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Thema: Gesetz zum Besatz

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  1. #1
    Avatar von Glanfischer
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    Gesetz zum Besatz

    Hallo,
    gibt es ein Gesetz in RLP das den Fischbesatz zwingend vorschreibt?

  2. #2
    Avatar von Schnickes
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    AW: Gesetz zum Besatz

    "Zwang" zum Besatz gibt es nicht.

    Das hier sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für RLP: http://www.wasser.rlp.de/servlet/is/7835/
    Geändert von Schnickes (04.02.14 um 14:30 Uhr)
    Viele Grüße,
    Niklas

    Gewässerwart Blog

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Albert
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    AW: Gesetz zum Besatz

    Die Umsetzung des Hegeplanes ist auch bei Besatz gegenstandslos
    falls sich eine Fischart über Erwarten gut vermehrt.
    Gruß
    Albert

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Gesetz zum Besatz

    Ein jeder Besatzzwang führt Hege ad absurdum. Gesetzlich nimmer regelbar!
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  5. #5
    Themenstarter
    Avatar von Glanfischer
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    AW: Gesetz zum Besatz

    Im Detail geht es darum, dass in unseren Pachtverträgen ein jährlicher Fischbesatz ausgeschrieben ist.
    Ist eine solche Klausel zulässig?

    Ich bin der Meinung, dass sich der Besatz nicht nach Bürokraten richten sollte.

    Es handelt sich um 3 Pachtverträge für sehr unterschiedliche Fließgewässer.
    Verpächter ist die Verbandsgemeinde.

    Gruß
    Glanfischer

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Thorsten
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    AW: Gesetz zum Besatz

    Hallo Glanfischer,

    solche Festschreibungen hatten wir auch in den alten Pachtverträgen. Mit dem Hegeziel ist ein Pflichtbesatz nicht vereinbar.
    Wie lange laufen eure Verträge denn noch?
    Unsere neuen Verträge wurden von der UFB überprüft und der Passus mit dem Pflichtbesatz gestrichen. (Baden Württemberg)
    Wenn der Vertrag ohnehin nicht mehr lange läuft, würde ich nichts machen und den Passus ignorieren. Läuft euer Vertrag noch einige Jahre kannst du dich mit der UFB in Verbindung setzen, das Thema klären, und dann zusammen mit der UFB auf den Verpächter zugehen, um den Passus zu klären/ streichen.

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