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Thema: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Ihr kennt sicher die Probleme die sich aus der Formulierung von Verboten ableiten.
    Eine Sache vergessen oder etwas verändert und schon gibt es Unklarheiten, was erlaubt ist und was nicht.
    Nebenbei soll es noch möglichst kurz sein um auf den Schein zu passen.

    Ich fang mal mit einem Beispiel an.

    Ziel ist es Hecht, Salmoniden, Zander zu schonen und das auch leicht überwachen zu können.
    Also kein Spinnfischen, Schleppen, Fliegenfischen und keine Köderfische vom 1.1 - 1.6.

    Wels, Barsch, Quappe und Aal sollen aber befischbar bleiben wenn man sie mit Wurm fängt.

    Einfach ?
    Nö.

    Köderfischfetzen, Tintenfische, Tauwürmer am Drop shot-System gibt es ja auch noch.

    Was haltet Ihr von:

    In der Zeit vom 1.1 - bis einschließlich 30.6 ist jegliches Fischen mit Kunstködern, Köderfischen, Fischteilen oder ähnlich geeigneten Ködern verboten.
    Für diese Zeit wird ein Verbot für das aktive Führen von Ködern durch den Angler ausgesprochen, was auch Spinnfischen (Fliegenfischen, Twistern, Schleppen, Blinkern oder Drop shot) beinhaltet.

    Bitte um Kritik, Anmerkungen oder Hinweise auf übersehene Schlupflöcher.
    Gruß Steini

  2. #2

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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Ich will es mal so sagen. Wasserdicht ist das unmöglich.

    Salmoniden schonen und gleichzeitig mit Wurm fischen geht eigentlich nicht. Bei uns könnte man das noch etwas über Tageszeit und Plätze eingrenzen. Soll heißen, nachts im ruhigen Kehrwasserbereich unter den Staustufen ist die Gefahr Forellen zu fangen recht gering. Sorry für meine etwas eingeschränkte Sichtweise, aber bei uns geht's halt grundsätzlich nur um Forellen.

    Nein das ist schon recht gut. 95% wirst du wohl mit deiner Regelung kriegen. Ist doch auch schon was. Insgesamt ist es halt sehr umfangreich. Hast du schon mal an eine Art Positivliste gedacht?
    "Nicht Sieg sollte der Sinn der Dikussion sein, sondern Gewinn"
    Joseph Joubert

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Steini, Dein oben formulierter Vorschlag ist bei uns schon seit langer Zeit in der GO verankert und wir fahren gut damit.

  4. #4
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    @Toni
    Bei uns sind Forellen eher selten, wenn welche gefangen werden dann eher mit großen Blinkern, Spinnern oder Wobblern.
    In den Brutgewässern der Meerforelle darf eh nicht gefischt werden und die Fingerlinge sind auch uninteressant.

    @Georg
    In der Zeit von-bis, ist jegliche Fischerei mit Kunstködern (Fliegenfischen, Twistern, Blinkern)sowie das Fischen mit Köderfischen verboten.
    (Bislang war das umfangreicher und bezog Spinnfischen allgemein ein)
    Leider hat man es zu dieser Kurzform gemacht und schon gibt es erste Probleme.

    Weist mir zu viele Lücken auf, wäre mal spannend wie das bei Euch geschrieben wurde.

    Ist es das hier ?
    In der Zeit vom bis . eines jeden Jahres ist das Spinnangeln
    mit natürlichem und künstlichem Köder untersagt. Gleichzeitig ist das Fischen
    mit lebendem oder totem Köderfisch verboten.


    Gruß Steini

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Genau Steini, als Spinnfischen ist jegliche "aktive" Art des Angelns definiert,
    schließt also auch Methoden wie DS, Sbirulino, Faulenzen, Texasrig o.ä. mit ein,
    solange es sich um künstliche Köder oder Köfi´s handelt,
    auf eine detaillierte Nennung der Methoden wurde aber bewusst verzichtet.
    Die klassische Posenmontage oder den "Bodentaster" bestückt mit Tauwurm,
    darf ich hingegen alle paar Sekunden durchs Wasser leiern.

    Einige Gewässer weichen auch komplett von dieser Regelung ab,
    dies wird dann jedoch explizit für das jeweilige Gewässer im Erlaubnisschein genannt.

    Beifänge kann man nicht vollständig ausschließen, dafür wurden schon zu viele Zander oder Hechte
    mit ein paar Maden an der Stippe gefangen.
    "Hundertprozentig Wasserdicht" geht einfach nicht.

  6. #6

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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    In der Zeit vom 1.1 - bis einschließlich 30.6 ist das gezielte Fischen auf Salmoniden, Hecht & Zander mit Kunstködern, Köderfischen, Fischteilen oder ähnlich geeigneten Ködern verboten. Für diese Zeit wird ein Verbot für das aktive Führen von Ködern durch den Angler ausgesprochen, was auch Spinnfischen (Fliegenfischen, Twistern, Schleppen, Blinkern oder Drop shot) beinhaltet.

    Wie wärs damit? Dann hast auch was gegen Wurmangler die "versehentlich" gezielt auf Forellen angeln.

  7. #7
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    @Danke Loki

    Der Knackpunkt ist aber das ich mir weniger Sorgen um die Forellen mache, als um den Zander und den Frieden am Wasser.
    Auf die geschützten Arten werden sie natürlich nieeeeeh fischen.
    Die Fischen dann mit geführten Tauwurmbündel auf Wels oder mit Drop-Shot und Wurm auf Barsch.
    Da wird es Schwer Ihnen Vorsatz zu unterstellen.
    Da es einigen eher um das Fangen geht, werden einige diesen unerwünschten Beifang so oder so zurücksetzen.
    Es gibt ja nicht wenige die meinen das man in der Schonzeit bestimmte Fische zwar befischen aber nicht entnehmen darf.
    Was natürlich völlig falsch ist, man darf sie halt nicht befischen und auch nicht stören.
    Es mag sein, das einige sich so ein Hintertürchen suchen, was ich aber nicht unterstellen mag.

    Wichtiger ist es mir, Klarheit für Angler und Aufsicht sicher zu stellen und Beifänge gering zu halten.
    Es ist halt doof Angler zu verärgern die gar nichts böses im Sinn haben und der Aufsicht gleichzeitig die Arbeit schwer zu machen.
    Beide leiden dann unter den wenigen schwarzen Schafen, die halt immer auf der Suche nach Hintertürchen sind, oder der Gegenseite die meint, das man das mal eben einfach bestrafen kann, weil es eben verboten sei.
    Gruß Steini

  8. #8

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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Hmm, welche Reglung zusätzlich noch Sinnvoll wäre, ist das Angeln mit Drillingen und Doppelhacken zu verbieten.

    "Das Angeln mit natürlichen und künstlichen Ködern ist nur mit Einzelhacken erlaubt"

    Die paar Zander, die in der Schonzeit gefangen werden, haben dadurch deutlich bessere Überlebenchancen.
    Auch die Fische die ausserhalb der Schonzeit gefangen werden, sind weniger verangelt.

  9. #9
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    Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Zitat Zitat von Loki Beitrag anzeigen
    Hmm, welche Reglung zusätzlich noch Sinnvoll wäre, ist das Angeln mit Drillingen und Doppelhacken zu verbieten.

    "Das Angeln mit natürlichen und künstlichen Ködern ist nur mit Einzelhacken erlaubt"

    Die paar Zander, die in der Schonzeit gefangen werden, haben dadurch deutlich bessere Überlebenchancen.
    Auch die Fische die ausserhalb der Schonzeit gefangen werden, sind weniger verangelt.
    Letzteres erübrigt sich bei uns, weil der Drilling/Zwilling nur für den Fang von Raubfischen verwendet werden darf.
    Kurz in der Raubfischschonzeit ist der Zwilling/Drilling ganz verboten.
    Da wird also kein Fisch in der Schonzeit mit gefangen.

    Aber du hast auch nicht ganz unrecht, die Zwillinge und Blitzhaken mag ich auch nicht, wobei ich da aus eigener Erfahrung sprechen kann weil ich eben eher der Naturköderangler bin.
    Die sind halt nur brauchbar wenn ein Fisch sie verschluckt und finden erst im Schlund recht sicheren Halt.
    Fast unmöglich die dort wieder heraus zu bekommen, wenn der Fisch untermaßig ist und zurück muss.
    Ich bin mir aber auch nicht sicher das ein Fisch es überlebt wenn der Zwilling dann nicht entfernt wurde und lediglich die Schnur abgeschnitten wurde.
    Die sitzen ja nicht immer im Magen, sondern haben oft den Schlund und Mageneingang verbunden und geschlossen oder eingerissen.
    Neben bei, schlucken Zander auch gern mal vom Schwanzende, dann gehen die Anschläge ins Leere.
    Auch meine ich erlebt zu haben gerade größere Zander so häufiger verloren zu haben, weil der Schlund bei den Barschartigen ja so fest gar nicht ist.
    Ich vermute da schlitzt der Haken dann auch mal aus dem Schlund aus, oder umgekehrt den Schlund auf.

    Der Zwilling ist ganz sicher etwas auf das man verzichten kann.
    Er bringt keine Vorteile nur Nachteile und ist ein Hinweis auf die Einstellung der Angler die Ihn einsetzen.
    (Wurde auch gern mal bei aufgezogenen lebenden Köfis verwendet, wobei man dann wirklich ein , zwei Zigaretten mit dem Anschlag wartete. Also noch eine Stufe heftiger)
    Aufziehen kann man auch mit Einzelhaken die dann aus Maul oder Auge hervorstehen.
    Was dann zwar auch nicht unbedingt so viel besser ist, aber beim Aalangeln schon Vorteile bringt.
    Wobei ein Einzelhaken den Schlund aber kaum ganz verschließen wird.

    Den Drilling mag ich aber.
    Besonders wenn man das Verschlucken vermeiden möchte und deshalb frühzeitig anschlägt, findet so ein Anker, im Gegensatz zum Einzelhaken fast immer Halt.
    Wichtig ist lediglich, das der Drilling sich durch den Anschlag aus dem Fisch lösen kann, was bei aufgezogenen Köfis eben nicht funktioniert.
    Gerade erfahrene Großhechte spucken Köfis oft sofort wieder aus, wenn sie etwas bemerken, Zander tun das so oder so auch gern mal.
    Ein großer Raubfisch muss den Köfi aber selten erst drehen, er saugt den meist ganz ein, kann Ihn dann aber auch leicht wieder ausspucken.
    Da hilft frühes oder sofortiges Anschlagen, wobei man dann den Kleinen oft ganz vermeidet.
    Man fängt so weniger, aber vermehrt größere Fische.

    Bei größeren Köfis geht das natürlich nicht, wobei Ich mit größeren so Fische ab der Portionsforelle meine.
    Wobei sich die Raubfische von den größeren Beutefischen aus irgend einem Grund auch seltener trennen mögen.
    Überhaupt scheinen größere Köfis ganz andere Reize auszuüben.

    Anmerkung: Wenn ich einen Fehlbiss auf Köfi hatte und am Fisch dann nichts zu sehen ist, macht mich das immer ganz kirre.
    Das sind dann die Räuber die einen Köfi mal eben ganz einsaugen können.
    Ist der vom Raubfisch regelrecht zerfetzt worden, passte er kaum ins Maul.

    Man muss hoffentlich nicht immer alles verbieten.
    Ich hoffe, es reicht den Anglern zu beschreiben warum etwas falsch, nachteilig und unnötig ist.
    Gruß Steini

  10. #10

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    AW: Brauchbare Formulierung für eine Raubfischschonzeit

    Ich nehm eigentlich nur Einzelhaken, die Köderfische ziehe ich dann so auf, dass die Hackenspitze aus dem Maul ragt.
    Bei einem Biss schlag ich aber auch sehr früh (unmittelbar) an, dadurch hängt er meistens vorne.
    An meinen Kunstköder verwende ich ebenfalls Einzelhaken, man sammelt damit weniger Kraut auf, der fisch sitzt sicherer und ist schneller abgehakt.
    Im Forellenflüßchen drücke ich dazu noch den Widerhaken an, dort erwischt man doch öfters mal ne kleine Bachforelle.

    Bei einem Haken der im Schlund sitzt, sollte man am besten den Fisch garnicht aus dem Wasser nehmen um die Schnurr abzuschneiden.
    Denke da kommt es darauf an je nachdem wie empfindlich die Art ist, ob der Fisch überlebt oder nicht. Beim Zander sehe ich da schwarz.

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