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Thema: "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

  1. #1
    Avatar von custos
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    "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

    Hallo miteinander!

    Zwischen zwei befreundeten Freizeitfischervereinen (in NRW) besteht die Idee von einem "Freundschaftsangeln".
    Wie genau ist dieser Begriff, und wo, definiert oder ist das irgendwo u. irgendwie geregelt? Gemeint ist ein gemeinschaftliches Angeln auf Einladung, am Vereinsgewässer des jeweilig anderen Vereines.
    0% Wettkampcharakter, kein Preisangeln u. kein kommerzielles Interesse. Für alle gilt die jeweilige GWO. Teilnehmerzahl etwa max. 50 Personen.

    Ist so etwas behördlich anmeldepflichtig?

    Versicherungstechnisch wird`s noch geklärt. Grundsätzlich sind an den Gewässern auch vereinsfremde Angler (z.B. über Gastangelkarten) zulässig und somit abgesichert.
    Geändert von custos (18.06.22 um 09:55 Uhr)
    Mit freundlichen Grüßen,
    custos

  2. #2

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    AW: "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

    In Hessen ist z.b. ein Fischen mit mehr als 8 Anglern als Gemeinschaftsfischen Gestattungspflichtig. Wie das in anderen Bundesländern aussieht kann Dir nur die Untere Fischereibehörde sagen. Einfach mal dort den zuständigen Sachbearbeiter ansprechen und offen mit ihm darüber reden was ihr vorhabt. Ich denke, ein "Gemeinschaftsfischen" zur Vereinspflege würde da aber als Grund sicherlich ausreichen. Wenn kein Wettkampfcharakter dahinter zu vermuten ist, könnte man es auch als Hegefischen deklarieren. Ob das Möglich ist, kann Dir aber auch nur der SB beantworten.

    Gruß
    TF

  3. #3

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    AW: "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

    Wir treffen uns einfach "zufällig", so dass auch nichts genehmigt oder versichert werden muss.

  4. #4

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    AW: "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

    Zitat Zitat von ralle80 Beitrag anzeigen
    Wir treffen uns einfach "zufällig", so dass auch nichts genehmigt oder versichert werden muss.
    Diese Aussage spricht für sich. Ich finde, wenn sich hier jemand darüber informieren möchte, wie und unter welchen Umständen man ein Freundschaftsfischen durchführen kann, dann sollte man Tips, wie man sich um die Vorschriften drückt, für sich behalten. Das kann nämlich für den Verein ganz schnell in die Hose gehen wenn die UFB davon Wind bekommt.

    Und was spricht dagegen ein Gemeinschaftsfischen Ordnungsgemäß anzumelden?

  5. #5
    GW-Forum Team Avatar von Thomas
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    AW: "Freundschaftsangeln" gesetzl. geregelt?

    Zitat Zitat von custos Beitrag anzeigen
    Hallo miteinander!

    Zwischen zwei befreundeten Freizeitfischervereinen (in NRW) besteht die Idee von einem "Freundschaftsangeln".
    Wie genau ist dieser Begriff, und wo, definiert oder ist das irgendwo u. irgendwie geregelt? Gemeint ist ein gemeinschaftliches Angeln auf Einladung, am Vereinsgewässer des jeweilig anderen Vereines.
    0% Wettkampcharakter, kein Preisangeln u. kein kommerzielles Interesse. Für alle gilt die jeweilige GWO. Teilnehmerzahl etwa max. 50 Personen.

    Ist so etwas behördlich anmeldepflichtig?

    Versicherungstechnisch wird`s noch geklärt. Grundsätzlich sind an den Gewässern auch vereinsfremde Angler (z.B. über Gastangelkarten) zulässig und somit abgesichert.
    Hallo custos,

    zur Durchführung von Angelveranstaltungen in NRW gilt der § 50 des LFischG NRW:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...&det_id=554197

    Ja, solche Veranstaltungen sind also genehmigungspflichtig ... bei der Anfrage/Anmeldung bei der UFB würde ich euer "Freundschaftsangeln" auch eher als gemeinschaftliches Hegefischen deklarieren.
    ~~~

    Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)


    Gruß Thomas

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