Fischwilderei hört sich schon einmal dramatisch an, wobei es in Deutschland ja sehr milde geahndet wird.
Die Strafen könnten relativ hart sein, werden aber nicht ausgeschöpft, oder der Fall wird gar eingestellt.
Praktisch werden sie kaum mehr als Ordnungswidrigkeit gesehen, b.z.w sind das in einigen B.L ja auch rechtlich.
Ähnlich gilt das auch bei der Berufsfischerei.
Man erinnere sich an Piratenfischer die Jahrelang Deutschland als Winterlager nutzten.
Holländer die in der Elbmündung wilderten und mehr...

Einst als der Begriff Fischwilderei entstand, waren das schwere Straftaten, die weit strenger Bestrafft wurden als heute Mord.
Das sollte man wissen....
In anderen Länden verhängt man auch heute wohl keine Todesstrafen mehr für so etwas.
Aber nicht selten sind die Strafen ungleich härter.
http://www.msn.com/de-de/nachrichten...AARDHP#image=2