Der Landtag vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat eine Änderung für Gastangler beschlossen:

Künftig müssen Gastangler aus anderen Bundesländern auch dann die Fischereiabgabe in MV zahlen, wenn sie im Bundesland ihres Wohnsitzes die Fischereiabgabe schon entrichtet haben.

https://www.ndr.de/nachrichten/meckl...cherei258.html