Ich habe in M-V Urlaub gemacht und mit einem Touristen Angelschein eine Woche geangelt.
Am letzten Tag wurde ich kontrolliert und mein Angelschein war 3 Stunden abgelaufen.
Vom Landesamt für Fischerei wurde ich aufgefordert Stellungnahme abzugeben. Habe ich gemacht. Nun haben sie es mit Verweis auf den 293 an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Ich bin 57 Jahre und nicht vorbestraft. Es war in 47 Jahren Angeln meine erste Kontrolle überhaupt.
Mit was für einer Strafe muss ich rechnen.
Verliere ich meine Lebenslangen Fischereischein?
Oder Geldstrafe ? Oder beides ?