AW: Verfütterung von Fängen
Moin ,
also ich kann mir das so nicht vorstellen,
1. Heringe werden zu Hauf in Zoos tot an andere Tiere im Ganzen verfüttert
2. Nicht jede Maus muss bei Schlagen lebend sein, denn es gibt sie auch tiefgefrohren...
Aber, einen Karpfen würdest Du auch nicht dem Hund im ganzen vorwerfen, der hätte das nämlich auch gern die Filets :;:
Gruß Hagen
AW: Verfütterung von Fängen
Als Augen- und Ohrenzeuge will ich auch mal meinen Senf dazu abgeben:
Mir ist nur ein Verbot bekannt, dass lebende Wirbeltiere nicht als Futtertiere verwendet werden dürfen. Natürlich gibt es auch zu diesem Verbot die passenden Ausnahmen (z. B. wenn lebende Nahrung die Grundbedingung für den Fortbestand ist).
AW: Verfütterung von Fängen
So, die Schlachtverordnung schweigt sich auch aus. Werde meinen Diskussionspartner wohl noch mal fordern müssen, um seine Aussage zu untermauern.
Was aber haltet ihr generell davon, dass ein gelandeter Fisch zu Tierfutter wird, auch gänzlich, womöglich sogar als einziges Motiv. Ist dies eine legitime Motivation der Verwertung im Sinne des Tierschutzes. Tierschutz schützt ein Tier, also kann ein "Opfer" zu Gunsten eines Verwerters - mutwillig bestimmt - ja nicht legitim sein?! Ist es eine sinnvolle Verwertung im Sinne der Berechtigung zur Entnahme?
AW: Verfütterung von Fängen
Zur "sinnvollen Verwertung" des Fanges zählt mithin die Entnahme zum Verzehr. Wie der Verzehr zu erfolgen hat, ist m. E. nirgendwo definiert. Ob nun der Fänger selbst, eine fremde Dritte Person oder ein anderes Wirbeltier den Fisch als Nahrung aufnimmt ist in meinen Augen unerheblich. In der Tiermast ist der Einsatz von Fischmehl und anderen tierischen Futtermitteln heutzutage usus.
AW: Verfütterung von Fängen
Also emotional bin ich zwiegespalten.
Die Gesetzeslage haben wir abschließend noch nicht klären können.
Die Tiermast sehe ich wie auch die berufliche Fischerei auf einem anderen Blatt, da gewerblich. Hier werden oft, wegen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, Unterschiede gemacht.
Rein vom subjektivem Empfinden her, finde ich es eigentlich blöde, nicht für sich, sondern für dritte (auch Hunde, etc.) die Verwertung in Frage kommen zu lassen.
Einzige Ausnahme aus meiner Sicht: Hegerische Notwenigkeit, da sonst Hege durch Angler nicht umgesetzt wird und Ziele (Nachhaltigkeit) nicht auf den Weg gebracht werden können. Man releast, weil es einem nicht schmeckt, auf Dauer und als Regel aber nicht anwendbar ist, weil die Alterspyramide kippt.
Also doch legitim, im Sinne der Notwendigkeit?
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Zu fundierten Aussagen kann ich spontan keine Stellung beziehen, nur meine Meinung wiedergeben.
Ich meine mich zu erinnern, dass der Passus der "sinnvollen Verwertbarkeit" nicht nur den menschlichen Verzehr beinhaltet, sondern auch bei Tieren grundsätzlich legitim wäre.
In unseren heimischen Gewässern würde ich mir wenig Sorgen machen mit deiner Aussage, dass man den Karpfen ruhig dem Hund vorwerfen kann.
Oft ist die Entnahme aufgrund eines zu hohen Bestandes angebracht. D.h. raus darf er. Dann stellt sich die Frage, was kann ich mit dem Fisch sinnoll anfangen. Auf den Kompost, oder sonstige Verwertung.
Kann ich ihn nicht verwerten, sollte der Verzehr durch Tiere (die nicht der Nahrungsproduktion dienen) unproblematisch und vorzuziehen sein.
Eigentlich spielen dann ab diesem Punkt aus meiner Sicht sogar wieder Entscheidungen wie C & R eine Rolle. Ich bin ja grundsätzlich dazu gehalten, maßige Fische zu entnehmen (meist nicht gezwungen je nach Bundesland).
Den Eingangspassus deines Kollegen würde ich mal gerne im Gesetz irgendwo lesen. Weshalb darf z.B. Bruno (der tote Bär) keine ganzen toten Fische fressen? Für ein Tier ist das das Normalste auf der Welt, egal ob lebendig oder tot, hauptsache frisch.
Ich hätte deinen Kollegen einfach nach dem "Warum" gefragt. Sind psychische Spätfolgen bei den Tieren zu erwarten? Eher nicht. Ich könnte mir nur bei Nutztieren aufgrund der Hygienevorschriften etwas in der Art vorstellen.
Spontanes Fazit für mich: Ich sehe da keine Probleme, weder moralisch noch rechtlich, solange es mit Augenmaß behandelt wird.
AW: Verfütterung von Fängen
Ich gehe mit Thorstens Post komplett mit.
Eine sinnvolle Verwertung kann auch durchaus die Ernährung/Nahrungsergänzung eines Haustieres sein.
Ich selbst kenne einige Leute, die z.B. zu große Karpfen oder Weissfische, die nicht in das persönliche Verwertungsmuster passen, in Form von Filets an ihre Katze, Hühner oder im Winter auch an Igel verfüttern, der Fisch ist somit nicht umsonst getöten worden und dient als Nahrungsmittel.
Sollte man nun die Grenzen der sinnvollen Verwertung enger ziehen wollen, müsste man zukünftig auch über die Entnahme von Köderfischen nachdenken. :hmm:
AW: Verfütterung von Fängen
Sehe das genau wie Thorsten und Georg.
Gegen eine geltende Vorschrift wird nicht verstoßen, wenn Fische an Tiere verfüttert werden.
Ich habe damals als Jungangler schon versucht, meine Weißfischfänge an den Berliner Zoo loszuwerden.
Die wollten leider nicht, weil sie anscheinend vor verbliebenen Haken Angst hatten.
Wäre damals sogar mit öffentlichen Verkehrsmitteln vorbeigefahren ... wobei hinzuzusetzen ist, dass man als Jugendlicher mit angedreckten Angelklamotten und ein paar Kilo Weißfisch im Gepäck, sagen wir mal, in Bus und Bahn nicht auf ungeteilte Zuneigung gestoßen ist.:grins:
Heutzutage angel ich nur noch auf Raubfisch, alle paar Jahre auch mal einen Tag im Jahr auf Friedfisch (wie z.B. in diesem Monat, um die beiden Söhne eines guten Freundes an die Materie heranzuführen).
Vorher suche ich mir möglichst Abnehmer für den Fang, damit dem Gebot der sinnvollen Verwertung auch möglichst genüge getan wird.
Das gilt beim Raubfischangeln z.B. für Hechte, aber da habe ich bisher immer jemanden gefunden, der sie sich gerne zubereitet.
Ein Kompostieren des Fangs würde mich persönlich moralisch anfechten ... das halte ich nicht für sinnvolle Verwertung, kommt für mich also nicht in infrage.
AW: Verfütterung von Fängen
Mein Diskussionspartner hat mich angerufen und ist zurück gerudert.
Er gibt mir bzw. uns nun recht, dass es keinen Passus im TSchG gibt, auf den sich die Aussage stützen ließe.
Er hat beim Verursacher der Aussage noch mal nachgefragt und dieser stellte wie folgt richtig: Es wurde mal ein Karpfenangler angezeigt, weil er einen Fisch seinem Hund zum Fraß vorwarf. Der Staatsanwalt stellte jedoch das Verfahren mangels öffentlichem Interesse ein.
Kenne ich doch irgend woher.
Ob und wie ein Richter hier entscheiden würde hängt dann natürlich wieder von der Interpretation ab, was man als sinnvolle Verwertung ansieht.
Ich danke für euren Brainstorm.