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Thema: "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

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  1. #1
    Avatar von custos
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    "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

    Hallo miteinander!

    Zwischen zwei befreundeten Freizeitfischervereinen (in NRW) besteht die Idee von einem "Freundschaftsangeln".
    Wie genau ist dieser Begriff, und wo, definiert oder ist das irgendwo u. irgendwie geregelt? Gemeint ist ein gemeinschaftliches Angeln auf Einladung, am Vereinsgewässer des jeweilig anderen Vereines.
    0% Wettkampcharakter, kein Preisangeln u. kein kommerzielles Interesse. Für alle gilt die jeweilige GWO. Teilnehmerzahl etwa max. 50 Personen.

    Ist so etwas behördlich anmeldepflichtig?

    Versicherungstechnisch wird`s noch geklärt. Grundsätzlich sind an den Gewässern auch vereinsfremde Angler (z.B. über Gastangelkarten) zulässig und somit abgesichert.
    Geändert von custos (18.06.22 um 09:55 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen,
    custos

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