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Thema: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

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  1. #5
    Themenstarter

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    AW: Fischereigrenzen ohne Hinweis- Verbotsschilder - spezieller Fall

    @BMP
    Du liegst falsch
    Soweit waren wir schon: Das Abfotografieren von Ausweispapieren mit Lichtbild ist nicht erlaubt.
    Die Infos sind bekannt.
    Zudem will der Kontrolleur noch nicht mal die Datei von seinem Privathandy löschen, obwohl vom Angler gewünscht.

    Die Grenzanfänge sind lt. Schein nicht eindeutig deklariert.
    Die Angler können nichts für diese Versäumnisse.

    Ein vorsätzlichlicher Tatbestand liegt jedenfalls nicht vor, da der Angler ja nicht direkt hinter dem Wehr geangelt hat, sondern in einer optischen 200m-Zone.

    Wer von den Anwesenden kann Entfernungen über Wasser schätzen?

    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Zitat Zitat von Lücke Beitrag anzeigen
    seit wann werden Angler die einen Verstoß begangen haben, eine (so wie ich verstehe) mündliche Verwarnung kassiert haben dem Ordnungsamt gemeldet!? Was sind das denn für Sitten!?
    Eben drum - man könnte Klüngelei mutmaßen(Ordnungsamt - Angelvereinkontrolleur).

    Der Angler hat dem Ordnungsamt nun einen längeren Beschwerdebrief zukommen lassen, mit dem Vorschlag einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit der Wasserschutzpolizei wahrzunehmen.

    Übrigens dein Bundesland.
    Geändert von Angeln (21.03.15 um 05:02 Uhr)

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