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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufpasser ohne Verständnis



Mattes
26.10.11, 18:18
Heute in der RPO:


Lothar Roelofs ist Fischereiaufseher im Kreis Kleve. Die ehrenamtliche Arbeit führt er gerne aus, mit Ermahnungen für Angler kam er bisher immer aus. Unverständnis zeigt Roelofs hingegen für einen besonders aktiven Kollegen.

Zum Aufpasser ohne Verständnis (http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/kleve/nachrichten/aufpasser-ohne-verstaendnis-1.2527145)

Mich würde in diesem Fall mal eure Meinung interessieren.

Thorsten
26.10.11, 19:06
Ich bin ja kein FA, wie du weißt,

und drücke eher mal ein Auge zu, wenn ich etwas regelwidriges sehe. Privat, wie beim Angeln. Wobei es da natürlich auch Grenzen gibt. Das ist für mich auch ganz klar der Grund, dass ich für mich entschieden habe kein FA zu werden.
Mir geht es nämlich genauso wie dir, wenn ich etwas tue, dann stehe ich zu 100% dahinter, egal ob es manchmal unangenehm ist oder nicht. Ich wollte nicht mit dir tauschen, und hätte die Konsequenz auch nicht wie du sie hast.

Aus meiner Sicht handelst du absolut richtig. Ich kenne mich mit den Richtlinien, die ihr als FAs habt nicht aus, aber allzu viel Entscheidungsspielraum werdet ihr per Gesetz ja nicht haben.
Und du hälst dich zu 100% daran. Bei deinem Vereinskollegen, was dir sicher schwer gefallen ist, genauso wie bei dir selbst. Du hast ja wenn ich mich recht erinnere auch mal eine Selbstanzeige wegen eines Irrtums gestellt.
Von daher machst übst du deine Aufgabe absolut korrekt aus, und das ist für manche natürlich nicht angenehm. Mach weiter so, wie bisher, melde die entsprechenden Verstöße, und wenn die Staatsanwaltschaft sie einstellt, dann ist das ok so. Du hast korrekt gehandelt, und brauchst dir nichts nachsagen zu lassen.

Wenn der Kollege, der einen Angelladen betreibt in 10 Jahren keine Anzeige geschrieben hat, dann kann man auch den Verdacht haben, dass ein Interessenskonflikt vorliegt.

Georg
26.10.11, 22:56
Als Fischereiaufseher kennt R... die Stellen, an denen sich Schwarzangler gerne niederlassen. "Mit Anglern ohne die nötigen Papiere habe ich es sehr oft zu tun.(...) "Natürlich muss ich hin und wieder Angler ermahnen, aber zur Anzeige habe ich es noch nie gebracht", sagt R...
So viel Inkonsequenz ist mir bisher noch nicht untergekommen, scheint mir mehr als nur ein Interessenkonflikt zu sein.

"Es ist unglaublich", empört sich R.... "Man kann doch auch mit den Menschen reden. Solch ein Fischereiaufseher, der Anzeigen ohne Sinn aufgibt, bringt die ganzen ehrenamtlichen Fischereiaufseher in Verruf.
Sehe ich völlig anders, dieser Herr R... bringt nicht nur die gesamte Fischereiaufsicht in Verruf, sondern stellt die Ausführung dieses Amtes ad absurdum.
Der Mann ist meiner Meinung nach alles andere als tragbar für den Job.

Mattes
26.10.11, 23:55
Dass es sich bei dem im Bericht vorkommenden FA um meine Person handelt, ist ja nun raus und scheinbar für die Homies unverkennbar.

Ich habe einen Leserbrief vorbereitet, den ich aber erst posten möchte, wenn ich mit meinen Überlegungen abgeschlossen habe. Eine Nacht soll man den Dingen ja gönnen. Dies wird morgen im Laufe des Tages so weit sein.

Mattes
27.10.11, 12:14
Leserbrief

Jeder, der den ehrenamtlichen Dienst der Fischereiaufsicht nachgeht, sollte sich zu allererst im Klaren darüber sein, dass bei der Beobachtung am Wasser nie mit zweierlei Maß gemessen werden darf. So darf er eine ihm fremde Person nicht anders behandeln, als einen Kollegen aus der eigenen Vorstandsreihe. Dieser beschriebene skurrile Fall konnte wohl nur zu Tage treten, da dieser Fischereiaufseher, keine Unterschiede im Beziehungsgeflecht hat gelten lassen.

Ein Fischereiaufseher hat klar definierte Aufgaben. Dazu gehört es unter anderem, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die von ihm beobachtet werden, an seinen Dienstherren (die untere Fischereibehörde) zu melden. Hierzu haben wir uns als ehrenamtliche Fischereiaufsicht verpflichtet.

Im Falle der Niers in Geldern wurden im Jahr 2009 tatsächlich 7 Anträge auf Strafverfolgung bezüglich des §293 StGB (Fischwilderei) gestellt. Seither wurden in 2010 und 2011 keine weiteren Schwarzangler im Raum Geldern und Kevelaer aufgegriffen. Einem scheinbar rechtsfreien Raum wurde der Nährboden entzogen. Ob es richtig ist, dass man einen Straftatbestand wie Herr Roelofs als Kleinigkeit erachtet, den es nur mündlich zu rügen gilt oder wie es das Aufgabengebiet der Fischereiaufsicht vorsieht, eine Anzeige an die UFB weiterleitet, sei dabei dem Leser überlassen. Die Fischereirechteinhaber dürfte hier ihre eigene Ansicht hegen.

2011 gab es seitens des im Bericht erwähnten Fischereiaufsehers dann tatsächlich eine Anzeige gegen einen eigenen Vorstandskollegen. Der Hintergrund wurde in dem Artikel leider verschwiegen. Während der ASV-Geldern seit 2010 vierstellige Summen in Untersuchungen für den Aufbau einer nachhaltigen Hege und der Gesundheit der Gewässer investiert, kann es nicht sein, dass ein Gewässerwart dieses Vereins gebietsfremde Fische wieder in einen See entlässt, nachdem er diesem habhaft geworden ist, wissentlich, dass dieser dem Gewässer schadet. Eines der Untersuchungsergebnisse zeigt, dass es im Holländer See nur sehr wenige Fischnährtierchen gibt. Bei dem wieder eingesetzten chinesischen Marmorkarpfen im Holländer See handelt es sich um einen harten Nahrungskonkurrenten für die wenigen vorhandenen Fischnährtierchen. Heimische Fische die darauf angewiesen sind, leiden latenten Hungerstress, u.a. aufgrund dieser faunenverfälschenden Fehlbesetzung.

Neben dem Verstoß gegen die Landesfischereiverordnung (§14.1) war dies auch noch ein Versäumnis den heimischen Fischen einen guten Dienst erweisen zu haben. Ob ein solches Vergehen dann geahndet wird, obliegt der Unteren Fischereibehörde (UFB), nicht aber dem Fischereiaufseher. Dessen Job ist es, solche Geschehnisse am Gewässer der jeweiligen UFB zu melden. Wegsehen ist bei einem Fall, der es bis in die Tagespresse schafft (Fang- und Rücksetzmeldung mit Bild in der RP) wohl nur schwer möglich.

Jener FA ohne Verständnis hat in den letzten 3 Jahren viele Gespräche mit Eltern geführt, um Jugendliche und Kinder vor einer Anzeige zu schützen. Ebenso mit Eltern von Jugendlichen, die bereits einschlägig vorbestraft waren, um eine härtere Bestrafung durch die Staatanwaltschaft zu verhindern. Zudem wurden etliche Aufklärungsgespräche am Wasser geführt, da es sich oft wirklich um Kleinigkeiten, wie z.B. zu Hause vergessene Papiere oder der versehentlichen Beangelung des falschen Abschnittes handelt. Bei einer Sache jedoch hat dieser FA Konsequenz an den Tag gelegt. Immer dann, wenn Fischwilderei oder Tierquälerei im Spiel war. Die Entscheidung, ob ein Vergehen zu bestrafen ist oder nicht, wird er weiterhin der UFB und der Staatanwaltschaft überlassen.

Was wäre für ein Aufschrei durch die Medien gefahren, wäre heraus gekommen, dass er als Fischereiaufseher das Vergehen ihm fremder Menschen ahndet, gleichzeitig aber die eigenen Reihen hingegen schont?

Matthias David – Achterhoek


Geschäftsführer des ASV-Geldern 1950 e.V.
Ehrenamtlicher Fischereiaufseher der UFB Kleve für die Niers im Bereich Geldern und Kevelaer

Toni
27.10.11, 13:54
Lieber Mattes,

ich bewundere deine Ruhe und Sachlickkeit. Mir würde das in der Situation sehr schwer fallen.
Du bist hier eindeutig auf dem Richtigen Weg.

Mach so weiter
Toni

Mattes
27.10.11, 14:12
Hallo Toni,

dieser Leserbrief ist die Antwort des Geschäftsführers des ASV und die eines ehrenamtlichen FAs. Meine Persönliche Meinung und Ansicht zu den Geschehnissen, habe ich hier erfolgreich ausblenden können, mit großer Hilfe des Teams.

Würde ich meine ureigene Meinung hier kundtun, müsste ich mir vermutlich selber eine Forensperre verpassen. Schließlich hat dann die Sachlichkeit, die wir uns auf die Fahne geschrieben haben, gesiegt. Ein Glück!

Ach ja, meine Würmer werde ich mir nun wohl an anderer Stelle kaufen müssen. :;:

Thomas
27.10.11, 14:30
Genauso ruhig und sachlich möchte ich das Thema denn auch fortsetzen.


Als Fischereiaufseher kennt R... die Stellen, an denen sich Schwarzangler gerne niederlassen. "Mit Anglern ohne die nötigen Papiere habe ich es sehr oft zu tun.(...) "Natürlich muss ich hin und wieder Angler ermahnen, aber zur Anzeige habe ich es noch nie gebracht", sagt R...

Selbstverständlich habe ich, hat Hr. Roelofs, als FA einen Ermessensspielraum.

Wer es aber innerhalb 10-jähriger (Ehren)Amtstätigkeit sehr oft mit Anglern zu tun hat, die die nötigen Papiere nicht haben, es aber noch nie zur Anzeige gebracht hat (sic!) ... dem dürfte unstreitig Strafvereitelung im Amt vorzuwerfen sein, die Beweise dafür hat er sogar noch, mehr als ungeschickt, selbst geliefert.

Dieser Hr. Roelofs irrt schwer, wenn er konsequente, vorschriftskundige und jederzeit den eigenen Ermessensspielraum abwägende Kollegen als 'alle ehrenamtlichen Fischereiaufseher in Verruf bringend' zu verunglimpfen gedenkt.

Genau dafür steht dieser Hr. Roelofs leider selbst. Ich übe meine Kontrolltätigkeit zwar in einem anderen Bundesland aus, einen solchen 'Kollegen' würde ich aber nicht einmal im Ansatz akzeptieren.
Vermutlich würde ich ihn eher wegen dieser offenkundigen Strafvereitelung im Amt anzeigen.

Wie Georg bereits trefflich ausführte: hier passen auszuübendes Ehrenamt und Person eindeutig nicht überein, der Mann gehört schnellstens abberufen, um noch Schlimmeres als seine öffentlichen Äußerungen und die bisherige (jahrelange) Ausübung seines Amtes zu vermeiden.

Toni
27.10.11, 15:08
Ich hätte da auch gerne noch einen Leserbrief geschrieben, möchte aber jetzt nicht meinen Beitrag über den des "Geschäftsführers des ASV" setzen, den sollen jetzt erst mal einige Leute lesen. Ausserdem wäre der Brief kaum sachlich. Je länger ich darüber nachdenke, um so mehr könnt ich kotzen.

Im Endeffekt bezichtigt sich ja dieser ":zensiert:" selbst der Rechtsbeugung. Natürlich freue ich mich über jeden FA mit Augenmaß, aber wenn ein Angler ohne Tages/Jahreskarte und Fischereischein am Gewässer ist, sehe ich keinen Ermessensspielraum mehr. Ich hoffe doch, dass wenigstens die UFB bzw. die Fischereirechtsinhaber reagieren und dem Herrn die Kontrollberechtigung entziehen.

Petri
Toni

edit: Ups, Thomas war schneller.

rudi
28.10.11, 09:58
Hallo Mattes,

RESPEKT

habe den Beitrag erst jetzt gelesen.

Es darf keinen Unterschied geben zwischen " Schwarzanglern " und Vereins-internen schwarzen Schafen.
Gesetze sind für alle gleich.
Wenn nun ein Vereinsmitglied mit Fachwissen, so wie ich den Beitrag deute, eine solche Tat verübt, so muss man ihm Vorsatz unterstellen. Leider bin ich auch kein Rechtsanwalt, glaube aber aus Erfahrung zu wissen, das gewisse Verfahren aus Kostengründen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Ich würde Dir vorschlagen, kenne mich aber in dem rechtlichen Bereich des FAs nicht aus, bei dem Thema Schwarzangler die Polizeibehörde einzuschalten, und bei der Geschichte eigene Mitglieder, bei bewiesenem Verstoß, den Ausschluss aus dem Verein zu beantragen.

Das wäre meine Meinung der Situation, wenn ich alles richtig gedeutet habe!

Kurz und schmerzhaft, für die, die es nicht lassen können.

Weniger schädlich für die die sich rechtens verhalten.

Denn meist wird die öffentliche Meinung uns gegenüber, sei es nun den Anglern oder den FAs gegenüber, nicht gerade positiv beeinflusst. Was Recht ist, muss Recht bleiben.

Die Frage stellt sich nur oft zu welchem Preis?
Nutzen zu Sinn und Erfolg, der Abstellung und Einhaltung des Gesetzes.

Gruß Rudi

Der Siedler
28.10.11, 12:02
Moin,

natürlich, ich bin nun kein staatlicher FA sonder nur im Verein tätig, als GW unterstehen mir aber auch alle anderen FA`s was also die Organisation an geht.

Die erste Ermahnung lautet,
Als FA gibt es keinen Unterschied zwischen Familie, Freunden und Gastanglern. Alle sind gleich zu behandeln.

Die zweite Regel lautet
Messen mit Maß, wir wollen lieber aufklären und arbeiten auf Verständnis hin.

Jetzt gibt es unter uns aber immer mal welche, die sich völlig uneinsichtig und aggressiv benehmen, da hilft dann auch kein gutes Wort mehr.
Diese Leute sind dann aber fast nie Personen die man kennt.

Gruß
Hagen

Steini (verstorben am 06.09.2019)
28.10.11, 13:08
Meine Meinung ist da ganz einfach.
Wer vereidigt wurde als FA und öffentlich beklagt, dass ein Anderer nur nach Gesetz handelt, ist fehl am Platz.
So wie ein Polizist, der sich darüber öffentlich aufregt, das Kolegen so etwas zur Anzeige bringen.
Als FA klar fehlbesetzt, aber auch als Mitglied kaum tragbar.

Das alles sehe ich als viel schwerwiegender an als die Sache, die es auslöste.

Mattes
29.10.11, 00:02
Ich denke ich kann nun auch mal – hier in unserem virtuellen Wohnzimmer - meine persönliche Meinung dazu schreiben.

Das gesamte heutige GW-Team war auch seinerzeit dabei, als ich zum FA vorgeschlagen wurde. Wir hatten lange Diskussion geführt, ob man solch ein Amt überhaupt annehmen soll. Es setzt voraus, sich intensiv mit den Gesetzen zu befassen, die Zeit dafür zu opfern, bereit zu sein sich teilweise brenzligen Lagen auszusetzen, alle entstehenden Kosten selbst zu tragen und vollkommen unparteiisch und objektiv zu sein.

Härteste Anforderung war die Aufgabe eben keinen Unterschied zwischen fremd und bekannt zu machen. Nach reichlicher Überlegung hatte ich mich aber dazu entschlossen es anzugehen und die Mahnungen meiner Kollegen im Ohr zu behalten.

Fest stand, Fischwilderei und lebender oder gequälter Köfi werden angezeigt. Ebenso, Jugendliche und Kinder werden nicht angezeigt. In Absprache mit UFB habe ich mir diesen Spielraum herausgenommen. Bei Letzteren erfolgt in aller Regel, je nach Sachlage, ein Elterngespräch, in dem auch der legale Weg zum Angeln aufgezeigt wird.

Lothar Roelofs und ich kennen uns nun ein paar Jahre lang. Ich bin oft bei ihm gewesen, um mich auszutauschen. Ich habe mich oft mit ihm über die Vorstandsarbeit unterhalten, da er hier nicht unerfahren ist und sein Geschäft ein gutes Gefühlsbarometer für die Dinge im Verein ist. Dort kann man immer erfahren, wo gerade welches Süppchen gekocht wird. Eigentlich kann ich ihn sogar recht gut leiden und so finde ich es sehr schade, was derzeit passiert.

Wir hatten immer sehr konträre Ansichten. Auch darüber haben wir oft gesprochen. Ich habe jedoch seine Ansichten toleriert, so wie er meine scheinbar auch. Wohl aber nur scheinbar. Die Punkte, die mir an seiner Art nicht passen, werde ich hier auch nicht ausbreiten, da ich sie wie schon erwähnt toleriere und nicht in den gleichen Stil verfallen werde wie er es nun getan hat.

Ich glaube auch zu wissen, warum er diesen Leserbrief (aus dem die Presse den Artikel) geschrieben hat. Meine Anzeigen (im ersten Jahr meines Dienstes) konnte er gerade noch so hinnehmen, waren aber Dorn im Auge. Mit meiner Handhabe mit dem Kollegen aus dem Verein, kam er aber nicht mehr klar. Da war ich wohl zu konsequent.

Zum Kollegen aus dem Verein sei erklärt, dass er wusste, dass der Marmorkarpfen im kommenden Jahr gezielt abgefischt werden soll, da es sich beim Holländer-See um einen stark gefährdeten Kippkandidaten handelt. Der See hat nach jüngsten Untersuchungen permanente Sauerstoffprobleme und zudem so gut wie kein Vorkommen an Fischnährtierchen. Der Marmorkarpfen stellt somit einen direkten Beteiligten am Dilemma dar. Dies wusste der GW des Vereins. Auf das Problem des Wiedereinsetzens von Neozoen hatte ich sogar explizit im Jahr davor schriftlich in einem Rundbrief hingewiesen, auch hier schon unter Darstellung des Paragrafen 14.1 (LFischVO).

Als der Kollege den Fisch im Holländer gefangen hatte, kam es dazu, dass ein Spaziergänger ihn mit seiner Beute fotografierte und dieses Bild an die Presse weitergab. Dumm gelaufen. Der GW des Verein mit Marmorkarpfen auf dem Arm und fett der Satz drunter: „Natürlich wurde das Tier im Anschluss wieder in den See gesetzt“.

Und nun frage ich euch, was ihr am meiner Stelle getan hättet?!

Als die Angelegenheit seinerzeit akut war, bin ich zu Roelofs gefahren und habe ihm vorab meine Gründe dargelegt, weil ich wusste, dass in seinem Laden die Gerüchteküche zuerst brodeln wurde. Ich war in dem Glauben, dass er in Kenntnis der Sachlage die Menschen mit den Hintergründen über die Richtigkeit aufklären würde. Ich habe ihn zudem gebeten den Ball flach zu halten, damit der betreffende GW mit zum Gespräch würde. Nun, er hat das Gegenteil getan.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass ich mit dem GW vor der Anzeige Gespräch geführt wurden. Ebenso mit der UFB, um zu erfahren, wie hoch denn seine Strafe würde. Nach dieser Klärung holte ich mir quasi erst das OK vom GW, bevor ich ihn angezeigt hatte. Es war vorher in Kenntnis gesetzt worden, hatte sich hiermit auch einverstanden erklärt und bot mir sogar seinen Rücktritt an.

Lothar Roelofs hat dem betreffenden GW und sich selber wohl einen Bärendienst erwiesen.

Dass er nicht weiß, dass ich viele klärende Gespräche am Wasser führe, werde ich ihm nicht verübeln. Über so was wird halt nicht gesprochen und dringt nicht zu ihm vor.

Er hat mir im Artikel angelastet, ich wäre würde die hiesigen FAs durch meine Vorgehensweise in Verruf bringen. Eine Aussage, eigentlich die einzige, die ich ihm wirklich übel nehme.

Wegsehen ist leicht und macht beliebt. Als Inhaber eines Fachgeschäftes für Angelgeräte eine vernünftige Taktik. Nur halt nicht angebracht für den Job eines FAs, wenn man ihn ernst nimmt.


Ich kann nur jeden raten, der FA werden will, sich dies sehr gut vorher zu überlegen. Wenn jemand bei diesem Job einknickt, sollte er einfach vorher die Marke an seinen Dienstherren zurück reichen.


Für die Rückendeckung der Mitglieder hier an Board, meinen Dank.

Mattes
29.10.11, 17:31
Unser 1. Vorsitzender hat sich nun auch bei den Kommentaren des Artikels verewigt.

Toni
29.10.11, 19:29
Hallo Mattes,

habt ihr den Vorgang eigentlich der UFB zur Kenntnis gebracht? Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Gestalt dringend abberufen werden sollte. Da du hier öffentlich angegriffen wirst, weil du deine Aufgabe ordentlich machst, sollte eigentlich euer Dienstherr hier reagieren.

Petri
Toni

Thomas
31.10.11, 17:54
Und auch ich habe mich nun kommentarlich auf RP Online verewigt. :Knüppel:

Matthias
14.11.11, 20:59
Ach ja, meine Würmer werde ich mir nun wohl an anderer Stelle kaufen müssen. :;:


...ich such mir meine Würmer eh meitens selbst :;:

Die Belehrung sollte meiner Meinung nach bei der FA Vorrang haben.
Allerdings greife ich bei so gravierenden Verstössen wie Schwarzangeln, oder Nichteinhalten von Schonzeiten und -maßen auch hart durch.
Ich kann Deine Konsequenz nur befürworten.

Ro Ha
22.05.12, 14:45
Hallo Mattes und auch an alle anderen einen lieben Gruß!

Ich habe mir das Thema von oben bis unten durchgelesen und bin selbst auch der Meinung, dass du völlig richtig gehandelt hast! Man sollte diesen Herrn R... wegen Befangenheit als FA´s entlassen. Ist doch klar, dass auch Schwarzangler ihre Geräte womöglich bei ihm kaufen und er aus Umsatzgründen oder Kundenerhalt keine Anzeigen gemacht hat. Sehr lobenswert ist auch die Einstellung, dass bei Kindern und Jugendlichen das Gespräch mit den Eltern gesucht wird!

Hans Kasper sagte mal:
Man kann Prinzipien aufstellen wie Wegweiser oder wie Galgen.


...und deine sind Wegweisend für andere, vorbildliche Fa´s, die ihre Aufgabe ernst nehmen.

WEITER SO! :top:

Andreas
29.07.12, 10:42
Es ist schon etwas komisch, der eine schimpft über zuviel strafen der andere sagt es sind zu wenige. Man kann es so wie so nicht allen recht machen.
Mit Absprache der UFB halte ich so, wer seine Papiere nicht dabei hat bekommt einen Platzuverweis und bis zum nächsten Tag zeit sie bei mir zu Hause vorzulegen, macht er das nicht kommt eine Anzeige.
Bei Kindern ist es schon wichtig aufzuklären und nicht wie ein Elefant im Porzelanladen nur Schaden anzurichten. Es zeigt mehr Wirkung mit den Eltern zusprechen und über die Vereine einzuwirken.

Leider ist es so, als FA hat man plötzlich keine Freunde mehr aber reichlich Feinde. Schon etwas komisch. Wer eine Prüfung ablegt weiß eigentlich was er darf und was nicht!
Selbst mit dem Brandenburgticket hat sich der Angler vorher zu erkundigen!