AW: Frachtschiff rammt Boot mit Spandauer Anglern - Rettung in letzter Sekunde
Hallo Mattes,
alles ist gut, ich verstehe euer Anliegen. Ich bin sehr froh das ich nicht Fischereiaufseher bin, sondern nur der OGW. Obwohl es wurde mir schon angetragen ich sollte den Aufseher machen, da habe ganz leise ja gesagt.
Werde mich sicherlich nicht aufdrängen, denn der Gewässerwartposten und der FA Posten wiedersprechen sich manchmal ein wenig.
Beispiel: Wir haben ein Gewässer in dem viele Welse sind, die hätten wir gern dezimiert bzw. am besten komplett raus. Bei dem Kontrollganng als Gewässerwart sehe ich das die große Raubfischpose sich bewegt. Dann schaue ich den Angler in die Augen und sage ihm "Ich glaube du hast einen Biss" und gehe. Was ist wenn ich das als bestellter FA sehe, mache ich mich da zum Mittäter, bzw. sogar angreifbar?
Schönen Abend Jürgen
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Habe eben Antwort meines Dienstherrn erhalten ...
[...]
habe Ihr Anliegen an die zuständige Sachbearbeiterin weiter geleitet. Eine Anmeldung dieser Veranstaltung liegt im Fischereiamt nicht vor, allerdings aber beim Wasser – und Schifffahrtsamt.
Das Fischereiamt Berlin wird nach Prüfung der Angelegenheit gegebenenfalls Anzeige erstatten. Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Mit Freundlichen Grüßen
Im Auftrag
[...]
Korrekte Handlungsweise, finde ich.
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:lachen: Ob er Dir so dankbar ist?
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Nun, Steini, ich gehe davon aus, dass "meine" Berliner UFB ein sehr hohes Interesse an der Einhaltung fischereilicher Vorschriften hat, und zwar unabhängig von Namen oder Personen bzw. Institutionen/Parteien.
Jede gegenläufige Annahme wäre ja auch glatt widersinnig ...
Schön, die Angelegenheit ist so kurz vor der Bundestagswahl vielleicht ein wenig delikat, aber dafür kann ich ja nichts, bin ja nicht der Veranstalter ... :grins:
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Thomas
Steini, BMP, Jürgen ... meine Sichtweise ist wohl eine grundsätzlich andere. Sorry ... :nö:
Falsch, ich bin zwar Fischereiaufseher halte aber nichts von Anzeigen.
Ich habe bislang eine Anzeige geschrieben, gegen einen Schwarzangler der einen 22cm langen Hecht ohne Abstechen in der Plastiktüte hatte.
Ansonsten bin ich bislang mit Ermahnungen ausgekommen.
Mir liegt viel mehr in der Aufklärung der Angler warum Ihr verhalten falsch ist, als in der Bestrafung der gleichen.
Ich habe ca. 2-3 Schwarzangler im Monat. Diese kläre ich über das fehl verhalten auf und weiße auch auf aktuelle Urteile und das Strafmaß hin.
Dem Pächter stelle ich die Daten dann zur Verfügung und er schreibt diese dann an mit einer Ermahnung und einem Betretungsverbot des Grundstückes.
Das ganze läuft natürlich mit Zustimmung der UFB.
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Doch, BMP, nicht falsch, meine Sichtweise ist eben doch eine komplett andere.
Wer mir ohne Fischereierlaubnisvertrag in die Arme läuft, kann mit mir, sofern er erwachsen und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, keinen nachträglichen "Deal" aushandeln.
Ich habe meinen mir bekannten Ermessensspielraum. So habe ich in den bisherigen Jahren meiner Tätigkeit noch nie eine Ordnungswidrigkeit (bspw. kürzlich abgelaufener Fischereischein o.ä.) aufgenommen, sondern es immer bei einer ersten, eindringlichen Ermahnung belassen.
Und die Kollegen freundlich des Gewässers verwiesen, natürlich.
Schwarzangler unter 16, im Einklang zur Vorgabe der UFB, wurden ebenfalls nur ermahnt.
Wenn ich erwachsene, strafmündige, mit einzuforderndem Rechtsempfinden ausgestattete Schwarzangler laufen lassen würde oder müsste ... kann ich mir doch jede Kontrolle am Gewässer ersparen.
Wozu werde ich dann ehrenamtlich benötigt, wo läge der Sinn der Tätigkeit?
Insofern halte ich die Verfahrensempfehlung "Deiner" UFB für ausgesprochen kontraproduktiv. So etwas lädt zu bewussten, weiteren Verfehlungen ja geradezu ein ... keinerlei Verständnis meinerseits.
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Zitat:
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Thomas
Insofern halte ich die Verfahrensempfehlung "Deiner" UFB für ausgesprochen kontraproduktiv. So etwas lädt zu bewussten, weiteren Verfehlungen ja geradezu ein ... keinerlei Verständnis meinerseits.
Es gehört halt eine menge Fingerspitzengefühl dazu.
Habe ich da vor mir einen unbelehrbaren Schwarzangler, der meint nicht kooperieren zu müssen, schreibe ich Anzeige.
Habe ich im Gegensatz jemanden vor mir, der die Gesetzeslage nicht kannte und auch sichtlich erschrocken ist. Der es bereut und Einsicht zeigt, so kommt er mit einer Verwarnung davon.
Ich habe es noch nie erlebt, das ich so eine Person ein zweites mal erwischt habe.
Im Gegenteil, ich habe viele der Personen, in Vorbereitungskursen wieder getroffen.
Natürlich hast du Recht, so wie du handelst. Aber ich glaube ab und an bringt eine sehr dunkle Sonnenbrille mehr.
Weder ich habe etwas von der Anzeige noch die UFB. Wenn der (Schwarz-)Angler aber danach die Prüfung macht, haben alle langfristig mehr davon.
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BMP
Es gehört halt eine menge Fingerspitzengefühl dazu.
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BMP
Habe ich da vor mir einen unbelehrbaren Schwarzangler, der meint nicht kooperieren zu müssen, schreibe ich Anzeige.
Habe ich im Gegensatz jemanden vor mir, der die Gesetzeslage nicht kannte und auch sichtlich erschrocken ist. Der es bereut und Einsicht zeigt, so kommt er mit einer Verwarnung davon.
Ich habe es noch nie erlebt, das ich so eine Person ein zweites mal erwischt habe.
Im Gegenteil, ich habe viele der Personen, in Vorbereitungskursen wieder getroffen.
Natürlich hast du Recht, so wie du handelst. Aber ich glaube ab und an bringt eine sehr dunkle Sonnenbrille mehr.
Weder ich habe etwas von der Anzeige noch die UFB. Wenn der (Schwarz-)Angler aber danach die Prüfung macht, haben alle langfristig mehr davon.
Ich wusste nicht, dass ich zum Führen eines PKW einen Führerschein benötige, bin erschrocken und bereue es aufrichtig. Habe auch keine Fahrzeugpapiere bei mir, TÜV abgelaufen, keine ASU-Bescheinigung. Was passiert?
1 Strafanzeige, 2 OWI's ... 3 OWI's, wenn ich meinen Führerschein nur zu Hause vergessen habe.
Ich auch nicht, spricht eben für jenes geforderte "Fingerspitzengefühl" ...
Doch, erstens die Landeskasse, aus der ehrenamtliche FAs aufwandsentschädigt werden. Und ein Schwarzangler muss eine Jahreskarte nachlösen, die er niemals ausgehändigt erhält, also die monetäre Ahndung der unterlaufenen Fischereirechte des Rechteinhabers. So ist es in Berlin.
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Zitat:
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Thomas
Doch, erstens die Landeskasse, aus der ehrenamtliche FAs aufwandsentschädigt werden. Und ein Schwarzangler muss eine Jahreskarte nachlösen, die er niemals ausgehändigt erhält, also die monetäre Ahndung der unterlaufenen Fischereirechte des Rechteinhabers. So ist es in Berlin.
Leider aber nicht in NRW.
Ehrenamtliche FA bekommen keine Aufwandsentschädigung vom Land hier.
Angezeigte Schwarzangler können fast immer mit der Einstellung des Verfahrens rechnen.
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Oha, lausig ... wir können uns aber alle gegenseitig vorrechnen, wie weit man mit der jährlichen Berliner Aufwandsentschädigung von EUR 100,00 kommt.
Wenn man eine einfache Wegstrecke von 25 km zum Gewässer hat ... ohne Verlagerung vor Ort.
Der Buß- u. Strafgeldkatalog in NRW gehört aber auch schnellstens mal überarbeitet, oder? Und dann stringent verfolgt, versteht sich ... hätte nicht gedacht, dass sich das bevölkerungsreichste Bundesland da so phantasielos anstellt ...