzeichnet ist. V für Vorwarnliste.

Ob diese leichte Entwarnung nun aufgrund des bestrebten Angleichung der Listen aller Länder durch den BfN zu erklären ist oder ob sich der Bestand erholt hat, kann ich leider nicht deuten.

Der Siedler
09.03.11, 16:46
Sehr gut zu wissen!
Danke Mattes für die Recherche :Bravo:

Thomas
09.03.11, 17:03
Das sollen die mal schön selber machen! :grins:

Erhalt des Individuums, nicht der Art, Mattes :;: :lachen:

Aber nochmal zum Thema:
Woher weiß ein Biologe bei Entdeckung einer neuen Art eigentlich, dass er den 3 verbliebenen Exemplaren nicht das letzte Männlein oder Weiblein raubt?
Mindestens ein Belegexemplar wird ja gefordert. :hmm:

(Rein) Theoretisch könnte ein wissenschaftlicher Artnachweis somit zum Paradoxon führen ... nämlich zur gleichzeitigen Artauslöschung.

Mattes
09.03.11, 19:26
Die Gefahr für ein Fehlverhalten abgestraft zu werden ist in diesem Fall verschwindend gering. Soviel ist ja mal klar. Da muss dir schon ein Artenkundiger über die Schulter schauen und den Finger heben, zudem muss er dann auch noch Denunziant sein.

Obwohl, ... wir stellen hier die Arten öffentlich zur Schau. Da kann es tatsächlich passieren, dass mal einer meint er sei zum Handeln berufen. Ein paar Insider des Boards wissen wovon ich rede. :;:

Grundsätzlich ging es mir darum, rechtlich auf zwei Beinen zu bleiben. Lieber im Vorfeld klären was Sache ist, als später die lange Nase gezeigt zu bekommen.

Albert
10.03.11, 20:23
Mal ein Beispiel meinerseits.
Das grüne Gabelzahnmoos Dicranum viride ist in Thüringen im FFH-Anhang 2 gelistet.
Im Herbst gehts in die Pilze. Wieviel Pilzsammler haben das Moos schon unbeabsichtigt zertreten. Und blieben ahnungslos.
Wenn eine neue Libellenart in einem Gebiet gesichtet wird, ist es nicht untersagt, das Individium zu konservieren. Beste Forscherabsicht Voraussetzung.
Im Nachhinein stellt sich die Libelle als besonders schützenswert heraus.
Dann hat man halt den wissensch. Nachweis und meldet den Fundort und die Art.
Das würde ich mit der Wasserspinne auch so machen. Und ans Ufer zurücksetzen.

Wenn es nicht solche Zufallsfänge geben würde wie von Mattes, bleiben große Flächen in Deutschland bei Fauna und Flora weiße Felder.