Danke dir Lota für die sehr fein beleuchtete Ausführung.

Somit ergibt sich für mich:

Will ich eine E-Fisch-Truppe untertsützen, verlasse ich mich darauf, dass der Antragstellende (sofern er anwesend ist) oder einer der E-Fischer in Besitze des Fischereinscheines ist und alles ist gut.

Will ich hingegen selber einen Einsatz leiten und stelle dabei eine One-Man-Show dar oder mein Helfer hat auch keinen Schein in der Tasche, war das Laden der Akkus für die Katz´.

Nachtrag:

Das hieße aber, wenn der Boden- und Wasserverband xy einen Landschaftsplaner zwecks Renaturierung beauftragt und dieser im Vorfeld Untersuchungen von Büro yz durchführen lässt, dann kommen doch gerade jene Kollegen ans Wasser, die wir bei den Lehrgängen getroffen haben. Also nichtangelnde Landschaftsplanungsbüromitarbeiter. Ob die bei den Untersuchungen wirklich immer einen F-Schein-Inhaber dabei haben?