Lt. Verordnung über die Binnenfischerei in Niedersachsen ist der besatz von Graskarpfen ohne Genehmigung des LAVES illegal.
Die Genehmigung wird zudem ausnahmslos nie erteilt.
Nun sieht man immer wieder in Gewä¤sserordnungen, dass die Fischart "ganzjährig geschont" ist.
Wie ist aus Sicht des Gesetzes damit umzugehen?
Muss der Angler diesen Fisch wirklich zurücksetzen oder ist das Entnahmeverbot sogar nicht zu beachten, da gesetzeswidrig.
Ohne Besatz sind die Fische ja nicht vorhanden...