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Thema: Fischereigenossenschaft ohne Vorstand

  1. #1

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    Fischereigenossenschaft ohne Vorstand

    Hallo zusammen,

    ich versuche seit ein paar Wochen ca. 7km Bachstrecke zu Pachten.
    Nachdem ich bei der unteren Fischereibehörde und beim Rathaus keinen Ansprechpartner finden konnte und erbärmlich gescheiter bin, habe ich endlich einen Ansprechpartner beim Unterhaltungsverband gefunden.
    Dieser sagte mir allerdings, das vor etlichen Jahren mal eine Fischereigenossenschaft gegründet wurde.

    Diese sei aber vor ein paar Jahren im Streit auseinander gegangen OHNE einen neuen Vorstand zu wählen.

    Mein Ansprechpartner sagte mir, das es rechtlich keine Möglichkeit gebe, einen Erlaubnisschein oder gar eine Anpachtung zu erreichen.
    Ohne Vorstand sei die Fischereigenossenschaft nicht Handlungsfähig halte aber rechtlich noch die Fischereirechte. Einen Ansprechpartner der Genossenschaft gebe es auch nicht, da es ja keinen Vorstand gebe.

    Nun stehe ich ganz schön blöd da, denn mir fällt nichts mehr ein.
    Weiß einer von euch wo ich nun noch ansetzten kann ?

    Gruß Marcus

  2. #2
    Themenstarter

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    AW: Fischereigenossenschaft ohne Vorstand

    So hat sich erledigt....

    Nach einem Gespräch mit dem Fischereiberater bin ich nun schlauer.
    Er wird über den Leiter des Ordnungsamtes eine Sondersitzung einberufen.
    Auf dieser wird dann ein Vorstand gewählt, der die Fischereirechte wieder vergibt.

    Aber wohl leider nicht an mich

  3. #3
    Avatar von Jürgen W aus T
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    AW: Fischereigenossenschaft ohne Vorstand

    Jau gerade im Münsterland ist das ein Problem mit den Fischereigenossenschaften , wir sind als Verein auch an mehreren Bachstrecken interessiert aber leider kriegen die Bauern das nicht geregelt mit den Genossenschaften.
    Erschreckend aber so ist es leider.

  4. #4

    AW: Fischereigenossenschaft ohne Vorstand

    Hallo,

    die Zuständigkeit ist im LFischG NRW §29 geregelt.

    §29
    Konstituierung der Genossenschaft


    (1) Solange ein Vorstand nicht gewählt ist, werden die Geschäfte des Genossenschaftsvorstandes von dem Hauptverwaltungsbeamten der

    Gemeinde wahrgenommen....................

    Sprich der Bürgermeister. Der weiß aber oft nichts von seinem Glück.



    LL

  5. #5
    Themenstarter

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    AW: Fischereigenossenschaft ohne Vorstand

    So, das Ordnungsamt hat mittlerweile einen neuen Leiter bekommen. Heute mal mit Ihm telefoniert und er nimmt sich der Sache nun an.....
    Eventuell wird ja doch noch alles gut.

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