Tach Aufseher-Kollegen

Wie es in Brandenburg aussieht, ist mir bekannt. Wir können Verwarnungen mit Verwarngeld (nach eigenem Ermessen zwischen 5 und 55 Euro) aussprechen und theoretisch das Geld gleich kassieren (was ich aus Prinzip aber nie mache). Wir können auch mündliche Verwarnungen ohne Verwarngeld aussprechen.

Wie sieht es in anderen Bundesländern aus?

Mich persönlich stört bei uns dieses eigene Ermessen...das hat irgendwie etwas von Willkür, obwohl es keine ist.