Zitat Zitat von Elritzendriller Beitrag anzeigen


Zu dem fiktiven Fall von oben:

Wenn ich in Ausübung meiner Kontrolltätigkeit davon Kenntnis erlange, das mit einem lebenden Köderfisch gefischt wird, wird dies von mir zur Anzeige gebracht.

Die örtlichen Umstände spielen dabei keine Rolle. Und die habe ich auch nicht zu bewerten.
Laut Leitfaden (leider von 91) für Niedersachsen wäre es auch nicht Deine Aufgabe davon Kenntnis zu nehmen, weil es gar nicht das Fischereigesetz betrifft, sondern das Tierschutzgesetz.

Bei Euch in Hessen gelten andere Spielregeln, ich meine da ist der Köderfisch schon seit Jahrzehnten noch extra verboten.

Für mich war das damals als Kind etwas Seltsames dieses Verbot, wobei ich staunend sah wie viel Beachtung so ein Verbot fand.