Hallo,
folgende Frage stelle ich hier aus gegebenem Anlass mal in die Runde:
Bei einer meiner Kontrollen an einem Hessischen Flüsschen ist mir ein Angler aufgefallen, der beim "Spinnern" ein Gaff mit sich führte. Leider konnte ich im Hess.Fischereigesetz nichts darüber in Erfahrung bringen ob das erlaubt ist oder nicht. In den Papieren steht nichts über ein Gaff.
Ich bin der Meinung ein Gaff sollte nur eingesetzt werden dürfen wenn ein keschern bedingt durch die Größe des zu erwartenden Fisches nicht mehr möglich wäre.
Wie seht ihr das und wo kann ich etwas darüber nachlesen?
Für Erhellung wäre ich Dankbar
Gruß
TF