Hallo Totty,

wenn das LFG eindeutig dieses Recht ohne weitere Einschränkungen beschreibt, müsstest du als FA die Gewässer kostenlos befahren dürfen, so lange es in Ausübung deiner Tätigkeit ist.

Bei den Gesetzen ist es so, dass das höherstehende Gesetz immer Vorrang hat vor dem untergeordneten. Eine Stadtverordnung würde ich in dem Fall als untergeordnet ansehen.

Zur Sicherheit einfach bei der Stadt oder deinem Dienstherren anfragen, den Paragraphen und die Sachlage schildern, dann wird man die Sache rechtsverbindlich klären.