Ihr kennt sicher die Probleme die sich aus der Formulierung von Verboten ableiten.
Eine Sache vergessen oder etwas verändert und schon gibt es Unklarheiten, was erlaubt ist und was nicht.
Nebenbei soll es noch möglichst kurz sein um auf den Schein zu passen.

Ich fang mal mit einem Beispiel an.

Ziel ist es Hecht, Salmoniden, Zander zu schonen und das auch leicht überwachen zu können.
Also kein Spinnfischen, Schleppen, Fliegenfischen und keine Köderfische vom 1.1 - 1.6.

Wels, Barsch, Quappe und Aal sollen aber befischbar bleiben wenn man sie mit Wurm fängt.

Einfach ?
Nö.

Köderfischfetzen, Tintenfische, Tauwürmer am Drop shot-System gibt es ja auch noch.

Was haltet Ihr von:

In der Zeit vom 1.1 - bis einschließlich 30.6 ist jegliches Fischen mit Kunstködern, Köderfischen, Fischteilen oder ähnlich geeigneten Ködern verboten.
Für diese Zeit wird ein Verbot für das aktive Führen von Ködern durch den Angler ausgesprochen, was auch Spinnfischen (Fliegenfischen, Twistern, Schleppen, Blinkern oder Drop shot) beinhaltet.

Bitte um Kritik, Anmerkungen oder Hinweise auf übersehene Schlupflöcher.