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Thema: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Moin Jungs,

    mein Fischereischein ist abgelaufen. Eigentlich Zeit ihn zu verlängern.

    Allerdings angel ich ja gar nicht mehr. Meine Ausrüstung wurde unter der Jugend verteilt.

    Benötige ich für z.B. Bestandsfeststellungen per Reuse und/oder E-Befischung einen Fischereischein?

    Wie sieht es mit der Tätigkeit als FA aus?

    Hatte die Angelegenheit mit Lota lota und dem Herticer eigentlich schon besprochen, eure Ansicht interessiert mich dennoch.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  2. #2

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    AW: Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Also da das Fischereirecht Ländersache ist, kann ich Dir nur was aus Brandenburg erzählen. Hier wäre es so, dass Du einen Fischereischein benötigst, der Dir die Nutzung aller Fischereigeräte erlaubt. Bei uns wird unterschieden zwischen Angelgeräte (Angler) und alle Fischereigeräte (Berufsfischer). Während Angler nur mit Angeln angeln dürfen, dürfen Berufsfischer auch Reusen und Netze stellen. Für die Elektrofischerei ist bei uns ein zusätzlicher Qualifizierungslehrgang notwendig.

    Fischereiaufseher können in Brandenburg nur Leute sein, die entweder eine Fischereiausbildung haben oder einen Fischereischein besitzen.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Bei uns ist der Fischereischein halt so oder so freiwillig.
    Mal sehen ob ich es für N.R.W einschätzen kann.

    Eine Reuse ist ein legales Fanggerät wie eine Rute.
    Da wirst Du wohl den Schein in N.R.W benötigen.

    Für E-Fischen benötigt man so oder so eine Sondergenehmigung, weil es eben kein legales Fanggerät ist.
    Da sollte wohl die Genehmigung, vom Eigentümer + Sondergenehmigung der Behörde reichen.
    Schließlich geht es ja nicht darum sich gefangene Fische auch anzueignen, was wohl verboten wäre.
    Gruß Steini

  4. #4

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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    § 31 Abs. 1 Eures Landesfischereigesetzes:

    Wer die Fischerei ausübt, muß, unbeschadet des Absatzes 2 Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen den Polizeivollzugsbeamten, den Dienstkräften der Ordnungsbehörden und den Fischereiaufsehern (§ 54) zur Prüfung aushändigen.

    Und §§ 10-12 Eurer Landesfischereiverordnung erfordern unter anderem eine Genehmigung der Elektrofischerei sowie die Vorlage eines Bedienungsscheins.

    Beim Überfliegen Eurer Vorschriften habe ich jetzt nichts gefunden, dass die E-Fischerei fischereischeinfrei möglich wäre, da grundsätzlich die Aussage im Landesfischereigesetz festgelegt ist, dass ein Fischereischein vorliegen muss, wer die Fischerei ausübt.

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    In Brandenburg benötigt man möglicherweise gar den Fischereischein B.
    Antrag E-Fischen:
    http://www.bravors.brandenburg.de/si..._fischerei.pdf

    über den Schein B:
    http://www.portal-fischerei.de/?id=1118

    E-fischen wird eben in einigen B. Ländern auch zum Fang von Speisefischen durch die Fischerei eingesetzt.

    Man ist das kompliziert mit den Ländern, wieder etwas neues.
    Gruß Steini

  6. #6
    GW-Forum Team
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    Avatar von Mattes
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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Die Reusenfischerei dient in meinem Falle auch nicht der Entnahme, sondern der Bestandsfeststellung zbw. der Umsiedlung im Zuge von Fischrettungsmaßnahmen.

    Weiterhin: Viele E-Befischungen werden von Biostudenten durchgeführt. Man erkennt sie am Gewässer u.a. daran, dass sie völlig unerfahren in Habitatsfragen und Fischverhalten sind. Auch in der Ausbildung im Landesamt unterscheiden sie sich deutlich in den Fragestellungen.

    Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Biostudenten bzw. später Biologen alle die Fischereiprüfung über sich ergehen lassen. um ihre beruflichen Untersuchungen durchzuführen.

    Was ist mit den vielzähligen Reusenaufstellern, die Rahmen des Edelkrebsprojektes NRW ihre Fallen stellen. Da wird auch der eine oder andere Aal seinen Weg hineinfinden.

    Alles Schwarzfischer?



    Als FA musste ich nachweisen, dass ich den Schein mindestens 10 Jahre inne hatte. Ob ich nach Beginn der FA -Tätigkeit auch weiterhin Inhaber des Scheins sein muss, ist nirgends dokumentiert.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  7. #7
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Ich denke jetzt kommst du in Bereiche wo es Rechtsprechungen benötigt.

    Die Reuse ist ein legales Fangmittel zum Fang von Fischen und Krebsen >> wohl Fischereischein, wenn es um Krebse geht.
    (Beim Bisamfang problematischer, wo das mit Reusen erlaubt ist)

    Mit 10 J. Fischereischein hast Du Erfahrungen nachgewiesen, die Du möglicherweise als F.A benötigst , ich denke da brauchst Du ihn möglicherweise nun nicht mehr.

    Die Studenten sollten ja unter Aufsicht der Lehrer stehen und haben wohl auch kein Recht sich Fische anzueignen >Die werden als auch keinen Schein brauchen.
    (Nicht selten, achten Biologen die Fischereirechte wenig.)
    Gruß Steini

  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Gerade für Deine Umsetzaktionen benötigst Du einen Fischereischein Mattes, Du eignest Dir (zwar nur temporär) die Fische an, da Du sie dem Gewässer entnimmst. Ob Du sie später andernorts wieder Schwimmen lässt, oder aufisst, interessiert eigentlich nicht.

    Besorg Dir doch einfach für eine Weile einen Zweitwohnsitz in NDS und lass Dir den Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen.

  9. #9

    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Hallo,

    dann werfe ich mal §31 Abs. 2 in die Diskussion.

    §31 Abs 2 LFischG NRW

    (2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich

    a) für Personen, die einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des Fischfangs unterstützen, es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus,


    Diese Bedingungen sollte man als E-Fischer in den meisten Fällen ohne FS erfüllen können.

    LL

  10. #10

    AW: (NRW) Fischereischein für Reuse und E-Fischen nötig?

    Zitat Zitat von Georg Beitrag anzeigen
    Gerade für Deine Umsetzaktionen benötigst Du einen Fischereischein Mattes, Du eignest Dir (zwar nur temporär) die Fische an, da Du sie dem Gewässer entnimmst. Ob Du sie später andernorts wieder Schwimmen lässt, oder aufisst, interessiert eigentlich nicht.

    Besorg Dir doch einfach für eine Weile einen Zweitwohnsitz in NDS und lass Dir den Fischereischein auf Lebenszeit ausstellen.

    Hallo,

    ob ich mir Fische aneigne oder nicht ist im Zusammenhang mit dem FS nicht von Bedeutung. Das betrifft das StGB (Fischwilderei und Diebstahl). Der Fischereischein bestätigt letztendlich, dass der Inhaber geeignet ist den Fischfang auszuüben. Nicht geeignet sind z.B. Leute ohne bestandenem Lehrgang oder Personen mit einschlägigen Vorstrafen.

    Bei der Ernennung eines FA , muss die Behörde sicherstellen, dass der Kandidaten "in fischereilichen Fragen" erfahren ist. Wie sie das tut, bleibt ihr überlassen.

    Wenn jemand vor 10 Jahren erfahren genug war, so ist der ja in den letzten Jahren nicht unerfahrener geworden.
    Es gibt durchaus auch andere Möglichkeiten seine Erfahrung nachzuweisen, z.B den E-Fischerschein oder der Gewässerwartelehrgang 1.
    Der beste Beleg ist aber eine mehrjährige Tätigkeit als FA .

    LL

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