Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Fischereischein unter 14J Niedersachsen

  1. #1
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
    Registriert seit
    28.12.2010
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    2.608

    Fischereischein unter 14J Niedersachsen

    Ich stehe da momentan in einer völlig normalen Fragestellung, die man eben im Fischereilehrgang gefragt wird.

    Fakten; Vater und Sohn wollen im Sommer in MVP angeln, wohnen aber in Niedersachsen.
    Derzeit sind sie halt dabei, beide Ihre Prüfung zu machen.
    Der Sohn ist bis zum Urlaub noch keine 14 J.

    In Niedersachsen braucht man keinen Fischereischein, den man aber ab 14J nach abgelegter Prüfung, zum Angeln in anderen Bundesländern beantragen kann.
    In MVP benötigt man aber diesen Fischereischein, dort kann er nach Bestehen der Prüfung ab 10J beantragt werden.
    In beiden B-Ländern darf dann ohne weitere Auflagen von dem Kind/Jugendlichen alleine gefischt werden.

    Bekommt der 13J nun in Niedersachsen diesen Schein nicht, fehlt Er Ihm aber in MVP egal ob er nun die Prüfung machte oder nicht.
    Zwar ist es ihm in Niedersachsen bis 14J verboten allein zu fischen, aber in MVP ist hm das ja vom Alter erlaubt.
    Bekommt er die nun in Niedersachsen trotzdem schon vorab ausgestellt, oder braucht er den Urlaubsschein als Sonderweg als Ersatz.
    Das schräge ist ja, das es sich um wenige Tage handelt und man den Fischereischein in Niedersachsen nicht braucht.
    Oder auch das Er in Niedersachsen dann anders als in MVP noch nicht alleine frei Angeln darf, auch wenn er einen Angelschein ausgestellt bekommt.

    Hinschicken werde ich die Beiden so oder so zur Gemeinde.
    Eigentlich sollte man Ihm den wohl ausstellen..


    Vielleicht kann mir da ja mal jemand einen Hinweis geben, was man da machen kann.
    Oder auch kommentieren wie scher es ist da immer richtig durchzublicken.
    Gruß Steini

  2. #2
    GW-Forum Team Avatar von Georg
    Registriert seit
    22.10.2010
    Ort
    Harz
    Beiträge
    1.318

    AW: Fischereischein unter 14J Niedersachsen

    Nun ja Steini,
    sollte die Gemeinde den Fischereischein vor dem vollendeten 14. Lebensjahr aushändigen, was ich bezweifel,
    ist alles in Butter, in MV wird da kein Hahn nach krähen, den Fischereischein kann er ja vorlegen.
    Falls nicht, muss er dieses Jahr halt in den sauren Apfel beissen und sich den Touristenfischereischein besorgen,
    geht dann halt nur auf Friedfisch, aber immer noch besser als nur zuschauen.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •