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Thema: Seerosen entfernen

  1. #1

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    Seerosen entfernen

    Hallo Angelfreunde,
    ich brauchte Tips wie wir mit den Seerosen fertig werden, welche sich immer weiter in unserm Weiher ausbreiten!!
    Mit Graskarpfen der Versuch war nur teuer, ist war leider nicht erfolgreich.Hatte irgendwo gelesen mit einem Draht im Frühjahr die neuen Triebe abschneiden ??Bin für alle Tips dankbar..Gruß Hermann
    Geändert von Hermann100 (16.09.23 um 19:29 Uhr)

  2. #2
    ehem. GW-Forum Team (verstorben) Avatar von Thomas
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    AW: Seerosen entfernen

    Hallo Herrmann,

    See- und Teichrosen stehen bundesweit unter Naturschutz.

    Der Graskarpfen ist ein Neozoon (invasive Fischart, stammt ursprünglich aus Ostasien). Der Besatz mit Graskarpfen ist verboten.

    Ihr solltet immer erstmal recherchieren, bevor ihr einen Plan in die Tat umsetzt ...
    ~~~

    [SIZE=1][B]Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)[/B][/SIZE]

    Gruß Thomas

  3. #3
    Avatar von Günter
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    AW: Seerosen entfernen

    Aber nur in geschlossenen Gewässern !
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  4. #4
    ehem. GW-Forum Team (verstorben) Avatar von Thomas
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    AW: Seerosen entfernen

    Das Entfernen von See-/Teichrosen oder der Besatz mit Graskarpfen, Günter?
    ~~~

    [SIZE=1][B]Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.
    (Aphorismus von G.C. Lichtenberg)[/B][/SIZE]

    Gruß Thomas

  5. #5
    Avatar von Günter
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    AW: Seerosen entfernen

    Bei uns in Bayern ist der Besatz von Grasfischen in Teichen erlaubt ebenso das entfernen von Seerosen.
    Also in Zuchtteichen (geschlossenen Gewässer, keine Baggerseen).

    So war das gemeint, Sorry.
    Geändert von Günter (03.10.23 um 09:30 Uhr)
    Wir werden das Wasser erst missen, wenn die Quellen versiegt sind.

  6. #6

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    AW: Seerosen entfernen

    Zitat Zitat von Günter Beitrag anzeigen
    Bei uns in Bayern ist der Besatz von Grasfischen in Teichen erlaubt ebenso das entfernen von Seerosen.
    Also in Zuchtteichen (geschlossenen Gewässer, keine Baggerseen).

    So war das gemeint, Sorry.
    Hallo Günter,

    Das ist aber nicht richtig. Es ist auch in Bayern verboten, sofern es sich nicht um einen Gartenteich handelt!

    § 44 Abs. 1 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, "wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören
    (Zugriffsverbote)."


    Man darf diese Arten nichteinmal in Besitz nehmen (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG).

    Beide Arten der natürlich in Deutschland vorkommenden Seerosenarten Weiße Seerose (Nymphaea alba) und die Kleine Seerose (Nymphaea candida) werden durch § 1 der Bundesartenschutzverordnung zu besonders geschützten Arten erklärt.

    Auch aus dem Bayerischen Fischereigesetz ergibt sich nichts anderes. Inhalt des Fischereirechts wird in Art. 1 BayFiG geregelt. Von Pflanzen ist dort keine Rede. Aber ganz besonders wird in Art. 1 Abs. 4 Satz 3 daraufhin gewiesen, dass naturschutzrechtliche Regeln unberührt bleiben. Das bedeutet, dass diese Regeln fortgelten.

    Letzteres ist auch im Hinblick auf den Besatz entscheidend. § 40 Abs. 1 BNatSchG verbietet es, Arten in die freie Natur auszubringen, die dort nicht heimisch sind. Ein Besatz wäre rein theoretisch möglich, bedarf aber der Genehmigung von der zuständigen Behörde. Wird aber mit dem Besatz das Ziel verfolgt, eine geschützte Art zu dezimieren, dann wird die Genehmigung versagt.

    Das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung gelten als Bundesrecht unmittelbar in allen Bundesländern. Die Landesgesetze haben nur einen ergänzenden Handlungsspielraum, der dem Bundesrecht nicht zuwiderlaufen darf.

    LG Marcel

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