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Thema: Lebender Köderfisch

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  1. #1
    Themenstarter

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    Melle
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    AW: Lebender Köderfisch

    Moin......viiiiel Text, viele Gedanken. Du hast ja Recht. Aber vorweg eines: ich dachte am Anfang,
    du kennst den vorwiegenden Rest unseres Vorstandes....Angler über 50, körperlich eingeschränkt,
    Angeln direkt neben dem Auto....ich schmeiss mich wech. Nein. Stimmt schon.
    Man sollte das nicht immer allgemein Betrachten. Auch Stipper angeln mit nicht nur mit verpuppten
    Maden, sondern mit Wurm, Made, Pinkies, wie auch immer. Da sagt auch keiner etwas, weil es normal
    ist, einen Wurm oder eine Bienenmade aufzuspiessen, um einen Fisch zu fangen. Darüber macht sich
    auch keiner Gedanken. Dein Fall ist schon besonders und dann auch so zu behandeln und zu beurteilen.
    In meinem Fall sah ich es notwendig, Ihn darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist. Es steht sogar in
    unserer Gewässerodrnung, die sich wohl kaum jemand durchliest. Wenn ich das akzeptiere, wohlwissend
    wegschaue und der gute Mann wird von öffentlicher Seite kontolliert, dann bin ich mit dran, weil ich ihn
    als Vorstandsmitglied hätte darauf hinweisen müssen. Selbst wenn ich zum Arbeitseinsatz "einlade", ist
    mein Begleiter das Naturschutzgesetz(!), weil es tatsächlich Honks gibt, die bei der Stadt andrufen und
    sich beschweren: Die wollen Rasen mähen, aber die Vögel werden dabei in Ihrer Ruhe gestört! In diesem
    Sinne....

    Allen schöne Pfingsten

    Gruß aus dem Hasetal Jörg

  2. #2

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    AW: Lebender Köderfisch

    Zitat Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
    Moin......Auch Stipper angeln mit nicht nur mit verpuppten
    Maden, sondern mit Wurm, Made, Pinkies, wie auch immer. Da sagt auch keiner etwas, weil es normal
    ist, einen Wurm oder eine Bienenmade aufzuspiessen, um einen Fisch zu fangen.
    Moin,

    ich wusste gar nicht, das die oben genannten Köder "Wirbeltiere" sind.

    Zu dem fiktiven Fall von oben:

    Wenn ich in Ausübung meiner Kontrolltätigkeit davon Kenntnis erlange, das mit einem lebenden Köderfisch gefischt wird, wird dies von mir zur Anzeige gebracht.

    § 17 TierSchG:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

    Die örtlichen Umstände spielen dabei keine Rolle. Und die habe ich auch nicht zu bewerten.

    Ich habe für so was kein Verständnis !

    T.F.

  3. #3
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Lebender Köderfisch

    Zitat Zitat von Elritzendriller Beitrag anzeigen


    Zu dem fiktiven Fall von oben:

    Wenn ich in Ausübung meiner Kontrolltätigkeit davon Kenntnis erlange, das mit einem lebenden Köderfisch gefischt wird, wird dies von mir zur Anzeige gebracht.

    Die örtlichen Umstände spielen dabei keine Rolle. Und die habe ich auch nicht zu bewerten.
    Laut Leitfaden (leider von 91) für Niedersachsen wäre es auch nicht Deine Aufgabe davon Kenntnis zu nehmen, weil es gar nicht das Fischereigesetz betrifft, sondern das Tierschutzgesetz.

    Bei Euch in Hessen gelten andere Spielregeln, ich meine da ist der Köderfisch schon seit Jahrzehnten noch extra verboten.

    Für mich war das damals als Kind etwas Seltsames dieses Verbot, wobei ich staunend sah wie viel Beachtung so ein Verbot fand.
    Gruß Steini

  4. #4
    Avatar von Günter
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    AW: Lebender Köderfisch

    @ Ellritzendriller

    Da stimme ich dir deiner Auslegung voll zu !
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  5. #5

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    3

    AW: Lebender Köderfisch

    Für mich ist der lebende Köderfisch ein absolutes no go . Wir als Angler sind eh schon im Focus bestimmter Gruppen. Es gibt wirklich keinen vernünftigen Grund lebende Köderfische zu benutzen. Das was hier vorgebracht wird sind miserable Ausreden. Fest steht das hier einem Wirbeltier erhebliche Schmerzen zugefügt werden. Auch wenn das Verbot noch nicht in der Binnenfischereiverordnung oder irgendeiner Gewässerordnung steht, ist es nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat. Das so ein Vergehen zur Anzeige führen muss sollte jedem, dem das Angeln, die Natur und den lebenden Kreaturen am Herz liegen, klar sein. Das Urteil ob und wie .. kommt immer vom Gericht, nicht durch uns.

    Ich bin FA in Niedersachsen und ziehe die Fischereierlaubnis in so einem Fall umgehend ein. Die Anzeige bei der Polizei ebenfalls.
    Petri Jörg

  6. #6

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    AW: Lebender Köderfisch

    edit
    Geändert von Seele (19.06.23 um 06:32 Uhr)

  7. #7
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: Lebender Köderfisch

    Hi Jagdparson (Jörg?),

    Du hast seltsame Steuerzeichen in Deinen Beiträgen.

    Schön mal ein älteres Thema ins Sonnenlicht gezogen ... ich teile Deine Meinung/Einschätzung.

    Meine "Lieblingsklientel" als ehemals praktizierender FA waren immer Schwarzangler (kein FS bzw. keine Angelkarte , oder beides nicht) und solche, die wirklich schwerwiegende Verstöße begangen haben. Da gab es bei mir auch keine Gnade ...

    Eine Ordnungswidrigkeit habe ich niemals ausgestellt. Ich habe z. B. mehrfach Angler mit einer nicht gestatteten zusätzlichen Rute kontrolliert. Ich habe mir die Papiere vorgenommen und sagte, das sei ja alles sehr vorbildlich gepflegt.

    "Weniger vorbildlich hingegen ist die Anzahl der Ruten, die hier aktiv in Anwendung sind. Ich drehe mich jetzt um und steige wieder zu meinem Kollegen ins Boot. Ich erwarte, dass die nicht genehmigten Ruten in Sekundenbruchteilen demontiert und verstaut werden. Sollten wir uns ein zweites Mal in einer solchen Konstellation treffen, bleibt es nicht mehr bei meiner freundlichen Ermahnung".

    Hat bestens gewirkt, man hat sich schlicht verbeugt ... und die seinerzeit betroffenen Angler (Mutter und Sohn) wussten dann auch, dass ich nicht zum "Anscheißen" oder zur persönlichen Selbstbestätigung/"Machtausübung" ans Wasser gekommen bin.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

  8. #8

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    AW: Lebender Köderfisch

    Zitat Zitat von Seele Beitrag anzeigen
    Ist verboten ja, ob es ok ist den Fisch auf jeden Fall umzubringen, auch wenn man nichts fängt, darüber hat jeder seine eigene Meinung. Ob man aber als Fischereiaufseher immer einen riesen Terz machen muss und solche Dinge ausschlachten muss ist die andere Frage, rückt uns Angler in kein besseres Licht. Aber manche Aufseher wollen eben auch Bestätigung für ihr Amt.
    Ich mag diese übereifrigen Kontrolleure nicht, die selber mit 120km/h über die Landstraße zum kontrollieren fahren um einem dann zu sagen, dass man ein Maßband dabei haben muss und der Angeltag ab jetzt gelaufen ist. Lieber mal nen Schwarzangler kontrollieren oder schauen, dass die Fanglimits eingehalten werden, auch wenns ne Gruppe von mehreren Männern ist.

    Ich finde es ja schon erstaunlich was Du hier von Dir gibst. Da ist von:

    riesen Terz machen, Dinge ausschlachten, Bestätigung für ihr Amt suchen, übereifrige Kontrolleure die sich selbst nicht an Regeln halten würden (120 Km/h) usw. die Rede.

    Und das nur, weil man seiner Aufgabe als staatlicher Fischereiaufseher gewissenhaft nachkommt?

    Und ich finde man sollte eine solche Diskussion nicht führen. Wer so denkt, sollte seine Tauglichkeit als Fischereiaufseher überdenken.

  9. #9
    Avatar von custos
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    AW: Lebender Köderfisch

    Zitat Zitat von Seele Beitrag anzeigen
    Ist verboten ja, ob es ok ist den Fisch auf jeden Fall umzubringen, auch wenn man nichts fängt, darüber hat jeder seine eigene Meinung. Ob man aber als Fischereiaufseher immer einen riesen Terz machen muss und solche Dinge ausschlachten muss ist die andere Frage, rückt uns Angler in kein besseres Licht. Aber manche Aufseher wollen eben auch Bestätigung für ihr Amt.
    Ich mag diese übereifrigen Kontrolleure nicht, die selber mit 120km/h über die Landstraße zum kontrollieren fahren um einem dann zu sagen, dass man ein Maßband dabei haben muss und der Angeltag ab jetzt gelaufen ist. Lieber mal nen Schwarzangler kontrollieren oder schauen, dass die Fanglimits eingehalten werden, auch wenns ne Gruppe von mehreren Männern ist.
    Ob der Köderfisch am Haken tot zu sein hat, oder noch "leben muss" ist absolut keine Ermessenssache. Weder vom Angler, noch vom FA oder sonst wem. Hier dringend mal die eigene Haltung zum Umgang mit Tieren überprüfen!
    Und mit dem "besseren Licht" verhält es sich dann so, dass der dem Angeln kritisch gegenüberstehend Betrachter, aus derart polemisch formulierten Kommentaren nun seine Meinung bilden darf?

    Ich kenne es so, dass Angler für die es eine Selbstverständlichkeit ist die Regeln einzuhalten, auch eine freundliche Einstellung zu Fischereikontrollen signalisieren. So ist dann auch eine freundliche u. entspannte Kontrollsituation zu erwarten...
    Geändert von custos (17.06.23 um 09:54 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen,
    custos

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