@LL
Ja, das kann sein, bin auch kein Paragraphen-Profi...
.... aber bin auch Fischereiaufseher und da hat mich (eigentlich) dann die RBF-Schonzeit nicht zu kümmern, jedenfalls nicht als von der Gemeinde gestellter Aufseher... Übe ich aber gleichzeitig das Amt eines "Gewässerkontrolleurs" (oder wie man das auch nennen will..) des Vereins aus, dann kann ich das Mitglied natürlich sanktionieren...
Grundsätzlich muss man aber trotzdem noch vorsichtig sein... Denn z.T. sind eigene Schonzeiten/-maße genehmigungspflichtig... Stichwort "Küchenfenster"... rein rechtlich fordert man seine Mitglieder sogar damit zu einer Straftat auf!
Ich würde empfehlen sich auf jeden Fall beim Verband und/oder Landesamt schlau zu machen...
Bei kleinen "Anpassungen" sehe ich das aber eher "wo kein Kläger...."
Vielleicht weiss das ja jemand genau...
Wir hatten früher mal ein 60cm Schonmaß für den Hecht (gesetzlich sind es 50cm in NDS), bewegt man sich damit im legalem Rahmen wenn man sowas einführt?
Bei den Zeiten bin ich mir sicher das man das uneingeschränkt darf, denn man kann ja davon ausgehen das die Fischart gar nicht gezielt beangelt wird, aber bei den Mindestmaßen setzt man sich ja über die gesetzlichen Richtlinien und fordert dazu auf Fische zurück zu setzen die eigentlich entnommen werden dürfen/"sollen"...D.h. man verstößt ja eigentlich gegen das Tierschutzgesetz... Ist prinzipiell die gleiche Sachlage wie beim Küchenfenster...
Immer dieser nervige Paragraphenwust...
Gruß
Lücke