16.06.2011

Deutschland und zwölf weitere Mitgliedstaaten haben die EU-Vorschriften über strafrechtliche Sanktionen bei Meeresverschmutzung und anderen Umweltdelikten noch nicht umgesetzt.
Frist war der 26. Dezember 2010. Die EU-Kommission gewährt den betroffenen Mitgliedstaaten zwei Monate Aufschub.

Sollten sie ihre Umsetzungsmaßnahmen bis dahin nicht mitteilen, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

Die mit Gründen versehenen Stellungnahmen von heute (Mittwoch) bilden die zweite Stufe des dreistufigen Vertragsverletzungsverfahrens.

http://ec.europa.eu/deutschland/pres...s/10023_de.htm


VG Helmuth