Hallo,

die Untere Fischereibehörde der Stadt hat den Fall auf ihre Weise geregelt.

Der Sünder wurde einbestellt um seine Fischereipapiere vorzulegen. Das hat er auch gemacht. In dem Gespräch hat er bestritten, dass es 2 fangfertige Angeln waren, es war nur eine!
Der Beamte hat ihn ermahnt, dass er ab sofort unter Beobachtung steht und ihn nach Hause geschickt. Die Papiere hat er nicht eingesehen.

Die Lösung mit dem geringsten Arbeitsanfall und der geringsten Gefahr einen Fehler zu machen.

So etwas motiviert.

LL