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Thema: Fangfertiger Besatz

  1. #1

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    Fangfertiger Besatz

    Bei uns beschweren sich mal wieder ein paar Angler, dass nicht alle besetzten Forellen schon das Mindestmaß haben.
    Ich war eigentlich der Meinung, dass ein Besatz mit Fangfertigen Fischen Verboten wäre.
    Allerdings finde ich den passenden Paragraphen nicht und auch die Suche hier verunsichert mich in meiner Meinung.
    Gibt es diese Verordnung nicht ?

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Fangfertiger Besatz

    Bitte Bundesland immer benennen. Wo willst du sonst anfangen nachzulesen.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  3. #3
    Themenstarter

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    AW: Fangfertiger Besatz

    Ist in Niedersachsen.

  4. #4
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Fangfertiger Besatz

    Es gilt das Tierschutzgesetz," Wirbeltieren darf kein vermeidbarer Schmerz zugefügt werden."
    Einen schon gefangen Fisch umzusetzen um Ihn zeitnah gleich wieder zu fangen wird halt als Verboten betrachtet.
    Anders ist es wenn Besatzfische erst noch weiter wachen sollen bis sie entnommen werden dürfen.

    Ich schreibe es mal ganz ehrlich, der Besatz zum sofortigen Wiederfang mag ich nicht, das kann nicht der Weg sein.
    Einmal wegen des Tierschutzes, aber viel mehr noch weil es riesige Probleme für die Gewässer ergeben kann.
    Weil die Angler dann oft völlig realitätsferne Fischbestände einfordern und besetzen.
    Leider sehe ich mich z.B beim Karpfen, Schleie immer mehr gezwungen, genau solche Fische wegen des Kormorans (vermutet) zu besetzen.
    Die Erfahrungen die ich machte sagen aus, das ich mir den Besatz sonst gleich sparen kann.
    Wobei es dann aber nicht um das zeitnahe Wiederfangen und Besatzwünsche geht, sondern darum einen planbaren Fischbestand zu erhalten.
    Nicht ganz leicht zu sagen was richtig oder falsch ist.


    In Nieds. ist das wohl noch nicht fest in den Fischereirechten verankert, aber das wird wohl noch kommen.
    Aber das ist egal, ein Bundesgesetz steht so oder so höher.
    Würde es aber umgesetzt wäre es das Aus für fast alle P&T Angelteiche, so wie auch oft der Forelle in Baggersenn und teilweise auch Fließgewässern.

    >>"Bei uns beschweren sich mal wieder ein paar Angler, dass nicht alle besetzten Forellen schon das Mindestmaß haben.
    Ich war eigentlich der Meinung, dass ein Besatz mit Fangfertigen Fischen Verboten wäre"<<

    Vermutlich weil Sie meinen das sonst zu viele Forellen verangelt werden, was natürlich aus Tierschutzgründen falsch sei.
    Forellenbesatz ist wie eine Droge.
    Es macht die Mitglieder doof, macht süchtig und sie wollen immer mehr.
    Gruß Steini

  5. #5
    Themenstarter

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    AW: Fangfertiger Besatz

    Ja, bei der Diskussion kann man schön beide Lager sehen. Die einen, die untermaßige Forellen fordern um Nachhaltigkeit da rein zubringen, auch um den Naturschutzfaktor mit Renaturieren usw. nicht aus den Augen zu verlieren. Und halt das andere Lager, die nur an den Forellen interessiert sind.
    Schön finde ich es aber bei der Diskussion, dass es durchaus Mitglieder gibt, die selber auf die Gedanken wie Renaturierung, Naturschutzverein, Nachhaltigkeit und Umweltschutz kommen. Das zeigt mir durchaus, dass sich einige Mitglieder Gedanken über die Spezies Fisch und unser Hobby machen.

    Ich war halt wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass Fangfertige Fische nicht Besetzt werden dürfen, anscheinend ist es aber ja nicht so....
    Nur sagen werde ich das nicht laut ;-)

  6. #6
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Fangfertiger Besatz

    Im Grunde ist der Besatz mit Fischen kleiner dem Mindestmaß vollkommen Gesetzeskonform:
    Als Hinweis an die Nörgler.

    Zitat Zitat von BiFischO ND
    Besondere Bestimmungen zum Schutz der Fischbestände:

    § 12


    (1) Die fischereiliche Bewirtschaftung eines Gewässers soll hauptsächlich mit den bereits in ihm vorkommenden Arten von Fischen und Krebsen erfolgen.
    Erforderliche Besatzmaßnahmen sind auf die natürliche Lebensgemeinschaft abzustimmen.

    (2) Fische, die das in § 3 bestimmte Maß überschritten haben, sollen nicht als Besatz in ein Gewässer eingebracht werden.


    (...)

    Artenschutz, Mindestmaße, Schonzeiten:

    § 3


    (1) Es ist verboten, Fische und Krebse folgender Arten zu fangen, wenn sie nicht mindestens folgende Länge haben (untermaßige Fische und Krebse):

    Regenbogenforelle 25cm

    (...)

    Zitat Zitat von Nds.FischG
    Schutz der Fischbestände und der natürlichen Lebensgemeinschaften

    § 40

    (1) Der Fischereiberechtigte (die Fischereigenossenschaft ) hat einen der Größe und Art des Gewässers entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen.
    Im Falle der Verpachtung obliegt diese Pflicht dem Pächter.
    (2) Eine Hegepflicht (Absatz 1) besteht nicht:

    1. für künstliche Anlagen zur Fischzucht oder Fischhaltung, die gegen den Fischwechsel abgesperrt sind,

    2. für andere Gewässer, solange wegen ihrer Beschaffenheit dem Verpflichteten eine Hege des Fischbestandes nicht zuzumuten ist.
    Auf der anderen Seite sind die Bestimmungen so schwammig, daß auch P&T-Teiche überleben können,
    sei es nun als kommerzielle Anlage oder als "Vereinsp..f". Siehe oben (§ 40, Abs. 1).
    Die klassische Auskiesungsfläche ohne Zu- und Ablauf, bzw. gegen den Fischwechsel abgesperrt,
    bilden den Großteil der Angelgewässer für Vereine in NDS, sie werden dann einfach als "Gewässer zur Fischhaltung deklariert".

    Steini hat da schon nicht ganz Unrecht, Forellenbesatz mach blöd und gierig.
    Ist mir in kontrolliertem Umfang in abgeschlossenen Stillgewässern aber immer noch lieber,
    solange die 2-Sömmrigen BaFo ´s im Bach in Ruhe gelassen werden.

  7. #7
    Themenstarter

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    AW: Fangfertiger Besatz

    Danke dir Georg, genau den § habe ich gemeint und gesucht:

    BiFischO ND
    Besondere Bestimmungen zum Schutz der Fischbestände:
    § 12

    (2) Fische, die das in § 3 bestimmte Maß überschritten haben, sollen nicht als Besatz in ein Gewässer eingebracht werden.
    Damit ist doch alles gesagt

  8. #8
    GW-Forum Team Avatar von Mattes
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    AW: Fangfertiger Besatz

    Fische, die das in § 3 bestimmte Maß überschritten haben, sollen nicht als Besatz in ein Gewässer eingebracht werden.
    ... sollen ...



    Das riecht nach Kompromiss.
    Gruß vom Mattes

    Zuhause ist da, wo das Land platt ist, Kühe und Pappeln rumstehn, der Nebel wabbert und Diebels getrunken wird.


  9. #9
    GW-Forum Team Avatar von Georg
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    AW: Fangfertiger Besatz

    Riecht nicht nur so, ist auch einer, Mattes.

  10. #10
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Fangfertiger Besatz

    Nö Mattes, es richt nach Duldung.

    Würde es dort anders stehen ergebe es ja auch Probleme wenn man1 malig Laichfische besetzen würde ohne sie extra zu schützen..
    Abgeleitet dann auch Fischarten die kein Schonmaß haben.
    Oder weil man eine weitere Begründung hat so etwas zu tun.

    Schwammig ja, aber der Besatz zum sofortigen herausfangen soll halt unterbleiben.


    Da ich vermute das es wenigstens regional häufig gemacht wird, wird man das sicher bald versuchen zu unterbinden.
    Vermutlich wird es dann wieder zum anderen Extrem führen und dann Die treffen die diese Freiheit mit Vernunft einsetzten.

    Machen wir uns doch nichts vor, halb Deutschland ist ein Angelpuff.
    Wobei es bislang wohl kaum Unterschiede erbrachte, wie ausdrücklich es verboten wurde.
    Wobei es egal ist ob es nun Forellen, Zander, Hechte, Welse, Karpfen, Brachsen, Aale, oder Barsche sind die zum zeitnahen herausfangen besetzt werden.

    Das ist fast so normal wie die Geschwindigkeitsbegrenzung eben nicht als Begrenzung zu betrachten, sondern als Richtgeschwindigkeit.

    Würde da wirklich einmal durchgegriffen werden, wär das so heftig das es für viele Angler und Bewirtschafter fast das Aus wäre.
    Da würden dann wohl selbst die Pachtpreise fallen.
    Ich kann immer nur staunen was so alles beschlossen wird, um es dann aber lieber doch nicht umzusetzen.
    Bitter nur für die Menschen, die meinen dem Recht auch tatsächlich folgen zu müssen.

    Zitat: "Die einen, die untermaßige Forellen fordern um Nachhaltigkeit da rein zubringen".
    Nachhaltig bringe ich eher mit dem Ansiedeln von sich dann selbst reproduzierenden Arten in Verbindung.

    Das können dann vielleicht durchaus auch Laichforellen sein die man in einem überfischten aber geeigneten Bach kurz nach Beginn der Schonzeit besetzt.
    Die Laichen dann halt dort ab und werden später herausgefischt.
    Die Brut gibt es so kostenlos und keiner kann behaupten das es lediglich nur P&T-Besatz wäre.
    So schafft man es dann leider auch leicht einen heimischen Bestand zu ersetzen.

    Regelmäßig Setzlinge zu besetzen ist eher dem Nutzungsgedanken der Produktionskraft unter tierschutzrechtlichen Gedanken geschuldet.
    Aber eben völlig sinnfrei wenn die Fische nicht auch groß werden.
    Gruß Steini

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