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Thema: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

Baum-Darstellung

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  1. #9

    Registriert seit
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    AW: Filmbeitrag über Gewässeraufsicht

    Hi Lücke,

    gut, dann habe ich 11 Jahre in Niedersachsen alles falsch gemacht und mache es nun schon seit Jahren in Sachsen-Anhalt auch falsch... Son mist, denke ich muss mir nen neues Hobby suchen!
    Wenn ich Dich kontrollieren würde, würdest Du mir Deinen Kofferraum öffnen, denn Fahrzeuge sind Land-& Wasserfahrzeuge und keine reinen Boote!
    Und wenn ich das gern möchte, öffnest Du auch Deine Taschen und Eimer und holst mir Deine Ruten zur Köderkontrolle rein... Ist Dein Köderfisch nicht tot (es reicht schon, wenn der nicht ordnungsgemäß abgestochen ist), bist Du in dem Moment Deine Papiere (bis auf Fischereischein oder Sportfischerpass) los ! Solltest Du am dem Moment den Aufforderungen und Anordnungen eines bestätigten FA ´s nicht nachkommen, handelst Du gegen § 113 StGB (Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte)
    Und sicher prüfst Du auch die Tierschutzrechtlichen Belange, GERADE diese !!! Wo hast Du Deinen FA Lehrgang gemacht!? Oder hast Du den überhaupt?! Also den großen, der ausschließlich über die Landesverbände gemacht wird???

    Und nochmal zu Deinem "Vereinskontrolleur", dieser Mann (oder Frau) ist keine Vollzugsordnungskraft (im Gegensatz zum bestätigten FA ) und hat keinerlei "rechtliche" Handhabe! Außer er erst definitiv der Meinung ich bin ein Fischwilderer, dann gilt das Jedermannsrecht (§ 127 StPO)! Bin ich kein Wilderer und habe gültige Papiere, hat er ein richtiges Problem, dann greift § 239 StGB!
    Bin ich ein Fischdieb sieht das ähnlich aus, denn das wäre wegen der "Verhältnissmässigkeit der Mittel" sehr schlecht wenn Du einen Fischdieb festhältst, da dieser lediglich eine Owi begangen hat....

    Super, ein Mitglied hat unterschrieben "folge zu leisten".... Was unterschreibt den ein Fischdieb oder ein Fischwilderer der keinen Erlaubnissschein hat? Was macht Dein Vereinskontrolleur da?
    Gar nix im Gegensatz zu dem bestätigtem FA ....

    Nein ich bin mir sicher ich bringe da nichts durcheinander (vielleicht im Gegensatz zu Dir!?)! Ich bin leidenschaftlicher Angler seit etwa 30 Jahren, ich habe seit 1991 meinen Sportfischerpass und ich bin seit nun seit 13 Jahren als Kontrolleur unterwegs und bisher war das immer absolut korrekt so.... Und ich war damals auch erst nur "Vereinsaufseher", daher weiß ich über beiderlei Regelungen eigentlich bescheid!
    Und wieso sind außerdem der Vereinskontrolleur und der FA die selben Personen? Es gibt bestätigte FA die nimmernicht irgendwo MItglied in einem Angelverein sind!
    Der bestätigte Fischereiaufseher wird in sein Amt berufen, entweder durch die Stadt, die Gemeinde oder eben das Bundesland in dem er tätig ist! Das hat nix mit dem "Verein" zu tun!
    Ich z.b. bin für einen ganzen Landkreis kontrollberechtigt in dem ettliche Vereine sind...
    Als bestätiger FA komme ich Dich z.b. auch ohne weiteres auf Deinem Privatgrundstück besuchen (insofern an einem offenen Gewässer liegt, oder Du ein geschlossenes Gewässer über 0,05 Hektar hast) !

    Und zu Deinem PS.... In den wenigsten Fällen rufen wir die Polizei, denn wenn die Identität durch Perso oder Führerschein eindeutig festgestellt ist (den ich verlangen darf, der Vereinskontolleur nicht), ist das nicht nötig! Ausrüstung und eventuell vorhandene Papiere des Frevlers gehen dann dann ohne Umwege an die UGB, zusammen mit dem Bericht der Kontrolle und fertig!

    Wir brauchen das nun nicht stundenweise (und seitenweise) auszudiskutieren, jedem seine Meinung...
    Manches ist aufgrund der 16 verschiedenen FischG und FischO auch echt viel zu verworren, obwohl die Dinge die nach StGB, StPO oder Tier- und Naturschutzgesetz gereglt sind, in allen Bundesländern ja gleich sind!

    So long

    Maddy
    Geändert von Maddy (31.03.15 um 13:22 Uhr)

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