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Thema: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

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  1. #1

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    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Hallo Georg,

    ist das Gebiet weit ab vom Schuss? Kann das befahren werden mit einem Mäher oder macht ihr das mit Freischneidern?

    Es gibt 2 Möglichkeiten in meinen Augen....

    1. Sondergenehmigung einholen bzw. rechtslage klären, wenn ihr unter Beobachtung steht...

    oder

    2. Das Gebiet außerhalb der Brutzeiten so "in den Griff" bekommen das es im Folgejahr keinen so großen Bewuchs gibt... Z.B. durch regelmässiges Mulchen/Mähen und evtl. aussaht von Gras oder anderen dominaten, "einfacheren" Arten...

    Nur mal so als Idee...

    Wieso wollt ihr das überhaupt genau frei haben? Sind das Angelstellen oder Zuwegungen?

    Gruß
    Lücke

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Die Arbeiten würden mit Freischneidern durchgeführt werden, weil es einfacher zu Handhaben und selektiver ist, junge Auengehölze wollen wir auf jeden Fall erhalten.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    2. Das Gebiet außerhalb der Brutzeiten so "in den Griff" bekommen das es im Folgejahr keinen so großen Bewuchs gibt... Z.B. durch regelmässiges Mulchen/Mähen und evtl. aussaht von Gras oder anderen dominaten, "einfacheren" Arten...
    Vorschlag 2 fällt eigentlich wegen der zu berücksichtigen Wuchs-, Blüh- und Aussamzeit aus.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Wieso wollt ihr das überhaupt genau frei haben? Sind das Angelstellen oder Zuwegungen?
    siehe hier:
    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
    Ziel ist primär die Erhaltung eines Magerstandortes und Dezimierung von drüsigem Springkraut und der Herkulesstaude, ...

  3. #3

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    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Hallo,

    ich glaub mit dem Begriff "Magerstandort" kann kaum jemand etwas anfangen, da sie ja auch in manchen Regionen überhaupt nicht vorkommen...

    Auf deutsch gesagt ne "trockene Wiese", ein nährstoffarmer Standort, Heidelandschaft z.B. .... richtig?


    Ich habe noch eine Idee, falls es die Möglichkeit gibt, lasst doch Schafe dort weiden... ernsthaft...


    Mit der Aussaat sehe ich eigentlich keine Probleme, Gräser lassen sich von Frühjahr bis Herbst aussähen...

    Ich denke das größte Problem ist das Springkraut, da verschlimmert das Mähen die Sache nur meineswissens da sich die Samen verbreiten... Da muss der Schnitt aufgefangen werden und weit weg entsorgt werden, eigentlich sogar in den Restmüll...

    Bei den Herkulesstauden müssen die Wurzelstämme eigentlich raus, denn die treiben neu aus...

    Effektiv wird man das wohl nur mit Abmähen und sammeln, Pflügen, Eggen, Gras sähen und walzen in den Griff bekommen...

    Gruß
    Lücke

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Was ist erlaubt was nicht nach § 39 BNatSchG Gehölzschnitt

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    ich glaub mit dem Begriff "Magerstandort" kann kaum jemand etwas anfangen, da sie ja auch in manchen Regionen überhaupt nicht vorkommen...

    Auf deutsch gesagt ne "trockene Wiese",
    Stimmt!
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Ich habe noch eine Idee, falls es die Möglichkeit gibt, lasst doch Schafe dort weiden... ernsthaft...
    Diese Idee hatten schon andere, ist aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Besitzansprüche nicht durchführbar, leider.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Mit der Aussaat sehe ich eigentlich keine Probleme, Gräser lassen sich von Frühjahr bis Herbst aussähen...
    Sähen wollen wir gar nichts, wir wollen nur erhalten.
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Ich denke das größte Problem ist das Springkraut, ...
    Genau da liegt der Haken.
    Will man das Springkraut am Aussamen hindern, muss die Mahd vor der Blüte erfolgen, damit eben keine Samen ausgebildet werden können, hat man dann 2-3 heisse Tage, ist das gemähte ausgetrocknet und muss nicht eingesammelt werden.
    Leider fällt dieses benötigte Zeitfenster aber in die Brut- und Setzzeit.
    Beim Riesenbärenklau hilft nur ausgraben.

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