Heute wurde mir ein lapidar daher gesagter Satz "angekreidet" (Mein Diskussionspartner und ich sind fair zueinander!). Nun denke ich drüber nach und recherchiere danach.

Ich sagte mal jemanden, der nie Karpfen entnehmen wollte, dass ich es (für mich) gegebenenfalls auch für vertretbar halte, wenn jemand einen Karpfen an seinen Hund verfüttere. Ich bezog mich dabei auch die Riesen, die ja sonst selten jemand essen mag.

Nun entgegnete mir mein Gegenüber, dass dies per Tierschutzgesetz verboten sein, da es nicht statthaft sei, ein Tier im Ganzen an ein anderes zu verfüttern. Teile sehr wohl, im Ganzen jedoch nicht. Die Rückfrage nach der Maus des Schlangenhalters wurde mit dem Argument des Lebendigseins gekontert.

Im TSchG habe ich nichts dergleichen gefunden. Nun werde ich mich mal an die Schlachtverordnung machen.

Mal abgesehen von der juristischen Seite, wie steht ihr zu dem Ansinnen als Notlösung für Fische, die wir uns aus den Gewässern wünschen, die aber partout nicht auf euren Speisezettel passen. Darf und kann es sein, dass wir eine Verfütterung an den Hund (o.Ä.) empfehlen oder einräumen?