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Thema: Wo hört Gemeinnützigkeit auf?

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  1. #1

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    Wo hört Gemeinnützigkeit auf?

    Hallo allerseits,

    Ich bin ehrlich gesagt ein wenig enttäuscht vom treiben mancher Angelvereine
    Ich bin der Auffassung, dass viel zu oft Besatz getätigt wird "zum zeitnahen Wiederfang"
    Ich kenne z.B. einen Verein der grundsätzlich 5000€ auf 5 Teiche (jeweils 1ha groß, 2m tief ) investiert um diese mit fangfähigen Karpfen und Schleien zu besetzen.
    Mitte des Jahres sind die Fische gänzlich durch Angler entnommen und es kehrt Ruhe am Wasser ein.
    Der Verein besitzt einen weiteren Teich und betreibt dort einen Forellenzirkus für Mitglieder.
    Die Forellen werden fangfähige besetzt: 3 mal im Jahr um dann insgesamt 6 mal für 2 Stunden daran zu angeln, denn sonst darf dort nicht geangelt werden.
    Der Teich wird regelmäßig abgelassen um sämtliche anderen Fischarten zu entfernen, denn die würden ja das Forellenfutter fressen.

    Es ist doch nichts gemeinnütziges daran, künstliche Bestände aufzufüllen, die in der Natur nie vorkommen würden, mit dem Ziel den Beitrag der Mitgleder in Fischfilets umzumünzen - quasi als Beitragsrückvergütung.

    Sicherlich kann man mit seinen Teichen (fast alles) machen, was man will, dann muss man aber auch so aufrichtig sein und auf die Gemeinnützigkeit verzichten, denn mit Bestandshege hat das nichts zu tun und es ist nun mal "die Hege der Fischbestände" für die der Verein seine Gemeinnützigkeit verliehen bekommt.

    Wie sehen die Gewässerwarte hier im Forum die Angelegenheit?

  2. #2
    Avatar von Günter
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    AW: Wo hört Gemeinnützigkeit auf?

    Gemeinnützig, heißt das man keine Steuern abführen muss. Hat ein Verein zu viel Geld auf dem Konto kann ihm die Gemeinnützigkeit genommen werden.
    Zu der Besatz Praxis, besetzt man einen Teich oder Gewässer ist eine Sperrfrist einzuhalten bis die Fische im Gewässer beangelt werden dürfen.
    Das Fang fähige Fische in einem Angelteich Besetzt werden dazu gibt es keine Vorschrift.Wobei ich es aber nicht für gut heiße!
    Im Fließgewässer gelten da aber andere Vorschriften.
    Ich kann jetzt aber nur für Bayern sprechen, wie es in anderen Bundesländern ausschaut weis ich nicht.
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  3. #3
    Themenstarter

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    AW: Wo hört Gemeinnützigkeit auf?

    Hallo Günter,

    Vielen Dank für deine Antwort - du hast Recht: Mittel des Vereines müssen zeitnah verwendet werden. Aus tierschutzrechtlicher Sicht gibt es diese "Sperrfristen". Natürlich auch in Niedersachsen.

    Diese finden jedoch hauptsächlich Anwendung in Put&Take Teichen. Je nachdem ob der Teich Fische aus der eigenen angeschlosenen Fischzucht bezieht oder zukauft gibt es Sperrfristen von 12 Std - 4 Wochen. Diese werden bei uns vom LAVES empfohlen.

    Für Hegepflichtige Gewässer empfiehlt LAVES, keine Fische zu besetzen, die das gesetzl. Mindestmaß überschritten haben und ist damit konform mit der Verordnung über die Binnenfischerei.

    Das Nds. Landesamt für Ökologie hat ein Heft herausgegeben "Fischereiliche Bewirtschaftung von Binnengewässern.
    Dort heißt es, dass Besatzmaßnahmen mit fangreifen Fischen keine Hegemaßnahme darstellen, sondern nur dem zeitnahen Wiederfang dienen.


    Wenn aber fangreifer Besatz keine Hegemaßnahme darstellt, dürften die vielen Angelvereine gar nicht derartigen Besatz tätigen, da diese Investition keine Mittelverwendung im Sinne der Vereinssatzung wäre und somit gemeinnützigkeitsschädlich ist.


    Denn:

    Angelvereine haben sich der i.d.R. der "Hege des Fischbestandes" verschrieben. Ich habe noch keine Vereinssatzung gelesen wo die Hege als Vereinszweck fehlte. en bekommen.
    Dafür haben Sie die Gemeinnützigkeit verliehen bekommen. Das bedeutet dann für den Verein, dass er sämtliche Mittel (Beiträge, Spenden, Zinseinnahmen, Gewinne z.B. aus einem Vereinsfest) für DIESEN ZWECK zu verwenden hat.



    Lösung:

    A) gänzlich auf Gemeinnützigkeit verzichten

    B) Einen oder mehrere Gewässer in einen Wirtschaftsbetrieb ausgliedern und Gewinner erzielen (Fischereierlaubnisse)
    Gewinne zur Hege der übrigen Gewässer nutzen.

  4. #4
    Avatar von Günter
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    AW: Wo hört Gemeinnützigkeit auf?

    Da verstehst du mich falsch, ein Verein kann auch eine Rücklage bilden, zum Kauf von Angelgewässern oder Fischereirechte, kommt immer auf die höhe an.
    Die Sperrfrist bei uns beträgt maximal 4Wochen.
    Normal heißt es das der Besatz so Jung wie möglich sein sollte, aber wer kontrolliert das !!
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Steini (verstorben am 06.09.2019)
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    AW: Wo hört Gemeinnützigkeit auf?

    Gemeinnützig bedeutet sicher für alle, also das Gegenteil von Eigennutz.
    Gemeinnützig kann sicher bedeuten das viele oder alle Zugang bekommen wenn sie denn wollen ohne das einer davon Profitiert.

    Du beziehst das auch Bewirtschaftung im Sinne des Naturschutzes, wo 1000€/ha sicher eher auf extremen Besatz also P&T hinweisen, damit viele Angler dort auf engsten Raum viele Fische fangen.
    Mit Naturschutzgedanken kaum nach zu vollziehen, völlig gegensätzlich jeder naturnahen Bewirtschaftung.
    (Als Vergleich Ich habe 50-80 €je Ha zur Verfügung)

    Trotzdem erfüllt unter bestimmten Umständen noch immer den ersten Teil die Gemeinnützigkeit und kann vielleicht auch naturverträglich-verträglich gestaltet werden, wenn die Fische nicht lange dort verweilen.
    Sie aber fast täglich auszutauschen widerspricht mal wieder, dem so wichtigen "Tierschutzglauben" der aber in der Gesetzgebung gleichberechtigt verankert wurde.
    Dumm gelaufen also, Tierschutzregelungen verkomplizieren das alles etwas.
    Gruß Steini

  6. #6
    Themenstarter

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    AW: Wo hört Gemeinnützigkeit auf?

    Verein sagt zu Finanzamt: "Ich möchte gemeinnützig sein und in den genuss von Steuererleichterungen kommen"
    Finanzamt sagt: "Dann musst du dein Geld zum Wohle der Gesellschaft einsetzen. Z.B. Zur Hege von Fischbeständen und damit zum Naturschutz beitragen. Für etwas anderes darfst du dein Geld nicht ausgeben. Du darfst auch niemanden begünstigen"
    Verein sagt: " OK mache ich"

    Verein informiert sich über Hege. Dort geht hervor: Besatzmaßnahmen mit fangfähigen Fischen ist keine Hegemaßnahme.

    Verein macht es trotzdem.

    Hat sich der Verein an die Vereinbarung gehalten?

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