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Thema: (Vereinsinterne) Fischereiaufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

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  1. #11
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    AW: Aufsicht - wie ist das bei euch geregelt?

    Zitat Zitat von Mattes Beitrag anzeigen
    Der einzige Fall in dem ein FA weiterreichende Handlungen durchführen kann, ist der, wenn Gefahr im Verzug ist. In diesem Fall dürfte er Dinge sicherstellen, um die Gefahr abzuwenden.
    Geräte und Taschen o.ä. besichtigen, Dinge sicherstellen, Platzverweis erteilen, etc.
    Die vorgenannten Möglichkeiten hat ein Mitglied oder ein Vorstandsmitglied (als "nicht-Aufseher") nicht.
    Klar ist dabei natürlich, dass hier ggf. die Grenzen schnell erreicht sind, da ich natürlich nicht mit Gewalt die Kontrolle durchziehen kann.

    Ggf. sind auch die rechtlichen Möglichkeiten eines FA unterschiedlich von BL zu BL.
    Geändert von smithie (20.11.12 um 10:17 Uhr)

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