Hi, ich denke, dass es nicht ganz so einfach ist. Zum einen ist die Anlage größer als 0,5 ha und nach meinem Kenntnisstand hat dann die Fischereibehörde da mitzureden. Außerdem ist die Anlage öffentlich zugänglich. Und selbst wenn diese Punkte nicht greifen, so hören die Gesetze (Tierschutzgesetz) ja nicht an der Grundstücksgrenze auf. LG Marco