Hallo Kollegen,

Eine Frage:
An unseren Gewässern ist das Angeln mit 2 Ruten erlaubt.
An jeder Rute darf aber beim Friedfischangeln lediglich ein Haken befestigt werden - gut so !
Frage: Gibt es hierfür eine gesetzliche Grundlage ?

Gruß
Fischereiaufseher